Fortgeltende Forderung nach Aussetzung der Neuorganisation der Schulbegleitung und Konsequenzen aus den eingetretenen Versorgungsproblemen ziehen (Beschluss 756-04)

Die Elternkammer Hamburg hat auf ihrer Sitzung am 9. September 2026 wie folgt beschlossen: 

Die Elternkammer Hamburg bekräftigt ihren Beschluss 755-06 vom 23.06.2026 in vollem Umfang und hält an ihrer Feststellung fest, dass die Behörde durch die Neuorganisation der Schulbegleitung gegen die Beteiligungspflicht aus § 79 Absatz 2 HmbSG verstoßen hat. Der Senat hat diese Bewertung in seiner Antwort auf Frage 11 der Drs. 23/4823 zurückgewiesen. Die Folgen des von der Elternkammer beanstandeten Verfahrens dauern fort. 

Die Elternkammer Hamburg unterstützt das gemeinsame Schreiben vom 02.09.2026 an Senatorin Bekeris, mit dem die Initiatorin der Petition „Keine Kürzungen bei Schulbegleitung in Hamburg“ gemeinsam mit der GEW Hamburg, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Hamburg, dem SoVD-Landesverband Hamburg, Autismus Hamburg, KIDS Hamburg, Pro Inklusion Hamburg und weiteren Organisationen die persönliche Entgegennahme der mehr als 87.900 Unterschriften und ein Gespräch über Lösungen fordert, und macht sich damit die von ihrer Vorsitzenden bereits erklärte Unterstützung zu eigen. Sie erwartet, dass die Senatorin dieser Bitte zeitnah nachkommt und zu den Forderungen der Petition konkret Stellung bezieht. 

Angesichts der in den ersten Wochen des Schuljahres 2026/27 massiv eingetretenen und dokumentierten Versorgungsprobleme fordert die Elternkammer Hamburg die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung auf, 

  1. die Neuorganisation der Schulbegleitung unverzüglich auszusetzen und zum bisherigen Verfahren zurückzukehren. Über eine Weiterentwicklung darf erst auf Grundlage des Berichts und des Umsetzungsplans gemäß Ziffer 4 sowie nach ordnungsgemäßer Beteiligung der Elternkammer gemäß § 79 Absatz 2 HmbSG und der weiteren Betroffenen entschieden werden. Die Untersuchung gemäß den Ziffern 5 bis 7 ist unabhängig davon durchzuführen; 
  2. sämtliche Entscheidungen über Schulbegleitung für das Schuljahr 2026/27 von Amts wegen und ergebnisoffen nach den vor der Neuorganisation geltenden fachlichen und verfahrensbezogenen Maßstäben zu überprüfen. Nachmeldungen der Schulen sind zusätzlich zu berücksichtigen, dürfen aber nicht Voraussetzung der Überprüfung sein. Eltern und Schulen sind über das Ergebnis nachvollziehbar zu informieren; soweit über individuelle Leistungen entschieden wird, ist ein schriftlicher, begründeter Bescheid zu erlassen; 
  3. bis zur Umsetzung von Ziffer 1 für das laufende Schuljahr bedarfsgerecht nachzubewilligen, vakante Bewilligungen der Kategorie 1 (FSJ/BFD) bei fehlender Verfügbarkeit zeitnah in eine tatsächlich verfügbare höhere Qualifikationskategorie umzuwandeln und den betroffenen Schulen ausreichend qualifiziertes Personal zur Sicherung des Schulbetriebs zur Verfügung zu stellen. Die Behörde wird außerdem aufgefordert, sich bei den betroffenen Familien für die entstandenen Belastungen und Unsicherheiten zu entschuldigen; 
  4. die 2024 veröffentlichte Evaluation der Schulbegleitung durch die Universität Oldenburg einschließlich ihrer zehn Empfehlungen zur verbindlichen wissenschaftlichen Grundlage jeder Weiterentwicklung zu machen und der Elternkammer bis zum 7. Oktober 2026 zu jeder Empfehlung schriftlich über Prüfung, Umsetzung, Ergebnisse und etwaige fachlich begründete Abweichungen zu berichten. Anschließend ist unter Beteiligung der Elternkammer, des Expert*innenforums sowie von Vertretungen betroffener Familien, Schulen, Schulbegleiter*innen und Leistungsanbieter ein Umsetzungsplan mit Zuständigkeiten, Zeitplan und Ressourcen zu erarbeiten und zu veröffentlichen; 
  5. ergänzend eine von der Behörde fachlich unabhängige wissenschaftliche Untersuchung der Entwicklung der Schulbegleitung in den Schuljahren 2022/23 bis einschließlich 2025/26 in Auftrag zu geben. Gegenstand der Untersuchung müssen sämtliche nach dem bisherigen Verfahren bearbeiteten Fälle sein, einschließlich Bewilligungen, Teilbewilligungen, Ablehnungen, Änderungsentscheidungen und Widerspruchsverfahren. Zu untersuchen sind insbesondere a) Entwicklung und regionale Verteilung von Anfragen, Bewilligungen, Ablehnungen und Widersprüchen, 

