Die Elternkammer Hamburg hat auf ihrer Sitzung am 23.06.2026 beschlossen:
Die Elternkammer würde begrüßen, wenn Schulkinder (ab Klasse 5) in drei inklusiven Sportarten im regulären Sportunterricht unterrichtet werden.
Begründung
Deutschland hat sich mit der Annahme der UN-Behindertenrechskonvention zu mehr Inklusion verpflichtet. Der Inklusiv-Sport bildet dabei eine sehr gute Möglichkeit, sich mit den Problemen von Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen (Sinne oder Motorik) praktisch auseinander zu setzen, ein besseres Verständnis für Menschen mit Beeinträchtigung zu erhalten, Berührungsängste abzubauen, aber auch ein Verständnis für die besonderen Herausforderungen paralympischer Sportarten zu gewinnen. Die Einführung des Behinderten-Sport hilft daher im (Schul-) Alltag dabei, die inklusive Beschulung zu fördern, indem es zu einem besseren Verständnis der Schüler untereinander beiträgt.
Antragsteller
Jan-Henrik Dörner
Elternkammer Hamburg
