Keine Schulinspektionen ohne Elternbeteiligung (Beschluss 752-02)

Die Elternkammer Hamburg hat auf ihrer Sitzung am 24.03.2026 wie folgt beschlossen:

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung wird aufgefordert, im Rahmen der Schulinspektionen unverzüglich für den laufenden Zyklus die vollumfängliche Beteiligung von Eltern und Sorgeberechtigten sicherzustellen. Hierzu gehört auch die paritätische Befragung mit dem entsprechenden Fragebogen sowie die Einladung des Elternrats zu einem Gespräch mit der Schulinspektion.

Die Schulinspektion bewertet die Qualität von Bildung und Erziehung an staatlichen Schulen und überprüft schulübergreifend den Erfolg pädagogischer Arbeit. Nach § 85 HmbSG sind dabei die Ziele und Grundsätze des Hamburgischen Schulgesetzes zu beachten, insbesondere auch das in § 3 Absatz 4 HmbSG verankerte Recht der Sorgeberechtigten auf wechselseitige Unterrichtung zwischen Schule und Eltern.
Die derzeit an den Hamburger Schulen stattfindende Pilotierung für den 4. Zyklus der Schulinspektion, in der mit Fokus auf die Prozessqualität nur die sogenannten “schulischen Akteure – Schülerinnen und Schüler, Leitungsteam und Pädagoginnen und Pädagogen” – befragt werden sollen, ist aus Sicht der Elternkammer Hamburg weder sachgerecht noch akzeptabel.

Eltern und Sorgeberechtigte leisten einen wesentlichen Beitrag zum schulischen Alltag und zur Schulentwicklung. Sie begleiten Lernprozesse, unterstützen bei außerschulischen Fördermaßnahmen und übernehmen als Klassenelternvertretungen, Elternräte und Mitglieder der Schulkonferenz wichtige Vermittlungs- und Mitwirkungsaufgaben.
Deshalb müssen Eltern und Sorgeberechtigte auch weiterhin vollumfänglich und paritätisch an sämtlichen Feedbackprozessen beteiligt werden, die im Rahmen der Schulinspektion stattfinden.

Eine Beschneidung dieser elterlichen Beteiligung ist nicht nur demokratietheoretisch problematisch, sondern steht auch im Widerspruch zu den gesetzlich formulierten Aufgaben der Schulinspektion sowie zum Anspruch einer umfassenden Qualitätsbetrachtung schulischer Arbeit.
Die Elternkammer Hamburg bewertet dieses Vorgehen daher als weiteren tiefgreifenden Einschnitt in den seit geraumer Zeit zu beobachtenden Abbau paritätischer Mitwirkungsrechte.

Die Mitwirkung von Eltern und Sorgeberechtigten ist nach dem Hamburgischen Schulgesetz rechtlich gewollt und demokratisch geboten.
Eine Schulinspektion ohne angemessene Elternbeteiligung missachtet dieses Mitwirkungsrecht und verfehlt damit den Anspruch, Schulqualität umfassend und sachgerecht zu erfassen.

Antragsteller:
Arbeitsgruppe für Stadtteilschulen und Gymnasien

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