Keine Kürzungen auf Kosten der Kinder – Errungenschaften des Schulfriedens sichern (Beschluss 757-02)

Hamburg, 15. September 2026

Die Elternkammer Hamburg hat auf ihrer Sitzung am 22.09.2026 beschlossen:

Die Elternkammer Hamburg stellt fest:

Im Schuljahr 2026/2027 besuchen rund 274.420 Schülerinnen und Schüler die Hamburger Schulen

– so viele wie seit 45 Jahren nicht mehr. An den staatlichen allgemeinbildenden Schulen werden

254.420 Schülerinnen und Schüler und damit 1,3 Prozent mehr als im Vorjahr erwartet. Mit einem Rückgang der Schülerzahlen rechnet die Schulbehörde erst ab 2029.

Gleichzeitig sieht der Haushaltsentwurf 2027/2028 Maßnahmen vor, durch die pädagogische Ressourcen reduziert, bewährte Professionen gegeneinander ausgetauscht und bestehende Qualitätsstandards abgesenkt würden. Die Konsolidierung des Hamburger Haushalts darf jedoch weder unmittelbar noch mittelbar zulasten der Bildungs-, Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gehen.

Die Elternkammer fordert daher den Senat und die Hamburgische Bürgerschaft auf,

  • Kürzungen im Schulbereich auszuschließen. Der Haushaltsentwurf 2027/2028 ist so zu überarbeiten, dass die finanzielle, personelle und pädagogische Ausstattung der Schulen nicht verschlechtert wird. Die Zahl der Lehrkräftestellen muss mindestens entsprechend der Entwicklung der Schülerzahlen und der pädagogischen Bedarfe fortgeschrieben werden.
  • Unterrichtsqualität und Lehrkräfteversorgung zu sichern. Dazu sind insbesondere die geplante Erhöhung der Basisfrequenz in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der Gymnasien von 24 auf 25 zurückzunehmen, die Basisfrequenz in der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien und Stadtteilschulen bei 22 zu belassen, die bisherige Vertretungszuweisung vollständig zu erhalten und von der angekündigten Absenkung der durchschnittlichen Zuweisung von 104 auf 103 Prozent abzusehen, die Vielfalt des Kurs- und Bildungsangebots zu sichern, die Ausbildungskapazitäten für zukünftige Lehrkräfte bedarfsgerecht fortzuführen, die vorgesehenen Erhöhungen der Basisfrequenzen in AvDual und AvM-Dual um jeweils 1,5 Schülerinnen und Schüler je Lehrerstelle sowie in den betroffenen Berufsfachschulen um eine Schülerin beziehungsweise einen Schüler zurückzunehmen und bestehende Bildungs- und Abschlussmöglichkeiten an den berufsbildenden Schulen nicht einzuschränken. Insbesondere ist der schulische Erwerb des Mittleren Schulabschlusses in AvM-Dual über das Jahr 2026 hinaus zu erhalten.
  • Ganztag, Förderung und inklusive Unterstützung zu erhalten. Dazu sind die geplante pauschale Umstellung der Ganztagszuweisung an den 87 betroffenen GTS-Grundschulen und Grundschulabteilungen zurückzunehmen, die bisherigen Lehrkraftstunden und eigenständigen Honorarmittel mindestens zu erhalten und zusätzliche Erzieherstellen zur Ergänzung – nicht zum Ersatz – der bestehenden multiprofessionellen Ausstattung einzusetzen sowie die mit dem Beschluss 756-04 „Fortgeltende Forderung nach Aussetzung der Neuorganisation der Schulbegleitung“ erhobenen Forderungen vollständig umzusetzen und die Schulbegleitung ausschließlich nach dem festgestellten individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes zu bewilligen. Stundenumfang und erforderliche Qualifikation dürfen nicht durch pauschale finanzielle, personelle oder organisatorische Vorgaben begrenzt werden.
  • Transparenz und Beteiligung sicherzustellen. Vor der abschließenden Beschlussfassung über den Haushalt ist für jede schulbezogene Konsolidierungsmaßnahme offenzulegen, welche personellen und finanziellen Veränderungen vorgesehen sind, welche Folgen für Unterricht, Förderung, Ganztag, Inklusion, Schulbegleitung und Vertretung erwartet werden, welche Schulformen und Schülergruppen betroffen sind und wie Verschlechterungen der Bildungsqualität, Teilhabe und Sicherheit ausgeschlossen werden.

