I. Allgemeine Einschätzung
Die Elternkammer Hamburg begrüßt die Initiative der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen beruflicher Bildungsgänge zu überarbeiten und an aktuelle bildungspolitische sowie gesellschaftliche Anforderungen anzupassen. Insbesondere die Berücksichtigung höherer Sprachkompetenzen, die Modernisierung der Fachschulstrukturen und die Einführung der HEP-Basisqualifizierung erscheinen aus Sicht der Elternschaft als sinnvolle und notwendige Schritte.
II. Zur Änderung der AO-BeS (Artikel 1)
Die Aufnahme der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) in § 6 AO-BeS stellt einen bedeutenden Schritt zur Anerkennung und Sichtbarmachung vorhandener Sprachkompetenzen dar. Die Elternkammer unterstützt diese Maßnahme ausdrücklich, da sie zur Chancengleichheit beiträgt und die internationalen beruflichen Perspektiven der Schülerinnen und Schüler verbessert. Die Umrechnung auf abschlussbezogene Niveaustufen fördert die Transparenz und Vergleichbarkeit der schulischen Leistungen.
III. Zur Änderung der APO-FS TWG (Artikel 2)
Die Umstrukturierung der Stundentafeln sowie die alphabetische Gliederung der Fachrichtungen werden als sinnvoll erachtet und tragen zur besseren Übersichtlichkeit bei. Die Elternkammer begrüßt besonders die verlängerte Präsentationszeit der Facharbeiten, da sie dem veränderten Lernverhalten und dem Einsatz digitaler Werkzeuge, einschließlich Künstlicher Intelligenz, Rechnung trägt. Dies ermöglicht eine angemessenere Bewertung der Eigenleistung der Lernenden.
Die Abschaffung bestimmter Fachrichtungen (z. B. Luftfahrttechnik) aufgrund geringer Bewerberzahlen wird zur Kenntnis genommen, sollte jedoch regelmäßig überprüft werden, um auf mögliche zukünftige Bedarfe reagieren zu können. IV. Zur Änderung der APO-FSH (Artikel 3) Die Einführung der HEP-Basisqualifizierung wird von der Elternkammer als wichtiger Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Eingliederungshilfe anerkannt.
Die Möglichkeit eines niedrigschwelligen Einstiegs auch mit ESA-Abschluss sowie der Übergang in eine verkürzte Fachschulausbildung erscheinen pädagogisch sinnvoll und sozial gerecht. Die Regelungen zur Wiederholbarkeit, zur Zertifizierung und zur Bewertungspraxis sind nachvollziehbar. Die Anpassungen zur Externenprüfung, insbesondere die Festlegung realistischer Zeitkorridore, sowie die klare Handhabung der praktischen Prüfung werden begrüßt.
V. Zu den Schlussbestimmungen (Artikel 4)
Die gestaffelte Einführung der neuen Regelungen wird von der Elternkammer unterstützt. Wichtig ist eine rechtzeitige und umfassende Information aller Beteiligten – insbesondere der betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern.
Es sollte geprüft werden, wie die Schülerinnen und Schüler und ggf. deren Sorgeberechtigte über die Veränderungen in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen besser informiert werden können, z. B. durch Elternbriefe oder Informationsveranstaltungen an den Berufsschulen.
Die Auswirkungen der neuen Regelungen, insbesondere der HEP-Basisqualifizierung, sollten evaluiert und ggf. weiterentwickelt werden.
VII. Fazit
Die Elternkammer Hamburg unterstützt den vorliegenden Entwurf grundsätzlich und sieht in den Änderungen einen zukunftsweisenden Schritt zur Stärkung der beruflichen Bildung in Hamburg. Die Maßnahmen fördern Durchlässigkeit, Chancengerechtigkeit und die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern.
Elternkammer Hamburg
