Stellungnahme der Elternkammer Hamburg zur Verordnung zur Veränderung schulischer Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
Die Elternkammer Hamburg begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung der Neuregelungen, Prüfungsformate zu verschlanken und stärker auf relevante
Anschlusskompetenzen auszurichten. Insbesondere die Reduktion der Anzahl an Prüfungsteilen kann zu einer spürbaren Entlastung für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte führen. Auch die Einführung einer Wahlmöglichkeit bei den
mündlichen Prüfungsfächern wird positiv bewertet, da sie individuelle Schwerpunktsetzungen und Potenzialentfaltung begünstigen kann.
Positiv hervorgehoben wird:
- Die Reduzierung auf zwei schriftliche Prüfungsfächer (Deutsch und Mathematik) trägt zur Entlastung bei und entspricht bundesweiten Standards.
- Die Möglichkeit zur Wahl eines mündlichen Prüfungsfachs aus einem erweiterten Fächerkanon ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung individueller Stärken.
- Die Aufwertung des Faches Berufliche Orientierung durch Einbindung in die Prüfungen stärkt praxisnahe Kompetenzen.
- Die Entpflichtung des Faches Englisch im ESA in bestimmten Konstellationen ist ein wichtiger Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler.
Kritisch bewertet werden jedoch folgende Punkte:
1. Kommunikation und Beteiligung
- Die Elternkammer kritisiert die mangelnde Transparenz im Vorfeld der Reform. Schulleitungen und soziale Medien wurden offenkundig früher über die Änderungen informiert als die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsgremien. Dies untergräbt das Vertrauen in Beteiligungsprozesse.
- Die fehlende Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern der ReBBZ- und Sonderschulen im Beratungsprozess ist inakzeptabel und widerspricht dem Anspruch auf Teilhabe und Inklusion. Diese Schulen und ihre besondere Situation müssen von Beginn an einbezogen werden.
2. Ungleichheit durch fehlende Umsetzungsmöglichkeiten
- Die verpflichtende Wahlmöglichkeit eines mündlichen Prüfungsfachs aus dem naturwissenschaftlichen Bereich ist an vielen ReBBZ und Sonderschulen wegen fehlender technischer und personeller Ressourcen faktisch nicht umsetzbar. Hier entsteht eine strukturelle Benachteiligung, die dem Ziel von Bildungsgerechtigkeit zuwiderläuft.
3. Verpflichtende betriebliche Lernaufgabe zur Erreichung des eESA
- Die Einführung der Erbringung einer besonderen betrieblichen Lernaufgabe, in Form eines praktikumsbezogenen Projektberichts und eines Fachgesprächs im Jahrgang 10, als Voraussetzung für den Erwerb des erweiterten ESA erscheint unverhältnismäßig. Sie stellt für viele Schülerinnen und Schüler – insbesondere an inklusiv arbeitenden ReBBZ und Sonderschulen und in belasteten Lebenslagen – eine zusätzliche Hürde dar, ohne pädagogisch zwingenden Mehrwert.
4. Wegfall klarer Bewertungsregeln (§ 24)
- Die ersatzlose Streichung der bisherigen Regelung zur Bewertung der Prüfungsleistungen (§ 24) wird kritisch gesehen. Bisher galt: Die
- Prüfungsnote wurde aus dem Durchschnitt der schriftlichen und mündlichen Prüfungen gebildet, Leistungstendenzen konnten berücksichtigt und Noten bei bestimmten Durchschnittswerten zur besseren Note hin gerundet werden. Diese transparenten und nachvollziehbaren Bewertungsgrundlagen entfallen nun vollständig.
- Dies führt zu Intransparenz und nimmt sowohl Lehrkräften als auch Schülerinnen und Schülern eine verlässliche Orientierung. Die Elternkammer fordert, klare und gerechte Bewertungsgrundlagen wieder verbindlich im Verordnungstext zu verankern, um Willkür zu vermeiden und Vertrauen in die Bewertungspraxis zu sichern.
5. Nichtzulassung von Sport als Prüfungsfach
- Sport bleibt als Prüfungsfach weiterhin ausgeschlossen, obwohl sowohl Eltern- als auch Schüler:innenvertretungen dies seit Jahren fordern. Die systematische Abwertung dieses Faches widerspricht der Bedeutung von Bewegung, Teamarbeit und Motivation im schulischen Lernen.
6. Fehlende Wahlfreiheit bei Prüfungsformaten
- In den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch besteht keine Möglichkeit, zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfungsform zu wählen. Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägten mündlichen Stärke können diese nicht einbringen, was eine deutliche Benachteiligung darstellt.
- Eine flexible Auswahl der Prüfungsform – schriftlich oder mündlich – wäre ein wichtiger Schritt hin zu individueller Förderung und chancengerechter Leistungsbewertung. Die aktuelle Regelung vernachlässigt unterschiedliche Lern- und Ausdrucksformen und steht dem Prinzip der Kompetenzorientierung entgegen.
7. Gesonderte Ausweisung der Prüfungsnoten
- Die geplante separate Ausweisung einzelner Prüfungsnoten im Abschlusszeugnis kann zu einer Stigmatisierung führen, insbesondere bei schwächeren Leistungen. Die Kammer fordert, diese Praxis zu überdenken, um chancengerechte Übergänge nicht zu gefährden.
Die Elternkammer Hamburg fordert eine umfassende Nachbesserung der neuen Prüfungsregelungen. Diese müssen:
- die strukturelle Benachteiligung einzelner Schulformen und Lerngruppen konsequent vermeiden,
- Wahlfreiheit und pädagogisch sinnvolle Prüfungsformate fördern,
- unterschiedliche Lernprofile und Stärken der Schülerinnen und Schüler besser berücksichtigen,
- und echte Beteiligung aller betroffenen Gruppen im Sinne demokratischer Schulentwicklung sicherstellen.
Nur so kann der Anspruch der Reform eingelöst werden, Prüfungen als Teil einer zukunftsfähigen Bildungskonzeption zu gestalten, die auf Gerechtigkeit, Anschlussfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung ausgerichtet ist.
Elternkammer Hamburg