Die Elternkammer und die weiteren schulischen Vertretungsgremien sind rechtzeitig, vollständig und ergebnisoffen zu beteiligen. Noch vor Abschluss der parlamentarischen Haushaltsberatungen ist der Elternkammer schriftlich darzulegen, wie diese Anforderungen im Haushaltsplan 2027/2028 umgesetzt werden.

Die Elternkammer stellt klar: Die Vereinbarung zum Hamburger Schulfrieden ist Ende 2025 ausgelaufen. Damit dürfen jedoch nicht zugleich die mit ihr erreichten Qualitäts- und Ressourcenstandards aufgegeben werden.

Sollten Senat und Bürgerschaft diese Errungenschaften zurücknehmen, wird sich die Elternkammer für den Abschluss einer neuen, verbindlichen Vereinbarung einsetzen, die neben der Schulstruktur auch Mindeststandards für Personal, Förderung, Ganztag, Inklusion und Unterrichtsqualität dauerhaft absichert.

Begründung

Der Hamburger Schulfrieden war weit mehr als eine Vereinbarung über die äußere Schulstruktur. Zwar verpflichteten sich die beteiligten Parteien, die vierjährige Grundschule, die Stadtteilschule und das Gymnasium bis zum Jahr 2025 nicht infrage zu stellen. Diese strukturelle Stabilität war jedoch kein Selbstzweck. Sie sollte den Schulen die notwendige Ruhe geben, um Unterricht, Förderung, Ganztag und Inklusion weiterzuentwickeln. Zugleich verbanden die Parteien den Schulfrieden ausdrücklich mit dem Ziel, das Hamburger Schulsystem leistungsfähiger und gerechter zu machen. Hierfür wurden konkrete personelle, pädagogische und finanzielle Verbesserungen vereinbart. )

Zu diesen Verbesserungen gehörten kleinere Klassen an Gymnasien, zusätzliche Lehrkräftestellen, die Entlastung der Lehrkräfte von Verwaltungsaufgaben, die Verringerung des Unterrichtsausfalls, der Ausbau der Lernförderung und die Stärkung der Grundschulen. Die Schulbehörde wurde außerdem verpflichtet, der Bürgerschaft jährlich über die Umsetzung der Vereinbarung zu berichten. Der Schulfrieden beruhte damit auf zwei Säulen: der Verlässlichkeit der Schulstruktur und der verbindlichen Weiterentwicklung der Bildungsqualität. Wer ihn heute auf die bloße Beibehaltung der Schulformen reduziert, lässt einen wesentlichen Teil der Vereinbarung außer Acht. ( )

Bei der Verlängerung im Jahr 2019 hob die damalige Schulbehörde selbst hervor, dass der Schulfrieden den Schulen Sicherheit und Verlässlichkeit gegeben habe. Diese Stabilität habe unter anderem den Ausbau des Ganztags, der Förderangebote, des Schulbaus und der Unterrichtsqualität ermöglicht. Am stärksten hätten davon die Schulen, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler profitiert. )

Ende 2025 ist die Vereinbarung ohne Verlängerung und ohne eine breite öffentliche Debatte ausgelaufen. Nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts hielt Schulsenatorin Ksenija Bekeris eine weitere Vereinbarung über die Schulstruktur nicht mehr für erforderlich. Noch im August 2024 hatte sie die positive Entwicklung des Hamburger Schulsystems ausdrücklich auch auf die durch den Schulfrieden entstandene Ruhe zurückgeführt. Diese habe es ermöglicht, sich auf die Inhalte und die Qualität der schulischen Arbeit zu konzentrieren, anstatt erneut über Schulformen zu streiten. )

