Gezielte Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen

Der Vorstand der Elternkammer Hamburg hat wie folgt beschlossen:

Die Elternkammer Hamburg fordert die BSB auf, ihr Versprechen zu halten, und allen Schülerinnen und Schülern, die unmittelbar und mittelbar von Lernrückständen durch die Maßnahmen der Pandemie entstanden sind, ein ordentliches Förderangebot zu machen. Dabei sind die SuS so zu fördern, dass sie adäquat und zielführend den Anschluss an das jeweilige Lernniveau wieder erreichen.

Die Bundesregierung will nun doch nur 1 Mrd. Euro für gezielte Förderung bereitstellen. Das ist erheblich weniger als zuvor veranschlagt wurde. Der Hamburger Schulsenator Ties Rabe versicherte den Hamburgern jedoch eine Extrafinanzierung, sollte der Betrag des Bundes nicht ausreichen.

Die Elternkammer erinnert gerne an dieses Versprechen. Dafür sollten umfassende Konzepte, vor allem für die Klassenstufen 1 bis 6 entwickelt werden. Als Tipp verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die „Richtlinien für Mitarbeit von Eltern im Unterricht der Grundschule“ von 1978. Eine umfassende Zusammenarbeit, der LuL, SuS und Eltern ist unerlässlich. Die gezielten Förderungen sollten so früh wie möglich umgesetzt und angewandt werden, spätestens nach den Sommerferien 2021.

 

Antragsteller:
Ausschuss für Grundschule und frühkindliche Bildung m.schoening@elternkammer-hamburg.de