    1. Dauer und Umfang der bewilligten Unterstützung sowie Veränderungen gegenüber vorausgegangenen Bewilligungszeiträumen, 
    2. Art und Entwicklung der festgestellten Unterstützungsbedarfe, differenziert nach Förderbereichen, Schulformen, Jahrgangsstufen, Bezirken und ReBBZ-Regionen, 
    3. Qualifikation, Beschäftigungsbedingungen, Verfügbarkeit und personelle Kontinuität der eingesetzten Schulbegleiter*innen, 
    4. Unterschiede in der Bedarfsermittlung, Bewilligungs- und Umsetzungspraxis zwischen Schulen, ReBBZ und Regionen, 
    5. nicht oder nicht vollständig umgesetzte Bewilligungen sowie deren Ursachen, 
    6. mögliche Zusammenhänge mit der personellen, multiprofessionellen und strukturellen Ausstattung der Schulen, der ReBBZ und des inklusiven Beratungs-und Unterstützungssystems sowie
    7. die Frage, durch welche frühzeitigen präventiven, sonderpädagogischen, psychosozialen oder multiprofessionellen Unterstützungsangebote strukturell vermeidbare Unterstützungsbedarfe verhindert oder verringert werden können, ohne notwendige individuelle Schulbegleitung einzuschränken; 
  6. die Forschungsfragen, das Untersuchungsdesign und die Auswahl der wissenschaftlichen Auftragnehmer*innen vor der Auftragserteilung in einem projektbegleitenden Gremium unter Beteiligung der Elternkammer, des Expert*innenforums sowie von Vertretungen betroffener Familien, Schulen, Schulbegleiter*innen und Leistungsanbieter zu beraten; dieses Gremium ist auch bei der Bewertung von Zwischenergebnissen und der Ableitung von Handlungsempfehlungen einzubeziehen. Der vollständige Abschlussbericht einschließlich Methodik, Datengrundlage, Limitationen und Handlungsempfehlungen ist unverzüglich nach Fertigstellung zu veröffentlichen; 
  7. sicherzustellen, dass die Untersuchung weder zur Begleitung noch zur nachträglichen Legitimation der Neuorganisation zum Schuljahr 2026/27 noch zur Infragestellung festgestellter individueller Bedarfe, zur Absenkung von Qualifikations- oder Bewilligungsstandards, zur Begrenzung individueller Ansprüche oder zur Vorgabe eines Einspar- oder Fallzahlreduktionsziels herangezogen wird. 

Mit Beschluss 755-06 vom 23. Juni 2026 hat die Elternkammer vor Einschränkungen einer bedarfsgerechten Schulbegleitung gewarnt und die Aussetzung der Neuorganisation gefordert. Der vorliegende Antrag behandelt die inzwischen sichtbar gewordenen materiellen Folgen für Kinder, Familien und Schulen sowie die hieraus erforderlichen Sofortmaßnahmen. 

