Stellungnahme der Elternkammer Hamburg zur Dritten Verordnung zur Änderung schulischer Ausbildungs- und Prüfungsordnungen – insbesondere zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) 

Stellungnahme der Elternkammer Hamburg zur Dritten Verordnung zur Änderung schulischer Ausbildungs- und Prüfungsordnungen – insbesondere zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) 

Die Elternkammer Hamburg nimmt zu dem vorgelegten Entwurf der Dritten Verordnung zur Änderung schulischer Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Stellung. Im Mittelpunkt steht die geplante Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH). 

Die Elternkammer erkennt den Anpassungsbedarf an die KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung an. Vergleichbarkeit, Transparenz und Studierfähigkeit sind wichtige Ziele. Der vorliegende Entwurf überzeugt jedoch in mehreren zentralen Punkten nicht. 

Kritisch bewertet die Elternkammer insbesondere die Aufgabe der durchgehenden viersemestrigen Belegung eines ästhetischen Faches, die ersatzlose Abschaffung der Präsentationsprüfung, Einschränkungen und Unklarheiten bei der Wahl von Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau und Fremdsprachen, mögliche faktische Einschränkungen der Wahlfreiheit sowie die Auswirkungen der Neuordnung auf Profilbildung, Fachhochschulreife und berufliche Gymnasien. 

1. Vier Semester in einem ästhetischen Fach beibehalten 

Der Entwurf sieht vor, dass künftig nur noch zwei Semester in einem künstlerischen Fach und zwei weitere Semester in demselben oder einem anderen künstlerischen Fach oder in einem musikpraktischen Kurs belegt werden müssen. Diese Änderung lehnt die Elternkammer ab. 

Die Elternkammer hält an der viersemestrigen Belegung desselben ästhetischen Faches als Regelfall fest. Die vorgesehene Möglichkeit, nach zwei Semestern das Fach zu wechseln oder die Belegpflicht durch musikpraktische Kurse zu erfüllen, kann die Kontinuität bestehender Kurse gefährden und damit die Prüfungsmöglichkeiten derjenigen Schülerinnen und Schüler einschränken, die ein ästhetisches Fach bis zum Abitur fortführen möchten. 

Wenn nach Einschätzung der Behörde Fachwechsel ohnehin nur in wenigen Fällen zu erwarten sind, ist nicht nachvollziehbar, warum die durchgängige Belegung desselben ästhetischen Faches als Regelfall aufgegeben werden soll. 

Die Elternkammer fordert daher, § 7 Absatz 2 Nummer 1 und Anlage 2 so zu ändern, dass weiterhin vier Semester in einem der Fächer Bildende Kunst, Musik oder Theater zu belegen sind. Ein Wechsel innerhalb der ästhetischen Fächer soll in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag möglich sein, sofern die Fortführung bestehender Kurse und die Prüfungsmöglichkeiten anderer Schülerinnen und Schüler dadurch nicht beeinträchtigt werden. 

Damit werden individuelle Wahlmöglichkeiten eröffnet, ohne die Verlässlichkeit des Kursangebots und die Möglichkeit einer Abiturprüfung in den ästhetischen Fächern strukturell zu gefährden. 

2. Musikpraktische Kurse ergänzen, aber nicht ersetzen 

Die Elternkammer begrüßt, dass musikpraktische Kurse wie Chor, Orchester oder Big Band stärker berücksichtigt werden sollen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Schulkultur, zur musikalischen Bildung und zur Persönlichkeitsentwicklung. 

Musikpraktische Kurse dürfen jedoch den grundständigen Fachunterricht in Bildender Kunst, Musik oder Theater nicht ersetzen. Sie verfügen nicht notwendig über denselben fachtheoretischen Rahmen, dieselbe curriculare Breite und dieselbe Bewertungsstruktur wie reguläre ästhetische Unterrichtsfächer. Zudem beruhen die für eine erfolgreiche Teilnahme erforderlichen musikalischen Voraussetzungen teilweise auf außerschulisch und privat finanziert erworbenen Vorerfahrungen. 

Die Elternkammer fordert daher, musikpraktische Kurse als zusätzliche Wahl- und Einbringungsmöglichkeit zu stärken, nicht als Ersatz für die viersemestrige Belegung eines ästhetischen Faches. 

