Lernrückstände ausgleichen

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 27.Oktober 2020 wie folgt beschlossen:

Die Elternkammer Hamburg fordert die Schulbehörde auf, auf die Schulen dahingehend ein-zuwirken, dass die festgestellten Lernrückstände aus der Zeit der Fernbeschulung bei der Notengebung für alle betroffenen Schüler*innen berücksichtigt werden. Es muss unbedingt vermieden werden, dass die Nichtberücksichtigung der Lernrückstände zu schlechteren Er-gebnissen führen, als bei den betroffenen Schüler*innen ohne Fernbeschulung normaler-weise zu erwarten gewesen wäre.

Überwiegend wurden während der Fernbeschulung keine regulären Fördermaßnahmen durchge-führt, so dass hier zahlreiche Schüler*innen massiv benachteiligt werden. Besonders betroffen sind diejenigen Schüler*innen, die vor einem Bildungsübergang oder einem Schulabschluss stehen. Wichtig ist somit der Umgang mit den gewonnenen Erkenntnissen aus den Lernstandserhebungen.

Die Elternkammer empfiehlt den Schulen bei allen Klassen mit Ganzjahresnoten, frühzeitig Lernent-wicklungsgespräche bereits im November verbindlich durchzuführen. Ziel soll sein, schon im Vorfeld den zu erwartenden Leistungsstand zu definieren und mit den Schüler*innen und ihren Erziehungs-berechtigten zu besprechen. Es muss die Gelegenheit geschaffen werden, rechtzeitig mit den Schü-ler*innen über ihren angestrebten Abschluss zu kommunizieren. Alle erdenklichen Möglichkeiten der schulinternen Hilfestellungen müssen ausgeschöpft werden, um ihnen das angestrebte Ziel zu er-möglichen.

Freiwillige Klassenwiederholungen für das Schuljahr 2020/2021 müssen für alle Schüler*innen aller Klassenstufen uneingeschränkt und ohne bürokratische Hürden, ermöglicht werden.

Allen Schüler*innen, die vor einem Bildungsübergang oder Schulabschluss stehen, müssen auf Wunsch Möglichkeiten der zusätzlichen Leistungserbringung eingeräumt werden.

In anderen Bundesländern sind bereits unterschiedliche Maßnahmen im Gespräch, um die Bedin-gungen für eine gerechtere Überprüfung zu gewährleisten. Hamburg wäre damit nicht das erste Land, welches Erleichterungen für die Schüler*innen auf den Weg bringt.

Antragssteller:
Elternkammer Hamburg – Ausschuss für Gymnasien
c.lehmann@elternkammer-hamburg.de