Die hohe Zahl nachträglicher Prüfungen und veränderter Entscheidungen zeigt, dass die vor dem Schuljahresbeginn getroffenen Entscheidungen nicht die notwendige Verlässlichkeit geschaffen haben. Nach Angaben der Senatorin Bekeris in der öffentlichen Sitzung des Schulausschusses am 20. August 2026 lagen der Behörde bis zu diesem Datum rund 1.500 Hinweise, Beschwerden und E-Mails vor. Nach Drs. 23/5112 wurden rund 540 Fälle erneut geprüft; von 468 abgeschlossenen Prüfungen führten 377 zu einer veränderten Entscheidung. Weil die Drucksache weder Richtung noch Umfang der Veränderungen ausweist, darf daraus keine allgemeine Fehlerquote abgeleitet werden. Die Größenordnung belegt aber erheblichen Korrektur- und Transparenzbedarf. Zusammen mit den am 18.08.2026 vom NDR dokumentierten 47 gerichtlichen Eilverfahren wird sichtbar, welchem Druck Familien ausgesetzt waren, die noch kurz vor oder nach Schuljahresbeginn um eine ausreichende Unterstützung kämpfen mussten. 

Zusätzlichen Aufklärungsbedarf begründen die aus der öffentlichen Sitzung des Schulausschusses vom 20. August 2026 mitgeschriebenen Angaben, wonach die Zahl der Zuordnungen zu den Qualifikationskategorien 3 und 4 von 426 auf 47 zurückgegangen (-89%) und die Zahl der Zuordnungen zur Kategorie 1 (FSJ/BFD) von 835 auf 915 gestiegen sein soll. Ein amtliches Wortprotokoll oder eine schriftliche methodische Erläuterung liegt hierzu bislang nicht vor; die Angaben bedürfen daher der Bestätigung und Einordnung durch die Behörde (Mitschrift des KER-SO-Vorstands zur öffentlichen Sitzung des Schulausschusses vom 20. August 2026). 

Der Senat hat selbst mit Drs. 23/4066 vom 15. Mai 2026 amtlich bestätigt, dass Kriterien „zusammengeführt und geschärft“ wurden und bezeichnet die Maßnahmen in Drs. 23/4450 vom 23. Juni 2026 als „weitere Ausschärfung der Kriterien“ – bei gleichzeitiger öffentlicher Aussage, es habe sich nichts geändert. Die chaotische Umsetzung zum Schuljahresbeginn, die hohe Zahl an Beschwerden und Korrekturen sowie die Hinweise auf eine deutliche Verschiebung hin zu niedrigeren Qualifikationskategorien zeigen, dass die Bedenken der Elternkammer berechtigt waren. 

Die Behörde erklärt, die Neuorganisation greife zentrale Empfehlungen der Evaluation der Universität Oldenburg auf. Diese pauschale Berufung reicht jedoch nicht aus. Die Evaluation empfiehlt neben transparenteren und stärker vereinheitlichten Verfahren unter anderem Mindeststandards für Auswahl und Qualifikation, bessere Arbeitsbedingungen, Qualitätsstandards sowie eine Weiterentwicklung des Finanzierungs- und Umsetzungsmodells. Deshalb ist für jede der zehn Empfehlungen nachvollziehbar darzulegen, ob und wie sie umgesetzt wurde und wie insbesondere die veränderte Kategorisierungs-, Vakanz- und Umwandlungspraxis mit den Empfehlungen vereinbar ist. 

Besonders folgenreich ist die veränderte Vakanzregelung: Kann für eine bewilligte Schulbegleitung der Kategorie 1 (FSJ/BFD) keine Kraft gefunden werden, wird die Vakanzzeit seit der Neuorganisation ausschließlich über vorhandene Kombinationsmaßnahmen derselben Kategorie kompensiert – eine Umwandlung in die nächsthöhere Kategorie („Umwandlungen“), die bis zum vorigen Schuljahr unbürokratisch möglich war, findet nicht mehr regelhaft statt. Die Elternkammer fordert deshalb ausdrücklich die Rückkehr zu dieser Umwandlungspraxis bei Vakanzen. Die 

geänderte Vakanzregelung wird vom Senat in Drs. 23/4450, Vorbemerkung Buchstabe c), ausdrücklich bestätigt. Sie verhindert grundsätzlich, dass bei Nichtbesetzung einer bewilligten niedrigeren Qualifikationskategorie auf tatsächlich verfügbares höher qualifiziertes Personal ausgewichen werden kann. Damit kann sie bestehende Versorgungslücken verschärfen. Ob und in welchem Umfang sie bereits zum Rückgang des Einsatzes qualifizierter Kräfte beigetragen hat, muss die Behörde anhand belastbarer Daten offenlegen. 