3. Abiturprüfungen in Bildender Kunst, Musik und Theater sichern 

Die Elternkammer fordert, dass Bildende Kunst und Musik verlässlich als Abiturprüfungsfächer auf grundlegendem und erhöhtem Anforderungsniveau sowie Theater weiterhin mindestens auf grundlegendem Anforderungsniveau angeboten werden können. 

Eine Prüfungswahl darf nicht davon abhängen, ob eine Schule nach zwei Semestern genügend Anwahlen oder Ressourcen für die Fortsetzung eines ästhetischen Faches hat. Wenn ein ästhetisches Fach als Prüfungsfach gewählt werden kann, muss seine viersemestrige Belegung verlässlich gesichert sein. 

Die Elternkammer hält es darüber hinaus für erforderlich zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen auch Theater künftig als Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau zugelassen werden kann. Theater darf gegenüber Bildender Kunst und Musik nicht dauerhaft strukturell benachteiligt werden. 

4. Profiloberstufe inhaltlich absichern 

Die Elternkammer begrüßt den Erhalt der Profiloberstufe. Der Entwurf darf jedoch nicht dazu führen, dass Profile nur organisatorisch bestehen bleiben, inhaltlich aber an Substanz verlieren. 

Profilbildung setzt verlässliche Profil- und Begleitfächer, fächerübergreifendes Arbeiten und planbare Kursstrukturen voraus. Wenn für das Profil wesentliche Fächer nach zwei Semestern nicht fortgeführt werden oder nur bei ausreichender Anwahl zustande kommen, werden fachliche Kontinuität und inhaltliche Breite der Profile geschwächt. 

Die Elternkammer fordert daher, die Profiloberstufe durch ausreichende Ressourcen, Kooperationsmöglichkeiten und die viersemestrige Planbarkeit wesentlicher Profilbestandteile abzusichern. 

5. Präsentationsprüfung weiterentwickeln statt abschaffen 

Die Elternkammer lehnt die ersatzlose Abschaffung der Präsentationsprüfung ab. 

Probleme wie unterschiedliche Vorbereitungsmöglichkeiten, Kontrollaufwand oder der Einsatz digitaler Hilfsmittel sind ernst zu nehmen. Sie rechtfertigen jedoch nicht die vollständige Aufgabe eines Prüfungsformats, das Kompetenzen erfasst, die in klassischen mündlichen Einzelprüfungen nur begrenzt sichtbar werden. 

Hierzu gehören insbesondere die strukturierte Darstellung komplexer Sachverhalte, Reflexion, Transfer, Kommunikation, Eigenständigkeit und die Fähigkeit, Ergebnisse zu präsentieren und im Prüfungsgespräch zu verteidigen. 

Die Elternkammer fordert daher, die Wahlmöglichkeit zwischen einer klassischen mündlichen Prüfung und einer weiterentwickelten Präsentations- oder Kolloquiumsprüfung zu erhalten. Anforderungen an Eigenständigkeit, Dokumentation, Quellenarbeit und den zulässigen Einsatz digitaler Hilfsmittel müssen hierfür verbindlich und transparent geregelt werden. 

6. Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau und Fremdsprachen 

Die Elternkammer sieht die vorgesehene Begrenzung der Fremdsprachen, die im Rahmen der verpflichtenden Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau gewählt werden können, kritisch. 

Soweit die Beschränkung auf einzelne Fremdsprachen darauf beruht, dass derzeit nur für diese Fächer die erforderlichen zentralen Abiturprüfungen zur Verfügung stehen, ist dies als Übergangssituation nachvollziehbar. Sie darf jedoch nicht zu einer dauerhaften strukturellen Benachteiligung anderer fortgeführter Fremdsprachen führen. 

Insbesondere für Spanisch besteht angesichts seiner Bedeutung im Hamburger Schulsystem und vergleichbarer fachlicher Anforderungen kurzfristiger Handlungsbedarf. Die Voraussetzungen für die Einbeziehung weiterer fortgeführter Fremdsprachen in den Kreis der verpflichtend wählbaren Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau müssen zügig geschaffen werden. 

Die Elternkammer fordert die zuständige Behörde auf, sich auf Landes- und KMK-Ebene für eine schnelle Erweiterung dieses Fächerkreises einzusetzen und die Hamburger Regelungen anzupassen, sobald die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Organisatorische oder prüfungstechnische Übergangsbedingungen dürfen nicht dauerhaft über die fachlichen Wahlmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler entscheiden. 

