Beirat Inklusion wieder einsetzen und gesetzlich verankern (Beschluss 754-05)

Die Elternkammer Hamburg hat auf ihrer Sitzung am 26.05.2026 beschlossen: 

Die Elternkammer Hamburg fordert die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) auf, den Beirat Inklusion ab dem Schuljahr 2027/28 wieder regelmäßig einzuberufen und ihm mindestens vier Sitzungstermine pro Schuljahr zuzuweisen. 

Darüber hinaus fordert die Elternkammer Hamburg die BSFB und den Senat auf, den Beirat Inklusion als ständiges Beteiligungs- und Beratungsgremium gesetzlich zu verankern. Dabei sollen insbesondere Aufgaben, Zusammensetzung, Beteiligungsrechte, Transparenzpflichten und eine Mindestsitzungsfrequenz verbindlich geregelt werden. 

Bis zu einer gesetzlichen Verankerung ist der Beirat Inklusion unverzüglich auf administrativem Wege wieder einzusetzen. 

Inklusive Bildung ist keine freiwillige politische Option, sondern eine rechtliche Verpflichtung. Mit Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland seit 2009 zu einem inklusiven Bildungssystem verpflichtet. Auch Hamburg steht damit in der Verantwortung, Inklusion nicht nur organisatorisch zu verwalten, sondern wirksam, überprüfbar und dauerhaft weiterzuentwickeln. Die Einführung inklusiver Bildung wurde in Hamburg ursprünglich ausdrücklich als langfristiger, wissenschaftlich begleiteter und beteiligungsorientierter Reformprozess angelegt. Bereits die frühen Bürgerschaftsdebatten zur Umsetzung der Inklusion betonten die Notwendigkeit kontinuierlicher fachlicher Begleitung, Evaluation und Nachsteuerung. 

Gerade deshalb ist es problematisch, dass der Beirat Inklusion als zentrales Beteiligungs- und Beratungsgremium nicht mehr zusammentritt. Mit seinem Wegfall ist nicht lediglich ein zusätzliches Gremium entfallen, sondern ein wesentlicher institutionalisierter Ort für fachliche Rückmeldung, Beteiligung, Transparenz und den kontinuierlichen Austausch zwischen Verwaltung, Wissenschaft, Eltern-, Schüler- und Lehrervertretungen, Verbänden, Ombudsstellen sowie Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen verloren gegangen. 

Dabei besteht für eine solche strukturierte Begleitung weiterhin erheblicher Bedarf. Die EiBiSch-Evaluation beschreibt Hamburgs inklusives Schulsystem ausdrücklich als „System im Wandel“ und verweist zugleich auf fortbestehende Spannungen zwischen Individualisierung und Standardisierung sowie auf fehlende Gelingensbedingungen insbesondere in der Sekundarstufe. Spätere Analysen kommen zu dem Ergebnis, dass Hamburg zwar wichtige strukturelle Weichen gestellt habe, die erwartbaren Erfolge nach mehr als zehn Jahren Umsetzung jedoch gerade noch nicht sichtbar seien. 

https://www.ew.uni-hamburg.de/forschung/eibisch/files/eibisch-volltext-waxmann.pdf?utm

754-05 – Beirat Inklusion wieder einsetzten 

Hinzu kommt eine seit Jahren beschriebene bildungspolitische Fehlsteuerung: Der Anstieg der Inklusionsquote beruhte in Hamburg über längere Zeit nicht vorrangig auf einer entsprechenden Reduktion der Sondersysteme, sondern zu erheblichen Teilen auf zusätzlicher Diagnostik und Etikettierung. Rauer und Schuck zeigen, dass 2012/13 lediglich ein vergleichsweise kleiner Teil des Anstiegs sonderpädagogischer Förderungen auf tatsächliche Verlagerungen aus den Sondersystemen zurückzuführen war, während ein erheblicher Anteil durch neu ausgewiesene Förderbedarfe entstand. 

https://www.ew.uni-hamburg.de/forschung/eibisch/files/schuck-rauer-2020.pdf?utm_

Auch gegenwärtig sind zentrale Herausforderungen ungelöst. Nach dem Tätigkeitsbericht der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wurden im Schuljahr 2023/24 in Hamburg 13.742 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfasst. Zwar werden davon 66,8 Prozent inklusiv beschult, zugleich verbleibt jedoch weiterhin ein erheblicher Teil in separierenden Strukturen. Der Hamburger Schattenbericht 2024 kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass inklusive Bildung in Hamburg 

„noch lange keine gelebte Realität“ sei. Kritisiert werden insbesondere fortbestehende Sondersysteme, Schwerpunktschulstrukturen sowie unzureichende personelle, räumliche und sachliche Rahmenbedingungen. 

https://www .hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bwfg/einrichtungen/skbm/ taetigkeitsbericht-2023-2024-1041404 

https://www.schattenbericht-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/12/Schattenbericht_Hamburg_2024.pdf? utm_ 

Auch aus Fachverbänden, Schulen und Praxisstrukturen werden seit Jahren strukturelle Probleme der inklusiven Bildung benannt. Stellungnahmen aus Sonderpädagogik, Wissenschaft und schulischer Praxis verweisen wiederholt auf fehlende Ressourcen, erhebliche Belastungen, diagnostische Fehlsteuerungen, mangelnde Koordination und unzureichende Beteiligungsstrukturen. Zusätzlich wird der Bedarf eines solchen Gremiums auch aus unabhängigen Beratungs- und Ombudsstrukturen heraus benannt. So wird im Bericht der Ombudsstelle Inklusive Bildung ausdrücklich der Wunsch formuliert, dass der Beirat Inklusion wieder regelmäßig tagen möge. Gerade aus den Erfahrungen der Ombudsarbeit wird deutlich, dass es weiterhin an kontinuierlichen Beteiligungs-, Rückkopplungs- und Austauschstrukturen zwischen Betroffenen, Praxis, Verwaltung und Politik fehlt. Dies unterstreicht die Notwendigkeit eines dauerhaft arbeitsfähigen und institutionell abgesicherten Beirats Inklusion. 

https://zsj.hamburg.de/wp-content/uploads/sites/876/2024/08/2022_OB_Inklusive_Bildung.pdf? utm 

Gerade in einem komplexen und konfliktanfälligen Reformfeld wie der inklusiven Bildung braucht es deshalb ein dauerhaft arbeitsfähiges, unabhängiges und transparentes Beratungsgremium. Der Beirat Inklusion ermöglicht fachliche Rückkopplung, macht Fehlentwicklungen frühzeitig sichtbar, bündelt Erfahrungen aus der Praxis und sichert Beteiligung über einzelne Legislaturperioden hinaus.  

Ein gesetzlich verankerter Beirat Inklusion erfüllt damit eine demokratische, fachliche und rechtsstaatliche Kontroll- und Beratungsfunktion. Die Weiterentwicklung inklusiver Bildung darf nicht allein von wechselnden politischen Prioritäten oder administrativen Entscheidungen abhängen. 

Die Elternkammer Hamburg fordert daher nicht nur die unverzügliche Wiedereinsetzung des Beirats Inklusion, sondern seine dauerhafte gesetzliche Verankerung. 

Antragsteller 

Ausschuss Diversität und Inklusion 

PDF download
Nach oben scrollen