Die Folgen dieser Maßnahmen traten zum Schuljahresbeginn an unterschiedlichen Schulformen ein. 

Die Berichte einzelner Schulen machen die Auswirkungen konkret: 

Die Julius-Leber-Schule teilte den Eltern am 6. Juli 2026 mit, dass von 373 beantragten Stunden 125 bewilligt worden seien, und warnte vor eskalierenden Situationen im Unterricht aufgrund fehlender Unterstützung (Elternbrief der Julius-Leber-Schule vom 6. Juli 2026 liegt der Elternkammer vor). 

Der NDR berichtete im Hamburg Journal vom 20.08.2026 ausführlich über die Situation an der Schule An der Burgweide, einer Grundschule und Schwerpunktschule der Inklusion in Wilhelmsburg, an der zuletzt rund 54 Kinder eine Schulbegleitung hatten. Von 924 beantragten Stunden wurden der Schule gerade einmal 165 Stunden bewilligt. Am Beispiel einer neunjährigen, nicht sprechenden Schülerin mit Autismus (im Beitrag als „Amara“ vorgestellt) wurde deutlich, was das im Einzelfall bedeutet: Ihre bislang ganztägige Schulbegleitung sollte auf 15 Stunden gekürzt werden; erst nach Widerspruch der Mutter wurden vorläufig 22 Stunden nachbewilligt. Die meisten Eltern der Schule hatten zunächst keinen Widerspruch eingelegt; nach Bekanntwerden der Kürzungen bildeten sich Warteschlangen am Elterntreff, und Eltern halfen sich gegenseitig beim Verfassen von Widersprüchen – innerhalb kurzer Zeit wurden rund 30 weitere Anträge gestellt. Eine Vertreterin der Schule berichtete, der Schule seien nur rund 20 Prozent der Stunden des Vorjahres bewilligt worden, sodass nicht einmal sichergestellt sei, dass die Kinder „warm, sauber, sicher und satt“ seien. Die Schulaufsicht kündigte gegenüber der Schule eine deutliche Nachsteuerung an, stellte zugleich aber klar, dass es keine pauschale Nachbewilligung für ganze Schulen, sondern nur eine Prüfung von Einzelfällen geben werde. 

Der Elternrat des Campus Kieler Straße, einer Stadtteilschule mit gymnasialem Zweig in Altona, hatte bereits am 28. Juni 2026 in einem offenen Brief vor einer Kürzung um 60 Prozent gewarnt. 

Auch spezielle Sonderschulen schildern erhebliche Sicherheits- und Versorgungsprobleme: Die Schulleitung der Schule Kielkamp teilte Eltern am 19.08.2026 schriftlich mit, keine Verantwortung mehr für Aufsicht und Sicherheit übernehmen zu können und deshalb die Einhaltung der Schulpflicht bis zu einer deutlichen Verbesserung der Lage nicht mehr zu kontrollieren, weil die Sicherheit von Kindern und Mitarbeitenden nicht gewährleistet werden könne. Nach der Stellungnahme des Elternrats der Schule Kielkamp vom 07.09.2026 wurden dort die FSJ-Stellen zum Schuljahr 2026/2027 von 25 auf 18 reduziert, von denen am 07.09.2026 zwölf besetzt waren; die Wochenstunden sozial erfahrener Schulbegleitung wurden von 1.591 auf 900 verringert, wovon zum Schulstart 680 zur Verfügung standen; Fachkraftstunden waren am 07.09.2026 noch nicht bewilligt, nachdem im Vorjahr 100 Wochenstunden zur Verfügung gestanden hatten, während die Schülerzahl nach Angaben des Elternrats gleichzeitig von rund 190 auf rund 210 stieg. Eltern berichten, Kinder wegen Personalmangels zu Hause betreuen oder vorzeitig abholen zu müssen, in Konflikt mit Arbeitgebern zu geraten und nach belastenden Schultagen regressives Verhalten ihrer Kinder zu erleben. 