Gerade deshalb ist die gegenwärtige Entwicklung politisch problematisch. Wenn eine weitere Vereinbarung mit dem Hinweis für entbehrlich gehalten wurde, dass die Hamburger Schulstruktur inzwischen gefestigt sei und keiner erneuten Absicherung bedürfe, dürfen nicht wenige Monate später zentrale Qualitäts- und Ressourcenzusagen zurückgenommen werden. Andernfalls entsteht der Eindruck, dass der Verzicht auf eine Verlängerung nicht nur das Ende einer überholten Strukturvereinbarung bedeutete, sondern den Weg für Kürzungen freimachen sollte, die während der Laufzeit des Schulfriedens politisch kaum durchsetzbar gewesen wären. Diese Maßnahmen treffen die Hamburger Schulen in einer Phase historisch hoher und weiterhin steigender Schülerzahlen. )

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass für die Jahre 2027 und 2028 praktisch keine zusätzlichen Lehrkräftestellen eingeplant werden. Ein Stillstand bei der Zahl der Stellen ist bei wachsenden Schülerzahlen kein Stillstand der Bedingungen, sondern eine reale Verschlechterung: Rechnerisch stehen für mehr Schülerinnen und Schüler nicht entsprechend mehr Lehrkräfte zur Verfügung. Zugleich steigen die Anforderungen an Inklusion, Sprachförderung, individuelle Unterstützung, Ganztag und multiprofessionelle Zusammenarbeit. Eine Fortschreibung der Stellen allein nach dem bisherigen Bestand reicht deshalb nicht aus. Maßgeblich müssen die tatsächlichen Schülerzahlen und die pädagogischen Bedarfe sein. )

Besonders deutlich wird die Rücknahme früherer Verbesserungen bei der Basisfrequenz der Gymnasien. Im Rahmen des Schulfriedens wurde sie ab dem Schuljahr 2020/2021 in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 jeweils um eine Schülerin oder einen Schüler abgesenkt. Dadurch sollte die Lehrkräftezuweisung so erhöht werden, dass Klassen verkleinert, Teilungsstunden ermöglicht oder Unterrichtsausfälle verringert

werden konnten. Dafür wurden rund 90 bis 100 zusätzliche Vollzeitstellen und jährlich etwa neun Millionen Euro bereitgestellt. Die geplante Anhebung von 24 auf 25 in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 nimmt genau diese Verbesserung teilweise zurück. So würde sich die Lehrkräftezuweisung allein in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der Gymnasien um rund 66 Vollzeitäquivalente verringern.

Es handelt sich daher nicht um eine bloße rechnerische Anpassung, sondern um den Abbau einer ausdrücklich vereinbarten Qualitätsmaßnahme. vom Vertreter des Gesamtpersonalrats am 15. September 2026 im erweiterten Vorstand der Elternkammer vorgestellte Unterlage „Infos für das Gespräch mit Elternräten“, S. 4, )

Die geplante Erhöhung der Basisfrequenz in der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien und Stadtteilschulen von 22 auf 24 wirkt in dieselbe Richtung. Für die Stadtteilschulen bestätigt die BSFB ausdrücklich, dass die Basisfrequenz in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 aufwachsend ab dem Schuljahr 2027/2028 erhöht werden soll. Nach Darstellung der Behörde wird dies durchschnittlich zu höheren Klassen- und Kursfrequenzen führen. Dass die gesetzlichen Höchstfrequenzen unverändert bleiben, ändert nichts an der geringeren Lehrkräftezuweisung.

Ebenso wenig überzeugt der Hinweis der BSFB, Schulen könnten innerhalb ihrer Gesamtzuweisung – beispielsweise unter Heranziehung von Förderressourcen – weiterhin kleinere Lerngruppen, Klassenteilungen oder Doppelbesetzungen ermöglichen. Damit müssten Schulen die Verringerung an einer Stelle durch den Verzicht auf notwendige Ressourcen an anderer Stelle ausgleichen. Sie würden vor die Entscheidung gestellt, ob sie Kursvielfalt, Förderung, kleinere Lerngruppen oder Doppelbesetzungen einschränken.