Klärungsbedarf besteht zudem bei den Regelungen zu neu aufgenommenen Fremdsprachen. Es muss eindeutig bestimmt werden, was unter einer „neu aufgenommenen“ Fremdsprache zu verstehen ist und welche Folgen sich daraus insbesondere für eine in Jahrgang 9 begonnene dritte Fremdsprache oder eine erst in der Vorstufe neu aufgenommene Fremdsprache ergeben. 

Kritisch bewertet die Elternkammer, dass neu aufgenommene Fremdsprachen nach § 20 Absatz 3 nur als mündliches Abiturprüfungsfach gewählt werden können. Die Prüfungsform wird damit allein an die schulische Belegbiografie geknüpft, ohne tatsächliche Sprachkenntnisse, Leistungsfähigkeit und individuelle Bildungsziele ausreichend zu berücksichtigen. 

Die Elternkammer fordert transparente und sachgerechte Regelungen für alle Fremdsprachen. Einschränkungen bei der Wahl des Anforderungsniveaus und der Prüfungsform bedürfen einer nachvollziehbaren fachlichen Begründung. Die Folgen der Sprachwahl müssen für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulen frühzeitig erkennbar sein. 

7. Gesellschaftswissenschaften, Religion und Philosophie 

Die Elternkammer sieht im Verhältnis von gesellschaftswissenschaftlichem Aufgabenfeld, Religion und Philosophie Klärungsbedarf. 

Die Regelungen müssen eindeutig darstellen, welche Belegpflichten zusätzlich entstehen und welche auf Aufgabenfeldpflichten angerechnet werden können. Auch die Begrifflichkeiten müssen nachvollziehbar und einheitlich verwendet beziehungsweise erläutert werden. Soweit die KMK-Vereinbarung von Ethik spricht, Hamburg jedoch Philosophie regelt, muss das Verhältnis dieser Regelungen verständlich dargestellt werden. 

Die Elternkammer fordert außerdem, die gesellschaftswissenschaftliche Breite der gymnasialen Oberstufe zu sichern. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht durch die Kumulation von Belegpflichten faktisch daran gehindert werden, neben Religion oder Philosophie weitere gesellschaftswissenschaftliche Fächer zu belegen. 

8. Wahlfreiheit und Begrenzung der einzubringenden Semesterergebnisse 

Die Elternkammer sieht kritisch, dass der Verordnungsentwurf die Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler insgesamt einschränken kann. Eine stärkere Vereinheitlichung der Oberstufe darf nicht dazu führen, individuelle Schwerpunktsetzungen, unterschiedliche Begabungen und die fachliche Breite gymnasialer Bildung zurückzudrängen. 

Die feste Zahl zu belegender Kurse und einzubringender Semesterergebnisse macht Belegentscheidungen besonders folgenreich. Gerade bei Profilen in Informatik, Naturwissenschaften, Sprachen, Künsten oder Gesellschaftswissenschaften besteht die Gefahr, dass nach Erfüllung aller Pflichtvorgaben nur noch geringe tatsächliche Wahlräume verbleiben. 

Kritisch bewertet die Elternkammer außerdem die Begrenzung der Zahl einzubringender Semesterergebnisse. Eine starre Obergrenze kann dazu führen, dass zusätzliche Leistungen und eine breitere Kursbelegung für die Gesamtqualifikation ohne Bedeutung bleiben. Damit werden Anreize zur fachlichen Breite und zur Übernahme zusätzlicher Anforderungen geschwächt. 

Die Elternkammer fordert transparente Modellrechnungen für typische Profil- und Fächerkonstellationen. Es muss nachvollziehbar dargestellt werden, welche tatsächlichen Wahlmöglichkeiten nach Erfüllung aller Beleg- und Einbringungspflichten verbleiben und wie sich die Begrenzung der einzubringenden Semesterergebnisse auf unterschiedliche Bildungswege und Schwerpunktsetzungen auswirkt. 

9. Fachhochschulreife und Absicherung des Bildungsgangs bei nur zwei Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau 

Die Reduzierung auf zwei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau verändert die bisherige Struktur der Hamburger Profiloberstufe und kann Auswirkungen auf den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife sowie auf die Absicherung des weiteren Bildungsgangs haben. 

