Hamburg, 16. September 2026
Die Elternkammer Hamburg hat auf ihrer Sitzung am 22.09.2026 wie folgt beschlossen:
Die Elternkammer Hamburg stellt fest, dass sich die mit Beschluss 756-04 dokumentierten Versorgungs- und Sicherheitsprobleme in der Schulbegleitung weiter zugespitzt haben und dass zentrale Fragen zur Neuorganisation der Schulbegleitung weiterhin ungeklärt sind.
Die Elternkammer Hamburg bekräftigt die in den Beschlüssen 755-06 und 756-04 erhobenen Forderungen und bittet den Schulausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft,
- sich gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft zeitnah und umfassend mit der Neuorganisation der Schulbegleitung und ihren Auswirkungen auf Schülerinnen und Schüler, Familien und Schulen zu befassen;
- im Rahmen dieser Selbstbefassung eine öffentliche Anhörung von Auskunftspersonen gemäß § 58 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft durchzuführen;
- hierzu insbesondere Vertreter:innen der Elternkammer Hamburg, des Kreiselternrats der speziellen Sonderschulen und ReBBZ Hamburgs, betroffener Eltern und Schulen, der Schulbegleitungsträger, einschlägiger Fachverbände sowie wissenschaftliche Sachverständige zu hören.
Die Elternkammer Hamburg bietet an, sachkundige Personen zu benennen bzw. selbst als Auskunftsperson zur Verfügung zu stehen, und beauftragt den Vorstand der Elternkammer Hamburg, diesen Antrag bzw. den gefassten Beschluss den Mitgliedern des Schulausschusses zur Kenntnis zu geben.
Die mit Beschluss 756-04 dokumentierten Sicherheitsprobleme haben sich weiter zugespitzt. Laut taz-Bericht vom 14.09.2026 („Schulpflicht wird nicht mehr kontrolliert“) erklärte die Schulleitung der Schule Kielkamp bereits am 19. August schriftlich, angesichts eines Rückgangs der bewilligten Schulbegleitungsstellen um rund ein Drittel könne sie die Schulpflicht nicht mehr kontrollieren, solange sich die Bedingungen nicht deutlich besserten; der Elternrat der Schule unterstützte diese Einschätzung ausdrücklich. An der Schule Bekkamp wurden Eltern von Kindern mit intensivem Pflegebedarf gefragt, ob sie ihre Kinder zu Hause betreuen könnten, nachdem eine nachträgliche Bewilligung zu spät erfolgte, um neues Personal zu gewinnen.
Die Behörde reagierte auf diese Berichte mit einer Pressemitteilung vom 4. September 2026, wonach die Schulleitungen nach behördeninterner Anweisung die Sicherstellung der Teilnahme aller Kinder zugesagt hätten – ohne zusätzliches Personal bereitzustellen. Der Kreiselternrat der speziellen Sonderschulen und ReBBZen Hamburgs wies zutreffend darauf hin: „Eine Anweisung schafft kein zusätzliches Personal.“
Unabhängig davon lief laut demselben taz-Bericht an einer Hamburger Grundschule ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf unbetreut vom Schulgelände, da die zugehörige FSJ-Stelle nicht besetzt war; es kam zu einem Polizeieinsatz. An einer anderen Schule wurde ein Kind nach einer Reduzierung seiner Schulbegleitung und einem Vorfall auf dem unbetreuten Schulgelände vorläufig vom Unterricht beurlaubt. Laut NDR-Berichten haben mehrere Sonderschulen bereits angekündigt, die Schulpflicht behinderter Kinder faktisch nicht mehr zu kontrollieren, weil deren Sicherheit nach der Kürzung der Schulbegleitung nicht mehr gewährleistet sei.
Zentrale Zahlen zur Neuorganisation – etwa die Richtung der 377 laut Drs. 23/5112 veränderten Entscheidungen oder die Verschiebung zwischen Qualifikationskategorien – sind bislang nicht amtlich bestätigt. Eine öffentliche Anhörung würde hier für die notwendige Transparenz sorgen.
Die Elternschaft ist bereits breit organisiert und beteiligungsbereit: Inzwischen tragen 18 schulische Elternräte verschiedener Schulformen sowie Autismus Hamburg e. V. und KIDS Hamburg e. V. das am 20. August 2026 übergebene gemeinsame Positionspapier „Warum hochwertiger Ganztag und gelingende Inklusion unsere Zukunft sind“. Weitere zehn Elternräte haben sich inzwischen in einer gemeinsamen Stellungnahme kritisch zu den angekündigten Maßnahmen der BSFB geäußert und ausdrücklich mehr Beteiligung und Dialog eingefordert.
Der Kreiselternrat der speziellen Sonderschulen und ReBBZen Hamburgs veröffentlichte zudem am 7. September 2026 das Pressestatement „Sicherheit und Teilhabe von Kindern braucht Personal – keine Weisung“ und forderte darin unter anderem die sofortige Bereitstellung ausreichenden qualifizierten Personals, die Aussetzung der Neuorganisation der Schulbegleitung bis zur Klärung der Ursachen sowie die Einbeziehung aller 13 staatlichen speziellen Sonderschulen, der 13 ReBBZ und der fünf privaten Sonderschulen in einen transparenten Austausch. Über 91.000 Menschen haben außerdem die Petition „Keine Kürzungen bei Schulbegleitung in Hamburg“ unterzeichnet.
Die Elternkammer Hamburg vertritt gemäß § 79 HmbSG die Interessen der Hamburger Elternschaft und hat ein unmittelbares Interesse an einer transparenten, evidenzbasierten Klärung des Sachverhalts – auch im Interesse der Sicherheit, der schulischen Teilhabe und der Rechtssicherheit für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung gemäß Artikel 24 UN-BRK.
Antragsteller:
Ausschuss für Diversität und Inklusion (ADIVI)
Elternkammer Hamburg