Damit würde sich die Lehrkräftezuweisung durch die vorgesehenen Basisfrequenzerhöhungen in den Jahrgangsstufen 7 bis 12 der Gymnasien um rund 154,5 Vollzeitäquivalente und in den Oberstufen der Stadtteilschulen um weitere rund 70,6 Vollzeitäquivalente verringern. Insgesamt geht es damit rechnerisch um rund 225 Vollzeitäquivalente. Die Maßnahme betrifft daher nicht nur die Größe einzelner Kurse, sondern in erheblichem Umfang die Breite des Bildungsangebots, individuelle Förderung und die Arbeitsbedingungen an den Schulen. (

vom Vertreter des Gesamtpersonalrats am 15. September 2026 im erweiterten Vorstand der Elternkammer vorgestellte Unterlage „Infos für das Gespräch mit Elternräten“, S. 1, )

Auch die berufsbildenden Schulen sind von schulformspezifischen Konsolidierungsmaßnahmen betroffen. Vorgesehen sind höhere Basisfrequenzen in AvDual und AvM-Dual sowie in den betroffenen Berufsfachschulen. Dadurch stehen rechnerisch weniger Lehrkräfte für dieselbe Zahl von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Gerade Jugendliche im Übergangssystem benötigen jedoch verlässliche Beziehungen, intensive Begleitung und ausreichend Zeit für die Vorbereitung auf Ausbildung und Beruf. Zusätzlich soll der schulische Erwerb des Mittleren Schulabschlusses in AvM-Dual ab 2027 entfallen. Damit würde ein bestehender Weg zu einem allgemeinbildenden Abschluss beseitigt.

Haushaltskonsolidierung darf weder zu größeren Lerngruppen noch zu eingeschränkten Abschlussmöglichkeiten führen. )

Ebenso darf die Vertretungsreserve nicht als bloße Rechengröße behandelt werden. Die Schreiben der

BSFB vom 30. Juni 2026 beschreiben eine Absenkung der durchschnittlichen Vertretungszuweisung von

104 auf 103 Prozent und nennen eine Mindestzuweisung von 40 Wochenarbeitsstunden. Die Bedarfsgrundlagen des Haushaltsplanentwurfs 2027/2028 sehen eine Absenkung von 3,7 auf 2,1 Prozent des Grundbedarfs vor. Die verfügbaren Unterlagen enthalten unterschiedliche Angaben zur Höhe der Sockelzuweisung. Nach der Senatsantwort in Drs. 23/5119 werden durch die Änderung voraussichtlich 3,0 Lehrkräftestellen an Grundschulen, 70,7 Stellen an Stadtteilschulen und 60,1 Stellen an Gymnasien eingespart. Gleichwohl steht den Schulen insgesamt weniger Personal zur Verfügung, um Erkrankungen und andere kurzfristige Ausfälle aufzufangen. Eine geringere Zuweisung wird zu weniger Möglichkeiten führen, Unterrichtsausfall zu vermeiden. Die Folgen können die Aufteilung von Klassen, mehr eigenständiges Arbeiten ohne unmittelbare pädagogische Begleitung und eine zusätzliche Belastung der verbleibenden Lehrkräfte sein. Dies widerspricht dem im Schulfrieden vereinbarten Ziel, Unterrichtsausfall nachhaltig zu reduzieren. ; )

Kurzsichtig ist zudem die geplante Verringerung der Ausbildungskapazitäten. Nach Angaben der Schulsenatorin sollen pro Halbjahr rund 45 Lehrkräfte weniger in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Absolventinnen und Absolventen sollen dabei unterstützt werden, Beschäftigungsmöglichkeiten in anderen Bundesländern zu finden. Damit bildet Hamburg weniger Lehrkräfte für den eigenen Bedarf aus und verweist qualifizierte Nachwuchskräfte zugleich auf andere Länder. Eine solche Politik kann einen späteren Lehrkräftemangel nicht verhindern, sondern verschärft das Risiko, dass Hamburg künftig mit anderen Ländern um genau diejenigen Lehrkräfte konkurrieren muss, die es zuvor selbst nicht ausgebildet hat. ()