Kritisch zu prüfen ist insbesondere die Neuregelung des § 33. Es muss transparent dargestellt werden, wie sich die geringere Zahl von Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau auf die Einbringung und Gewichtung der Semesterergebnisse, die zulässige Zahl von Unterkursen und die Möglichkeiten zum Ausgleich schwächerer Leistungen beim Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife auswirkt. 

Die Elternkammer fordert eine Gegenüberstellung der bisherigen und der vorgesehenen Regelung. Der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife darf durch die strukturelle Neuordnung nicht erschwert werden. 

Ein besonderes Absicherungsproblem entsteht, wenn Sport als eines von nur zwei Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau gewählt wird. Eine längerfristige Verletzung oder Sportunfähigkeit kann dazu führen, dass erforderliche Leistungen oder die Abiturprüfung in diesem Fach nicht mehr erbracht werden können. Durch den Wegfall eines dritten Faches auf erhöhtem Anforderungsniveau verringern sich die Möglichkeiten, auf eine solche unverschuldet eintretende Situation innerhalb des bestehenden Bildungsgangs zu reagieren. 

Die Elternkammer fordert daher eine klare und verlässliche Regelung, wie in diesen Fällen der weitere Bildungsgang und die Zulassung zur Abiturprüfung gesichert werden. Die Wahl von Sport auf erhöhtem Anforderungsniveau darf nicht mit einem höheren Risiko für den erfolgreichen Abschluss der Oberstufe verbunden sein. 

10. Informatik systematisch und widerspruchsfrei berücksichtigen 

Die Elternkammer kritisiert, dass Informatik im Verordnungsentwurf nicht durchgängig und widerspruchsfrei in den Beleg-, Einbringungs- und Prüfungsregelungen berücksichtigt wird. 

Wenn Informatik profilgebendes Fach, Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau oder Abiturprüfungsfach sein kann, müssen die jeweiligen Voraussetzungen und Folgen eindeutig geregelt und miteinander abgestimmt sein. 

Angesichts der Bedeutung informatischer Bildung für digitale Mündigkeit, Studierfähigkeit, berufliche Orientierung und gesellschaftliche Teilhabe darf die Wahl von Informatik als fachlichem Schwerpunkt nicht zu strukturellen Nachteilen gegenüber anderen Profil- und Fächerwahlen führen. 

Die Elternkammer fordert daher eine systematische und widerspruchsfreie Berücksichtigung der Informatik in § 7, Anlage 2 sowie in den Beleg-, Einbringungs- und Prüfungsregelungen. 

11. Bilinguale Sachfächer 

Die Elternkammer hält eine bloße Übersetzung zentraler Prüfungsaufgaben in bilingualen Sachfächern nicht für ausreichend. 

Bilingualer Unterricht verbindet fachliches und sprachliches Lernen. Prüfungsaufgaben müssen daher die fachlichen, sprachlichen und curricularen Besonderheiten bilingualer Bildungsgänge angemessen berücksichtigen. 

Die Elternkammer fordert eine entsprechende Klarstellung in § 24. 

12. Besondere Lernleistung und praktische Anteile 

Die besondere Lernleistung sollte ausdrücklich auch fachpraktische, künstlerische, musikalische, sportpraktische, medienpraktische oder performative Anteile enthalten können. 

Voraussetzung müssen eine klare fachliche Anbindung, schriftliche Reflexion, individuelle Bewertbarkeit und transparente Dokumentation sein. 

Gerade vor dem Hintergrund der vorgesehenen Abschaffung der Präsentationsprüfung sollte die besondere Lernleistung als Möglichkeit eigenständiger, projektorientierter und wissenschaftspropädeutischer Arbeit gestärkt werden. 

13. Leistungsbewertung im Profilbereich 

Der Wegfall der Formulierung „im Rahmen einer pädagogisch-fachlichen Gesamtbewertung“ ist nicht ausreichend erläutert. 

Sollte damit eine Einschränkung pädagogisch-fachlicher Bewertungsspielräume verbunden sein, lehnt die Elternkammer dies ab. Gerade im Profilbereich, bei fachpraktischen Anteilen und bei fächerübergreifendem Arbeiten braucht es klare und transparente 

Bewertungsstandards, zugleich aber auch professionelle pädagogisch-fachliche Bewertungsspielräume. 

Die Elternkammer fordert daher eine Klarstellung der mit der Änderung beabsichtigten Rechtsfolgen. 