An der Schule Bekkamp wurden Eltern besonders pflegebedürftiger Kinder gefragt, ob sie ihre Kinder aus Sicherheitsgründen zu Hause betreuen könnten. Rechtlich bestand die Schulpflicht fort. Der Kern des Vorgangs liegt daher nicht in einer formalen Aussetzung der Schulpflicht, sondern darin, dass Schulleitungen und Eltern einen sicheren Schulbesuch mit den vorhandenen Ressourcen zeitweise nicht gewährleistet sahen. Eltern gerieten damit in eine unzumutbare Zwickmühle: Sie sollten ihrer Pflicht zum Schulbesuch nachkommen und mussten zugleich um die Sicherheit ihres Kindes fürchten (Schreiben der Schule Kielkamp vom 19. August 2026, Stellungnahme des Elternrats der Schule Kielkamp vom 07.09.2026, Schreiben des Elternrats Bekkamp vom 26. August 2026; NDR vom 4. September 2026). 

Die Breite der Sorge wird durch das Positionspapier „Warum hochwertiger Ganztag und gelingende Inklusion unsere Zukunft sind“ unterstrichen, das dem Schulausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft am 20. August 2026 übergeben wurde. Es wird nach der Beitrittserklärung des Elternrats der Grundschule am Kiefernberg vom 3. September inzwischen von 18 schulischen Elternräten – darunter die Grund- und Stadtteilschule Eppendorf, die Louise Schroeder Schule und die Stadtteilschule Ida Ehre Schule, jeweils mit einer der höchsten Zahlen an Schulbegleitungsfällen unter den unterzeichnenden Schulen – sowie Autismus Hamburg und KIDS Hamburg getragen. Damit reichen die dokumentierten Sorgen weit über einzelne Schulen oder Schulformen hinaus (Elternrat GTGS Sternschanze wehrt sich gegen Haushaltsentwurf 2027/28). 

Als vierte von vier Forderungen verlangt das Papier, Schulbegleitungen zeitnah, bedarfsgerecht und mit der jeweils erforderlichen Qualifikation zu bewilligen, und fordert ausdrücklich, dass sich Weiterentwicklungen des Systems am wissenschaftlichen Konsens orientieren und unter Einbeziehung der Elternkammer sowie des Expert*innenforums erfolgen müssen. 

Dies deckt sich mit der Forderung der Elternkammer nach einer wissenschaftlich fundierten, unter ihrer Beteiligung durchgeführten Ursachenuntersuchung und zeigt, dass die Sorge um die Neuorganisation der Schulbegleitung keine auf einzelne Schulformen begrenzte Angelegenheit ist, sondern breite Teile der Hamburger Elternschaft betrifft. 

Die Petition „Keine Kürzungen bei Schulbegleitung in Hamburg“ wird von mehr als 87.900 Menschen getragen (Stand: 8. September 2026); über die 18 unterzeichnenden Elternräte des Positionspapiers hinaus melden sich fortlaufend weitere Schulen bei der Elternkammer und schließen sich der Forderung nach Aussetzung an: Mit E-Mail vom 06.09.2026 teilte der Elternrat der Grundschule Sinstorfer Weg – einer Schwerpunktschule im Hamburger Süden – mit, dass die Anpassungen in der Organisation der Schulbegleitung bereits vor den Sommerferien Sorgen ausgelöst hätten und sich diese Sorgen inzwischen bestätigt hätten; die Schule sei stark betroffen und die Auswirkungen beträfen alle Kinder. Der Elternrat bat die Elternkammer ausdrücklich, unter Bezugnahme auf Beschluss 755-06 weiter tätig zu werden, und bot an, bei Bedarf über die konkreten Probleme zu berichten. 

