Beteiligungsrechte der Elternkammer bei schulpolitischen Veränderungen verbindlich sicherstellen (Beschluss 755–07)

 Die Elternkammer Hamburg möge auf ihrer Sitzung am 23.06.2026 beschließen: 

Die Elternkammer Hamburg fordert die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung auf, die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Elternkammer gemäß § 79 Hamburgisches Schulgesetz künftig frühzeitig, transparent und nachvollziehbar sicherzustellen. 

Insbesondere soll gewährleistet werden, dass die Elternkammer bei allen wesentlichen schulpolitischen Vorhaben, Verordnungsänderungen, Organisationsentwicklungen und Maßnahmen mit Auswirkungen auf Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern bereits vor einer abschließenden behördlichen Entscheidung beteiligt wird. 

Hierzu wird die Behörde aufgefordert, 

  1. der Elternkammer geplante Änderungen mit schulischer Relevanz frühzeitig vorzulegen, 
  2. ausreichend Zeit für Beratung und Stellungnahme einzuräumen, 
  3. schriftlich darzulegen, wie eingegangene Stellungnahmen der Elternkammer in die Entscheidungsfindung eingeflossen sind, 
  4. bei grundlegenden Veränderungen des Schulsystems, der Schulorganisation oder der Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler einen strukturierten Beteiligungsprozess mit der Elternkammer durchzuführen. 

Begründung 

Das Hamburgische Schulgesetz schreibt ausdrücklich vor, dass die Elternkammer bei Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für das Schulwesen zu beteiligen ist. In den vergangenen Monaten ist jedoch wiederholt der Eindruck entstanden, dass die Elternkammer erst über bereits weit fortgeschrittene Planungen informiert wurde oder von wesentlichen Veränderungen erst durch Dritte, Medienberichte oder öffentliche Verlautbarungen Kenntnis erhalten hat. 

Aktuell zeigt sich dies insbesondere bei den geplanten Änderungen im Bereich der Schulbegleitung. Diese betreffen unmittelbar die Bildungs- und Teilhabechancen vieler Schülerinnen und Schüler sowie die Situation zahlreicher Familien. 

Eine frühzeitige Einbindung der gesetzlichen Elternvertretung hat nicht stattgefunden. Die Elternkammer versteht sich nicht als nachträgliche Kommentatorin bereits getroffener Entscheidungen, sondern als gesetzlich legitimierte Interessenvertretung der Hamburger Elternschaft. Beteiligung bedeutet Mitwirkung im Entscheidungsprozess und nicht lediglich Information über bereits beschlossene Maßnahmen. 

Eine frühzeitige Beteiligung verbessert die Qualität von Entscheidungen, erhöht deren Akzeptanz und stärkt das Vertrauen zwischen Schulbehörde, Schulen und Eltern. Die Elternkammer erwartet daher, dass die gesetzlichen Beteiligungsrechte künftig konsequent eingehalten und aktiv umgesetzt werden. 

Antragsteller 

Vorstand Elternkammer Hamburg 

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