Änderung § 6 der Geschäftsordnung der Elternkammer – Beschluss 658-01

Die Elternkammer beschließt auf ihrer Sitzung am 14.02.2017:

§ 6 der Geschäftsordnung der Elternkammer Hamburg in der aktuell vorliegenden Fassung wird geändert:

§ 6 (alt)

(2) Die Delegation von Mitgliedern der Elternkammer zu den Veranstaltungen anderer Gremien oder Organisationen regelt die Elternkammer im Einzelfall durch Beschluss. Bei schulstufen- oder schulformbezogenen und bei aufgabenbezogenen Gremien oder Organisationen haben die jeweiligen Ausschussvorsitzenden das Vorschlagsrecht, ansonsten der Vorstand. Ist ein Beschluss der Elternkammer nicht rechtzeitig möglich, so entscheidet der Vorstand in Abstimmung mit der oder dem Vorsitzenden des zuständigen Ausschusses.

NEU:

===

§ 6

(neu 2) Die Delegation von Mitgliedern der Elternkammer zu den Veranstaltungen anderer Gremien oder Organisationen regelt die Elternkammer im Einzelfall durch Beschluss. Bei schulstufen- oder schulformbezogenen und bei aufgabenbezogenen Gremien oder Organisationen haben die jeweiligen Ausschussvorsitzenden das Vorschlagsrecht, ansonsten der Vorstand. Ist ein Beschluss der Elternkammer nicht rechtzeitig möglich, so entscheidet der Vorstand in Abstimmung mit der oder dem Vorsitzenden des zuständigen Ausschusses. Für den Bundeselternrat wählt die Elternkammer zusätzlich mindesten 2, auf Beschluss der Kammer auch mehr Ersatzdelegierte. Die Wahl erfolgt mittels einer Listenwahl. Diejenigen sind in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen als Ersatzdelegierte gewählt, die mindestens 50% der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen konnten.

(neu 3) Die von der Elternkammer in den Bundeselternrat entsandten Delegierten bilden eine Delegation. Sollte ein Delegationsmitglied verhindert oder zum Zeitpunkt der Tagung nicht anwesend sein, entscheiden die anderen Delegierten untereinander über die Vertretung. Sollte kein anderes Delegationsmitglied verfügbar sein, rückt das nächste gewählte Ersatzmitglied nach. Sollten mehrere Ersatzmitglieder nachrücken, so bestimmt die Delegation vor Ort welche/ welcher Ersatzdelegierte/r die Hamburger Delegation in welchem Gremium vertritt. Hierbei sollte das nachrückende Ersatzmitglied nach Möglichkeit Mitglied im entsprechenden Ausschuss der Kammer sein. Sollten während der Tagung kurzfristig neue Ausschüsse oder Arbeitsgruppen repräsentativ durch Hamburg zu besetzen sein, so beschließt die Delegation vor Ort ob und welche/r Delegierte/r die Hamburger Interessen wahrnimmt.

(4, vormals 3) Die Ergebnisse der Mitarbeit werden der Elternkammer mitgeteilt.

 

PDF herunterladen