14. Nachteilsausgleich unter den veränderten Bedingungen sichern 

Soweit der Entwurf neue oder veränderte Prüfungs-, Leistungs- und Kursformate vorsieht, muss sichergestellt werden, dass bestehende Ansprüche auf Nachteilsausgleich unter den veränderten Bedingungen wirksam umgesetzt werden können. 

Die Elternkammer fordert verbindliche und transparente Vorgaben für Barrierefreiheit, technische Unterstützung, angemessene Bearbeitungszeiten, alternative Darstellungsformen und individuell erforderliche Nachteilsausgleiche. 

Dies gilt insbesondere für digitale Prüfungsformate, fachpraktische Leistungen, bilinguale Prüfungen, binnendifferenzierte Kurse und besondere Lernleistungen. 

15. Berufliche Gymnasien 

Die Elternkammer erkennt die besondere Struktur und Schwerpunktsetzung beruflicher Gymnasien an. Diese darf jedoch nicht dazu führen, dass ästhetische Bildung, gesellschaftswissenschaftliche Breite oder tatsächliche Wahlmöglichkeiten faktisch verdrängt werden. 

Berufliche Gymnasien führen zur allgemeinen Hochschulreife. Deshalb müssen auch dort kulturelle, gesellschaftswissenschaftliche, kommunikative und reflexive Bildungsanteile verlässlich gesichert bleiben. 

Die Elternkammer fordert, die Regelungen für berufliche Gymnasien so auszugestalten, dass ästhetische Bildung tatsächlich anwählbar bleibt, gesellschaftswissenschaftliche Breite gesichert wird und Anforderungen an zweite Fremdsprachen nicht zulasten anderer Bildungsbereiche zu faktischen Verdrängungseffekten führen. 

16. Übergang, Information und Evaluation 

Die Neuregelung soll zum 1. August 2027 für Schülerinnen und Schüler gelten, die in die Jahrgangsstufe 10 des achtstufigen Gymnasiums oder in die Vorstufe einer Stadtteilschule, eines beruflichen Gymnasiums oder eines Bildungsgangs des Campus Zweiter Bildungsweg eintreten. 

Diese Schülerinnen und Schüler treffen bereits früh Entscheidungen mit Auswirkungen auf Profilwahl, Prüfungsfächer, Fremdsprachen, Belegpflichten und Einbringungspflichten. 

Die Elternkammer fordert daher eine verbindliche Informationsstrategie für Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler. Diese muss verständlich darstellen, welche Beleg- und Einbringungspflichten gelten, welche Wahlräume tatsächlich bestehen, welche Folgen Profil-und Fächerentscheidungen haben, welche Fremdsprachenregelungen und Prüfungsformate 

gelten, welche Besonderheiten für berufliche Gymnasien bestehen und wie Nachteilsausgleich umgesetzt wird. 

Zudem fordert die Elternkammer eine Evaluation nach den ersten beiden Durchgängen. Zu erheben sind insbesondere die Entwicklung der Kursangebote und tatsächlichen Anwahlen, nicht zustande gekommene oder nicht fortgeführte Kurse, Prüfungsfachwahlen, Auswirkungen auf ästhetische Fächer, Fremdsprachen, Informatik, Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften sowie die Folgen für kleinere Oberstufen, Stadtteilschulen und berufliche Gymnasien. 

Die Ergebnisse der Evaluation sind der Elternkammer und den weiteren Kammern vorzulegen und zum Gegenstand einer erneuten Beratung über erforderliche Änderungen der APO-AH zu machen. 

Die Elternkammer Hamburg unterstützt eine Reform der gymnasialen Oberstufe, die Vergleichbarkeit, Studierfähigkeit, fachliche Vertiefung und transparente Bildungswege stärkt. Der vorliegende Entwurf erreicht diese Ziele in zentralen Punkten noch nicht überzeugend. 

Die Reform darf nicht dazu führen, dass fachliche Vielfalt, kulturelle Bildung, Profilbildung, moderne Prüfungskultur und individuelle Schwerpunktsetzungen ohne zwingenden sachlichen Grund eingeschränkt werden. 

Die Elternkammer fordert die zuständige Behörde daher auf, den Entwurf in den genannten Punkten substanziell zu überarbeiten, die aus der KMK-Vereinbarung folgenden Bindungen und die verbleibenden Hamburger Gestaltungsspielräume transparent darzustellen und die Elternkammer im weiteren Verfahren angemessen zu beteiligen. 

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