BSB muss die pandemiebedingten Lernrückstände evaluieren

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 27.Oktober 2020 wie folgt beschlossen:

Wie bereits in ihren Beschlüssen 691_04 und 692_03 gefordert, fordert die Elternkammer Hamburg die BSB erneut auf, zu diagnostizieren, inwieweit Hamburgs Schülerinnen und Schüler schulisch unter den Folgen der Corona Pandemie gelitten haben. Die BSB setzt die Rahmenbedingungen für die Bildung unserer Kinder. Wie kann sie dieser Verantwortung gerecht werden, wenn sie das Ausmaß des Schadens nicht kennt?

Es liegt auf der Hand, dass Schülerinnen und Schüler durch den Schullockdown zum Teil erhebliche Lernrückstände aufgebaut haben. Auch ist zu vermuten, dass sich soziale Disparitäten in Hamburg noch erheblich vergrößert haben. Doch die BSB hat nur bruchstückhafte Kenntnis darüber, wie sich die Lernstände von Hamburgs Schülerinnen und Schülern von März bis zu den Sommerferien tat-sächlich entwickelt haben.

Nach dem Prinzip der selbstverantworteten Schule, sind die Schulen für die Erreichung der Schulqualität verantwortlich. Die BSB definiert die Qualitätsziele und legt den finanziellen und personellen Input zur Zielerreichung fest.

Doch sind Schulen unter den herrschenden Krisenbedingungen überhaupt in der Lage, den von der BSB definierten Output bei dem festgelegten Input zu erreichen?

Um diese Frage, die sich BSB als oberster Dienstherr stellen muss, beantworten zu können, ist es unerlässlich, zu diagnostizieren, wie sehr die Lernkurve der Schülerinnen und Schüler nach Jahrgangsstufe, Geschlecht, KESS-Faktor, sonderpädagogischem Förderbedarf und Schulform gegen-über einem normalen Verlauf abweicht.

Denn nur so kann die BSB Maßnahmen, die in ihrer Verantwortung liegen, nämlich

  1. Definition des Inputs an Personal und Finanzen und
  2. Definition des Outputs

ergreifen, dass Hamburgs Kinder bestmöglich aus der Krise kommen.

Die einzige Maßnahme, die die BSB zum Ausgleich der Lernrückstände anbietet, sind Lernferien. 6900 Schülerinnen und Schüler haben sich im Sommer beteiligt. Das sind 3% der Kinder.

 

Antragsteller:
Antje Müller
Elternkammer Hamburg – Ausschuss für Bildungspläne und zentrale Aufgaben
a.mueller@elternkammer-hamburg.de