Die Elternkammer Hamburg hat auf Ihrer Sitzung am 26.05.2026 beschlossen:
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung wird aufgefordert, die Elternkammer Hamburg frühzeitig über relevante Vorhaben, Beschlüsse, Empfehlungen, Anhörungen sowie geplante Änderungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zu informieren, sofern diese Auswirkungen auf Schülerinnen und Schüler, Eltern, schulische Abläufe, Bildungsstrukturen oder das Hamburger Schulwesen haben können.
Dabei soll die Information möglichst frühzeitig erfolgen, um eine sachgerechte Beratung innerhalb der Elternkammer Hamburg sowie gegebenenfalls die Vorbereitung eigener Stellungnahmen, Positionspapiere, Empfehlungen und Rückmeldungen zu ermöglichen.
Begründung
Die Elternkammer vertritt die Interessen der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler und übernimmt eine wichtige Funktion innerhalb der schulischen Mitwirkung und Zusammenarbeit. Um dieser Verantwortung sachgerecht und im Sinne einer konstruktiven Bildungsarbeit nachkommen zu können, ist eine frühzeitige Kenntnis geplanter Änderungen und Beschlüsse der Kultusministerkonferenz von erheblicher Bedeutung.
In der Vergangenheit wurden relevante Änderungen häufig erst kurzfristig bekannt, wodurch eine angemessene Vorbereitung, Bewertung sowie Kommunikation innerhalb der Elternvertretungen erschwert wurde. Dies betrifft insbesondere organisatorische Anpassungen, neue Bildungsstandards, Prüfungsregelungen, digitale Entwicklungen sowie strukturelle Veränderungen im Schulwesen.
Eine frühzeitige Information der Elternkammer würde zudem dazu beitragen,
- Entwicklungen frühzeitig einordnen und bewerten zu können,
- Elternvertretungen rechtzeitig zu informieren,
- Stellungnahmen und Positionspapiere fundiert vorzubereiten,
- organisatorische und kommunikative Prozesse frühzeitig anzupassen,
- Transparenz und Akzeptanz bildungspolitischer Entscheidungen zu stärken sowie
- die vertrauensvoll Zusammenarbeit zwischen Behörde, Schulen und Elternvertretungen weiter auszubauen.
Darüber hinaus entspricht eine transparente Informationsweitergabe den Grundsätzen einer modernen und partnerschaftlichen Bildungsverwaltung. Die frühzeitige Einbindung der Elternvertretungen trägt wesentlich zur Akzeptanz und erfolgreichen Umsetzung bildungspolitischer Entscheidungen bei.
Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Elternvertretungen dürfen nicht dadurch an Bedeutung verlieren, dass wesentliche bildungspolitische Entscheidungen bereits auf übergeordneter Ebene vorbereitet oder abgestimmt werden, bevor auf Landesebene noch eine angemessene inhaltliche Beratung und Beteiligung möglich ist.
Die Elternkammer sieht es daher als Teil ihres bildungspolitischen Auftrags an, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch in überregionale und bundesländerübergreifende Bildungsdiskussionen einzubringen und Positionen gegenüber der KMK sowie den beteiligten Ländern zu vertreten.
Die Elternkammer Hamburg fordert daher, künftig relevante KMK-bezogene Entwicklungen möglichst frühzeitig an die Kammer zu kommunizieren beziehungsweise hierfür einen verlässlichen Informationsweg zu etablieren.
Antragssteller:
Vorstand der Elternkammer Hamburg
Birga Brandner
