Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 09.09.2026 wie folgt beschlossen:
Die Elternkammer fordert die Behörde auf, Schüler:innen an berufsbildenden Schulen, in vollschulischer Ausbildung, den Schüler:innen von allgemeinbildenden Schulen gleichzustellen, so dass sie somit in den Anspruch des kostenlosen Deutschlandticket kommen.
Begründung:
Bezugnehmend auf den Antrag aus dem KER BS vom 17.06.2026 befürworten die Elternkammer als auch die Schüler:innenkammer folgenden Antrag:
„In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Berufsabschluss zu erwerben, u.a. in einer vollschulischen Ausbildung. Der Personenkreis, der sich überwiegend bewusst für diesen Weg aus den Bereichen Gesundheit, Soziales, Design und Fremdsprachen entscheidet, wird in bestimmten Situationen benachteiligt, z. Bsp. beim Deutschland Ticket. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, dass diese Benachteiligung korrigiert und damit eine bessere Wertschätzung gezeigt wird.
Im Juni 2020 wurde an die Berufsbildenden Schulen ein Informationsschreiben zum Thema „BonusTicket für Azubis“ versendet, wonach Auszubildende mit Arbeitgeber und Auszubildende in vollschulischer Ausbildung (ohne Arbeitgeber) beim BonusTicket für Azubis gleichgestellt werden. Diesem Umstand können wir nicht folgen und möchten dies im Folgenden argumentieren:
Wir müssen leider feststellen, dass der Begriff „Auszubildende/r“ in vollschulischer Ausbildung nicht zutreffend ist. Das Hamburger Schulgesetz (HmbSG) §21 spricht eindeutig von Schülerinnen und Schülern (SuS). SuS in vollschulischer Ausbildung unterzeichnen keinen Ausbildungsvertrag nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und erhalten keine Vergütung. Auch für den praktischen Teil der vollschulischen Ausbildung wird kein Entgelt nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten (TVP-AHV) entrichtet.
Die SuS haben sich bewusst dafür entschieden, in einem teilweise systemrelevanten Arbeitsfeld einen Abschluss durch eine unbezahlte schulische Vollzeitausbildung zu erwerben und müssen dann noch für alle Kosten, u.a. das BonusTicket oder evtl. Schulgeld, selbst aufkommen. Sicherlich besteht die Möglichkeit, Ausbildungsförderung (BAföG) zu beantragen, aber nicht jede/r SuS wird einen positiven Bescheid erhalten.
Schülerinnen und Schüler, die keine Vergütung erhalten, müssen die Kosten für das BonusTicket in Höhe von monatlich 37,80 € bzw. jährlich 453,60 Euro selbst tragen. Dies stellt für diese Schülerinnen und Schüler eine erhebliche finanzielle Benachteiligung dar.
Nach dem Hamburger Schulgesetz (HmbSG) §37 Abs. 3 besteht für SuS eine Schulpflicht von 11 Schulbesuchsjahren und endet spätestens mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Ein Großteil der SuS wechseln nach der 10. Klasse in die berufsbildenden Schulen und haben noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet und wären somit schulpflichtig.
Während der Zeit an der Berufsbildende Schule kann ebenso ein höherer Schulabschluss, hier: der Mittlere Schlussabschluss (MSA) bzw. die Fachhochschulreife (FHR), erworben werden. Die SuS le-gen dazu zusätzliche Prüfungen ab, um den höheren Schulabschluss zu erlangen.“
Antragssteller:
Arbeitsgruppe für Bildungspläne, Übergänge, Berufsvorbereitung, Abschlüsse, Ausbildung (BÜBAA)