Die geplanten Veränderungen im Ganztag betreffen gezielt die Ganztagszuweisung nach Rahmenkonzept an 87 GTS-Grundschulen und Grundschulabteilungen mit rund 26.000 Kindern. Sie dürfen nicht mit Veränderungen an GBS-Schulen gleichgesetzt werden. Bei einer GTS trägt die Schule die pädagogische Verantwortung für den gesamten Schultag und gestaltet ihn mit eigenem Personal. Bei GBS wird der Nachmittag dagegen von einem externen Jugendhilfeträger in Kooperation mit der Schule organisiert. Die personellen Strukturen und die Möglichkeiten zur Verzahnung von Unterricht und Ganztag unterscheiden sich daher grundlegend.

Nach der bisherigen Zuweisungsformel stehen einer GTS-Ganztagsgruppe zehn Lehrkraftwochenstunden, 34 Prozent einer Erzieherstelle und 300 Honorarstunden zur Verfügung. Der Haushaltsplanentwurf sieht künftig eine Zuweisung von 62,4 Prozent einer Erzieherstelle je Gruppe vor. Nach der ausdrücklichen Erläuterung im Haushaltsplan soll diese Zuweisung zu 100 Prozent in der Profession der Erzieherinnen und Erzieher erfolgen. Eine eigenständige Zuweisung von Lehrkraftstunden und Honorarmitteln ist nicht mehr vorgesehen. Soweit Schulen Erzieherressourcen in Honorarmittel umwandeln können, müssen sie entsprechende Angebote künftig durch den Verzicht auf Betreuungspersonal finanzieren. Die Umstellung soll zum 1. August 2027 für Vorschulklassen sowie die Klassen 1 und 2 und zum 1. August 2028 für die Klassen 3 und 4 erfolgen. )

Zusätzliche Erzieherstellen können den Ganztag stärken. Sie dürfen jedoch nicht an die Stelle von Lehrkräften, Honorarkräften oder anderen Fachkräften treten. Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, pädagogisch-therapeutisches Fachpersonal und externe Fachkräfte erfüllen unterschiedliche, einander ergänzende Aufgaben. Fachlich angeleitete Lernzeiten, Förderung, Begabungsförderung und die enge Verbindung von Unterricht und Ganztag erfordern weiterhin den Einsatz von Lehrkräften. Künstlerische, sportliche, musikalische und andere besondere Angebote werden vielfach durch Honorarkräfte ermöglicht.

Die Hamburger GTS-Grundschulen warnen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme davor, dass die Umstellung in das pädagogische Fundament ihrer Schulen eingreift. Die Umstellung betrifft Beschäftigte verschiedener Professionen und verändert die bisherige Zusammensetzung der multiprofessionellen Teams erheblich. Die Schulen befürchten Einschränkungen bei Lernzeiten, Förder- und Forderangeboten, Begabungsförderung, Inklusion sowie bei Kooperations- und Teamzeiten. Zudem besteht die Gefahr, dass pädagogisch-therapeutisches Fachpersonal stärker im Nachmittag eingesetzt werden muss und deshalb am Vormittag für präventive und individuelle Unterstützung fehlt.

Auch das Schreiben des Landesschulrats vom 7. Juli 2026 dokumentiert, dass zu diesem Zeitpunkt wesentliche Umsetzungsfragen ungeklärt waren. Dazu gehörten die künftigen Umwandlungsmöglichkeiten, ein möglicher Wechsel von GTS zu GBS, die Rhythmisierung, der Einsatz von Lehrkräften und pädagogisch-therapeutischem Fachpersonal sowie die Funktionszeiten für die GTS-Koordination. Eine Umstellung von solcher Tragweite darf nicht beschlossen werden, bevor ihre personellen und pädagogischen Folgen vollständig geklärt und die betroffenen Schulen beteiligt worden sind. (Gemeinsame Stellungnahme der Hamburger GTS-Grundschulen vom 15. September 2026 – Dokument liegt der Elternkammer vor; )

