Sicherstellung datenschutzkonformer Kommunikationswege  zwischen Elternräten, Klassenelternvertretungen, Profilelternvertretungen, Kreiselternräten und Elternkammer (Beschluss 755-01)

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 23. Juni 2026 wie folgt beschlossen: 

Die Elternkammer Hamburg fordert die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung auf, unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 am 20. August 2026 eine verbindliche Regelung sowie ein standardisiertes Verfahren bereitzustellen, mit dem Schulen die Kontaktdaten gewählter Klassenelternvertretungen, Profilelternvertretungen, Elternräte und Kreiselternratsdelegierter datenschutzkonform erfassen, aktualisieren und für die gesetzlich vorgeschriebene Gremienarbeit nutzbar machen können. 

Die Elternkammer fordert die BSFB insbesondere auf, 

  • eine verbindliche Regelung zur datenschutzkonformen Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe der Kontaktdaten gewählter Elternvertretungen zu schaffen; 
  • bei allen Wahlen von Klassen-, Profil- und weiteren Elternvertretungen eine standardisierte Einwilligung zur Weitergabe von Name, Vorname und E-Mail-Adresse an Elternrat, Kreiselternrat und Elternkammer vorzusehen; 
  • hierfür ein einheitliches Einwilligungsformular bereitzustellen; 
  • sicherzustellen, dass Elternräte zu Beginn jedes Schuljahres zeitnah eine vollständige Übersicht der gewählten Elternvertretungen mit den erforderlichen Kontaktdaten mindestens mit Name, Vorname und E-Mail Adresse, Funktion, Klasse bzw. Profil erhalten; 
  • ein verbindliches Verfahren zur laufenden Aktualisierung der Daten bei Nachwahlen, Rücktritten oder Funktionswechseln vorzusehen; 
  • den schulischen Elternvertretungsgremien dauerhaft schulisch verwaltete digitale Kommunikationslösungen (z. B. Funktionspostfächer) bereitzustellen; 
  • entsprechende Regelungen auch für die Kommunikation zwischen Elternräten, Kreiselternräten und Elternkammer zu schaffen. 

An vielen Hamburger Schulen erhalten Elternräte die Kontaktdaten gewählter Klassen- und Profilelternvertretungen nur unvollständig oder gar nicht. Häufig wird dies mit datenschutzrechtlichen 

Bedenken begründet. Eine hamburgweit einheitliche Regelung fehlt bislang. Dies erschwert die gesetzlich vorgesehene Zusammenarbeit der Elternvertretungen erheblich. Elternräte, Kreiselternräte und Elternkammer können ihre Informations-, Beteiligungs- und Vernetzungsaufgaben nur erfüllen, wenn gewählte Elternvertretungen untereinander erreichbar sind. 

Datenschutzrechtliche Anforderungen sind selbstverständlich zu beachten. Sie dürfen jedoch nicht dazu führen, dass gesetzlich vorgesehene Elternmitwirkung eingeschränkt oder praktisch nicht möglich ist. 

Nach § 70 HmbSG haben Klassenelternvertretungen unter anderem die Aufgabe, die Beziehungen der Eltern untereinander und mit den jeweiligen Lehrkräften zu pflegen, Eltern über aktuelle Fragen der Schule zu informieren und die Schule sowie die Lehrkräfte bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags zu unterstützen. Nach § 72 HmbSG soll der Elternrat die Eltern oder die Klassenelternvertretungen über aktuelle Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz informieren. Er kann hierzu Versammlungen der Eltern oder der Klassenelternvertretungen einberufen. Außerdem sollen Elternrat und Klassenelternvertretung einander in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Nach § 74 Absatz 5 HmbSG erteilen Schulleitung und Lehrkräfte dem Elternrat die für seine Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Auskünfte. Nach § 75 Absatz 1 HmbSG soll der Kreiselternrat die Verbindung der Elternräte eines Schulkreises untereinander und mit der Elternkammer pflegen und allgemeine Angelegenheiten des Schulkreises erörtern. Diese gesetzlichen Aufgaben setzen voraus, dass die gewählten Elternvertretungen untereinander erreichbar sind. 

Ein Elternrat, der nicht weiß, welche Klassen- und Profilelternvertretungen amtieren oder wie diese erreicht werden können, kann seine gesetzlichen Informations-, Beteiligungs- und Vernetzungsaufgaben nur eingeschränkt erfüllen. Entsprechendes gilt für Kreiselternräte gegenüber den Elternräten des jeweiligen Schulkreises. 

Derzeit existiert an vielen Schulen eine unnötige und uneinheitliche Praxis. Manche Schulen geben Kontaktdaten auf Grundlage von Einwilligungen weiter, andere verweigern jede Weitergabe, wieder andere verweisen auf mehrstufige Kommunikationswege über Schulleitung, Klassenleitungen oder Schulbüro. Dies führt zu Verzögerungen, Informationsverlusten und einer Schwächung der schulischen Elternmitwirkung. 

Ein standardisiertes, datenschutzkonformes Verfahren schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten und stärkt zugleich die gesetzlich verankerte Elternmitwirkung. Datenschutz und wirksame Elternvertretung dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen in einer verbindlichen hamburgweiten Lösung zusammengeführt werden. 

Antragssteller: 

Kerstin Ecke
Birga Brandner 

Elternkammer Hamburg

PDF download
Nach oben scrollen