Die Reaktion der Behörde – eine Weisung zur Sicherstellung der Teilnahme sowie der Verweis auf rund 1.900 Lehrkräftestellen für Inklusion, die jedoch den allgemeinen Schulen und nicht den Sonderschulen zugewiesen werden – geht an der eigentlichen Sicherheitsfrage vorbei und ändert nichts an der Personalausstattung der betroffenen Schulen. Diese rund 1.900 Stellen sind zudem keine neue oder zusätzliche Reaktion auf die aktuelle Situation: Sie bestehen bereits seit Jahren im Rahmen der allgemeinen Inklusionszuweisung und sind laut amtlichen Planungsdaten von Jahr zu Jahr nur geringfügig gestiegen, zuletzt um 59 auf insgesamt 1.957 Stellen. Sie werden – dem Begriff 

„Inklusion“ entsprechend – den allgemeinen Schulen zugewiesen, also Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien, nicht den Sonderschulen; nach eigener Aufschlüsselung der Behörde entfallen davon rund 680 auf Grundschulen und rund 1.100 auf Stadtteilschulen. Für die 26 staatlichen Sonderschulen (13 spezielle Sonderschulen und 13 ReBBZ) weisen die Planungsdaten gesondert 854 Stellen aus – eine einzige mehr als im Vorjahr. Der Verweis auf die 1.900 Stellen kann damit den unzutreffenden Eindruck einer Reaktion auf die aktuelle Krise erwecken, wo tatsächlich eine seit Langem bestehende Ressource anderer Schulformen zitiert wird. 

Die von der Staatsrätin von Fintel am 26. August 2026 in der Elternkammer angekündigten Gespräche der Schulaufsichten mit den Schulleitungen und die Möglichkeit, zusätzliche Bedarfe nachzumelden, sind ein notwendiger Schritt. Sie sind jedoch nicht gleichbedeutend mit einer Überprüfung aller betroffenen Entscheidungen. Eine Prüfung, die erst durch Nachmeldung, Widerspruch oder gerichtliches Vorgehen ausgelöst wird, hängt vom Durchsetzungsvermögen der jeweiligen Schule oder Familie ab. Dies benachteiligt insbesondere Familien mit Sprachbarrieren, geringen Verfahrenskenntnissen oder begrenzten Ressourcen. Deshalb ist eine Überprüfung aller betroffenen Entscheidungen von Amts wegen erforderlich. 

Die Behörde erklärt selbst, dass jede Entscheidung eine Einzelfallentscheidung bleiben und der individuelle Unterstützungsbedarf maßgeblich sein müsse (BSFB-Pressemitteilung vom 26. Juni 2026, vom 1. Juli und vom 4. September 2026). Genau an diesem Maßstab muss die erneute Prüfung ausgerichtet werden. Ebenso wenig genügt eine rechnerische Nachbewilligung, wenn die Leistung wegen verspäteter Entscheidungen, bereits beendeter Beschäftigungsverhältnisse oder fehlenden qualifizierten Personals tatsächlich nicht erbracht werden kann. Erforderlich sind deshalb sowohl eine fachliche Neubewertung als auch ein operativer Plan zur Besetzung und Schließung der Versorgungslücken. 

Seit dem Beschluss 755-06 vom 23. Juni 2026 haben sich die Warnungen der Elternkammer auf bedrückende Weise bewahrheitet. Was wir damals befürchtet haben, ist eingetreten: Kinder erhalten nicht die Unterstützung, die sie brauchen, Eltern werden an ihre Belastungsgrenzen gebracht und Beschäftigte mit kaum tragbarer Verantwortung alleingelassen. Die Behörde darf die Betroffenen jetzt nicht länger warten lassen. Sie muss handeln – schnell, unbürokratisch und am tatsächlichen Bedarf jedes einzelnen Kindes orientiert. 

In den ausgewerteten öffentlichen Quellen ist eine Entschuldigung bislang nicht dokumentiert. Sie ersetzt keine Maßnahmen, wäre aber ein wichtiges Signal: Die Behörde sieht, was den Betroffenen zugemutet wurde, nimmt sie ernst und übernimmt Verantwortung. 

Antragstellerinnen: 

Doreen Seele, Kerstin Ecke, Birga Brandner 

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