Bei der Schulbegleitung zeigt sich, dass die Höhe eines Haushaltstitels allein wenig über die tatsächliche Versorgung der Kinder aussagt. Die Schulbehörde erklärt, die Anspruchsvoraussetzungen und Bewilligungsmaßstäbe seien unverändert und für 2027 seien steigende Mittel von rund 44 Millionen Euro vorgesehen. Gleichzeitig berichten zahlreiche Familien und Schulen von verringerten Stundenumfängen, niedrigeren Qualifikationen, verzögerten Entscheidungen und noch nicht abgeschlossenen Überprüfungsverfahren. Unmittelbar vor Beginn des Schuljahres bestand in vielen Fällen keine verlässliche Klarheit darüber, ob und in welchem Umfang Kinder die erforderliche Unterstützung erhalten würden. ( )

Schulbegleitung ist keine pauschal zu verteilende Zusatzleistung. Sie soll einem konkret festgestellten individuellen Unterstützungsbedarf entsprechen und die tatsächliche Teilnahme am Unterricht und am schulischen Leben ermöglichen. Wird der Stundenumfang ohne ausreichenden Bezug zum Einzelfall verringert oder die erforderliche Qualifikation abgesenkt, kann ein Kind trotz formaler Bewilligung faktisch von Bildung und Teilhabe ausgeschlossen sein. Entscheidend ist deshalb nicht, wie eine Maßnahme

haushalterisch bezeichnet wird oder ob ein Gesamtansatz steigt. Entscheidend ist, ob das einzelne Kind die notwendige Unterstützung rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und mit der erforderlichen Qualifikation erhält.

Keine dieser Maßnahmen darf für sich allein bewertet werden. Größere Lerngruppen an Gymnasien, Stadtteilschulen und berufsbildenden Schulen, eine geringere Vertretungsreserve, ein faktischer Stillstand bei den Lehrkräftestellen, weniger Ausbildungsplätze, der Abbau bewährter multiprofessioneller Strukturen im GTS-Ganztag und Einschränkungen bei der Schulbegleitung treffen zwar unterschiedliche Bereiche. In ihrer gemeinsamen Wirkung entziehen sie den Schulen jedoch qualifiziertes Personal, Fördermöglichkeiten, Verlässlichkeit und pädagogischen Gestaltungsspielraum.

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bewertet die Planungen als umfassendes Kürzungspaket. Ihre schulformübergreifende Synopse dokumentiert unter anderem die Absenkung der Vertretungsreserve, die Erhöhung verschiedener Basisfrequenzen und die Umstellung der Ganztagszuweisung. Darüber hinaus verweist die GEW auf längere Arbeitszeiten und die spätere Gewährung der Altersermäßigung. Sie warnt vor größeren Lerngruppen, geringeren personellen Reserven und einer weiteren Verschärfung der Arbeitsbelastung. ( )

Auch der Gesamtpersonalrat kommt zu dem Ergebnis, dass die Absenkung der Vertretungsreserve zu einer geringeren Arbeitszeitzuweisung an die Schulen führt. Die Erhöhung der Basisfrequenzen an Gymnasien, Stadtteilschulen und berufsbildenden Schulen führt nach seiner Bewertung ebenfalls zu weniger Lehrkräftestellen und geringeren Arbeitszeitzuweisungen. Für die GTS-Grundschulen warnt der Gesamtpersonalrat vor den Folgen eines Ganztags, in dem bisher von Lehrkräften wahrgenommene Aufgaben künftig ausschließlich durch Erzieherinnen und Erzieher sowie Honorarkräfte abgedeckt werden sollen. Zudem kritisiert er, dass ihm die konkreten Planungen nicht auf dem vorgesehenen Dienstweg übermittelt worden seien. ()

Es ist unerheblich, ob einzelne Eingriffe als Kürzung, Umsteuerung, Wirkungsorientierung oder effizienterer Ressourceneinsatz bezeichnet werden. Eine Umsteuerung, bei der Schulen anschließend weniger qualifiziertes Personal, weniger Vertretungsmöglichkeiten, weniger Förderung oder ein kleineres Bildungsangebot zur Verfügung haben, bleibt in ihrer Wirkung eine Kürzung. Maßstab muss die konkrete Situation der Kinder und Schulen sein, nicht die haushaltstechnische Bezeichnung einer Maßnahme.

