Aussetzung der Pilotierung des 4. Zyklus der Hamburger Schulinspektion wegen erheblicher Beteiligungs- und Verfahrensmängel (Beschluss 755-05)

Die Elternkammer Hamburg hat auf ihrer Sitzung am 23.06.2026 wie folgt beschlossen: 

Die Elternkammer Hamburg stellt fest, dass die Neuausrichtung der Hamburger Schulinspektion im Rahmen der Pilotierung des 4. Zyklus eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung für das Hamburger Schulwesen darstellt. 

Die Elternkammer wurde vor der Vorbereitung und Durchführung dieser Pilotierung nicht gemäß § 79 Absatz 2 HmbSG beteiligt. 

Die Elternkammer Hamburg widerspricht daher der weiteren Durchführung, Auswertung und Verstetigung der bereits begonnenen Pilotierung des 4. Zyklus auf Grundlage des bislang angewandten Verfahrens. Der Widerspruch richtet sich insbesondere gegen die Fortsetzung weiterer Inspektionen nach diesem Verfahren, gegen die Überführung der bisherigen Pilotierungsergebnisse in einen Regelbetrieb und gegen eine nicht transparente Verwendung bereits erhobener Ergebnisse. 

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung wird daher aufgefordert, 

  1. die Pilotierung des 4. Zyklus der Schulinspektion unverzüglich auszusetzen; 
  2. bis zur Durchführung eines rechtlich, fachlich und methodisch tragfähigen Beteiligungsverfahrens zur Schulinspektion nach den Grundsätzen des 3. Zyklus zurückzukehren; 
  3. vor jeder Entscheidung über einen Regelbetrieb des 4. Zyklus die Elternkammer und die weiteren gesetzlich vorgesehenen Kammern rechtzeitig, vollständig und ergebnisoffen nach § 79 Absatz 2 HmbSG zu beteiligen; 
  4. sicherzustellen, dass Eltern und Sorgeberechtigte auch künftig systematisch, eigenständig und auswertbar in die Schulinspektion einbezogen werden; 
  5. keine Ergebnisse der bisherigen Pilotierung zur Grundlage eines künftigen Regelverfahrens zu machen, solange der Beteiligungsmangel nicht durch ein neues, ergebnisoffenes Verfahren behoben wurde; 
  6. der Elternkammer die konzeptionellen Grundlagen der Pilotierung vorzulegen, insbesondere Auftrag, Zeitplan, Erhebungsinstrumente, Berichtskonzept, Beteiligungskonzept und fachlich-methodische Begründung. 

Begründung 

Die Schulinspektion ist ein zentrales Instrument der schulischen Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Änderungen an ihrer Struktur, ihrer Datengrundlage, ihrer Berichtstiefe und insbesondere an der Einbeziehung der Elternperspektive betreffen nicht lediglich interne Verwaltungsabläufe, sondern die Grundstruktur der Bewertung staatlicher Schulen. 

Gerade deshalb hätte die Elternkammer vor der Pilotierung des 4. Zyklus nach § 79 Absatz 2 HmbSG rechtzeitig und ergebnisoffen beteiligt werden müssen. Gespräche nach Beginn der Pilotierung oder Erläuterungen eines bereits eingeschlagenen Verfahrens ersetzen keine gesetzlich vorgesehene vorherige Beteiligung. 

Besonders schwer wiegt, dass Eltern und Sorgeberechtigte im 4. Zyklus offenbar nicht mehr systematisch durch eigene Erhebungsinstrumente und regelhafte Beteiligungsformate einbezogen werden sollen. Ein workshopartiges Rückmeldeformat mit einzelnen Elternvertretungen kann eine breite, eigenständige und auswertbare Erhebung der Elternperspektive nicht ersetzen. 

Die Elternkammer wendet sich nicht gegen Schulinspektion. Sie fordert eine starke, transparente, methodisch tragfähige und gesetzeskonforme Schulinspektion. Ein zentrales Instrument der Qualitätsentwicklung darf jedoch nicht ohne gesetzeskonforme Beteiligung der gewählten Interessenvertretungen und nicht ohne systematische Einbeziehung der Elternperspektive neu ausgerichtet werden. 

Antragstellerinnen und Antragsteller: 

Kerstin Ecke 
Oliver Timm 
Birga Brandner 
Georg Möller 
Nadine Glock 

Elternkammer HAmburg

PDF download
Nach oben scrollen