Die Elternkammer erkennt die Notwendigkeit eines tragfähigen und verfassungsgemäßen Haushalts an. Die Einhaltung haushaltspolitischer Vorgaben entbindet Senat und Bürgerschaft jedoch nicht von ihrer Verantwortung, politische Prioritäten zu setzen. Einsparungen bei Bildung lösen Probleme nicht, sondern verlagern sie: Lernrückstände, fehlende Teilhabe und unzureichende Unterstützung müssen später unter erheblich schwierigeren Bedingungen aufgefangen werden. Bildung, Förderung, Inklusion und verlässliche Unterstützung dürfen deshalb nicht Gegenstand der Haushaltskonsolidierung sein.

Ebenso wenig dürfen Entscheidungen dieser Tragweite ohne vollständige Transparenz und ohne rechtzeitige Beteiligung der schulischen Vertretungsgremien getroffen werden. Die Bürgerschaft muss vor ihrer Haushaltsentscheidung erkennen können, welche konkreten Folgen jede einzelne Maßnahme für Unterricht, Förderung, Ganztag, Inklusion und Schulbegleitung hat. Allgemeine Hinweise auf Effizienz, Steuerung oder steigende Gesamtbudgets reichen dafür nicht aus. Erforderlich ist eine nachvollziehbare

Folgenabschätzung, die auch Unterschiede zwischen Schulformen, Standorten und Schülergruppen berücksichtigt. Dass eine solche Folgenabschätzung notwendig ist, zeigt das Schreiben des Landesschulrats vom 7. Juli 2026. Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass es sich bei den bisherigen Darstellungen lediglich um eine erste Information zum Haushaltsplanentwurf gehandelt habe und die Behörde zahlreiche Umsetzungsfragen erst noch bearbeiten müsse. Genannt werden unter anderem offene Fragen zur Arbeitszeit, zur GTS-Zuweisung, zu Umwandlungsmöglichkeiten, zum Einsatz von Lehrkräften und pädagogisch-therapeutischem Fachpersonal sowie zu den Folgen größerer Oberstufenkurse. Damit waren wesentliche Auswirkungen der vorgesehenen Maßnahmen zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe noch nicht abschließend geklärt. Die parlamentarische Haushaltsentscheidung darf nicht getroffen werden, bevor diese Fragen nachvollziehbar beantwortet worden sind. (BSFB, Schreiben des Landesschulrats vom 7. Juli 2026, )

Der Schulfrieden hat gezeigt, dass langfristige Verlässlichkeit möglich ist, wenn die demokratischen Parteien bereit sind, Schulpolitik nicht auf kurzfristige Haushaltsziele zu reduzieren. Diese Verlässlichkeit bestand nicht nur im Fortbestand der Schulformen. Sie beruhte ebenso auf der Zusage, die Bedingungen für gutes Lernen, wirksame Förderung und verlässliche Unterstützung weiterzuentwickeln. Werden diese Grundlagen nun zurückgenommen, kann die Elternkammer dies nicht stillschweigend hinnehmen. Das Ende der Vereinbarung entbindet Senat und Bürgerschaft nicht von der politischen Verantwortung für die mit ihr erreichten Standards. Wer die Schulstruktur weiterhin als gesichert bezeichnet, zugleich aber Personal, Förderung, Ganztag und Inklusion schwächt, gibt den inhaltlichen Kern des früheren Schulfriedens preis.

Politische Verlässlichkeit zeigt sich nicht in Erklärungen, sondern in Entscheidungen. Die Bürgerschaft steht deshalb vor einer klaren Wahl: Sie kann die mit dem Schulfrieden erreichten Verbesserungen sichern – oder sie trägt die politische Verantwortung für deren Abbau und die daraus entstehenden Folgen für Hamburgs Kinder.

Antragstellerin: Birga Brandner

(Vorsitzende Ausschuss für Stadtteilschulen und Gymnasien)

Elternkammer Hamburg

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