Ausfall und Vertretungsunterricht - Was Eltern wissen sollten

Die Statistik, die die BSB vorlegen kann, sieht gut aus. Weniger als 1% des nach Plan zu erteilenden Unterrichts fiel nach den Angaben, die die Schulen regelmäßig an die Behörde melden, im zweiten Halbjahr 2017/18 aus. Trotzdem kann bei Eltern der Eindruck entstehen, es falle zu viel Unterricht aus.

 

Einerseits handelt es sich bei dem Wert von 0,7% Unterrichtsausfall um einen Mittelwert über alle Hamburger Schulen. Er gibt keinen Aufschluss darüber, wieviel und welcher Unterricht an einer Schule bzw. in einer Lerngruppe ausgefallen ist.

 

Außerdem wurden nicht alle Stunden so unterrichtet, wie im Stundenplan angegeben. Es wurden durchschnittlich 87% der Stunden “nach Plan” erteilt.  Bei einer Woche mit 34 Schulstunden fanden knapp 30 Unterrichtsstunden so wie vorgesehen statt. Durchschnittlich werden jedoch jede Woche vier Unterrichtsstunden nicht „nach Plan“ unterrichtet, also vertreten oder “in besonderer Form” erteilt.

 

Haben Sie also den Eindruck, dass an Ihrer Schule Unterricht zu häufig ausfällt oder nicht so gegeben wird, wie auf dem Stundenplan vorgesehen?

 

Hier haben wir Informationen und Anregungen zusammengestellt, mit denen Sie die Vertretungssituation an Ihrer Schule verstehen und günstig beeinflussen können.

Begriffsklärung: Ausfall - Vertretung - Unterricht in besonderer Form

Vorab erläutern wir die wichtigsten Begriffe zum Thema Vertretungsunterricht.

 

Unterrichtsausfall
Von Unterrichtsausfall kann man nur sprechen, wenn keine Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Unterrichtsinhalten stattfindet. Bis zur 8. Klasse haben Eltern zudem einen Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder bis 16 Uhr. Sie dürfen also keinesfalls in dieser Zeit nach Hause geschickt werden.

 

Vertretungsunterricht
Vertretungsunterricht ist Unterricht, der nicht “nach Plan” gegeben wird. Er kann in unterschiedlichen Formen stattfinden:

 

  • “Fachidentisch durch eine andere Lehrkraft vertretener“ Unterricht liegt vor, wenn die Fachstunde durch eine andere Fachlehrkraft erteilt wird. (z. B. wird der Deutschunterricht durch eine andere Deutschlehrkraft gegeben).
  • Mit einem anderen Unterrichtsfach in der Lerngruppe vertretener Unterricht“ liegt vor, wenn ein anderes als das ursprünglich vorgesehene Fach unterrichtet wird. Dies kann sowohl durch eine bereits in der Lerngruppe eingesetzte als auch durch eine externe Lehrkraft erfolgen.
  • Vertretung durch Arbeitsauftrag“ bezeichnet die eigenständige Bearbeitung von Arbeitsaufträgen durch Schülerinnen und Schüler. Arbeitsaufträge sind von den Schülerinnen und Schülern selbständig zu bearbeitende Aufgabenstellungen für das ausfallende Fach. Sie stehen in einem engen Zusammenhang zum Unterricht. Die Überprüfung der Ergebnisse muss im Fachunterricht oder im nachfolgenden Unterricht von der Klassenlehrkraft sichergestellt werden. Diese Form der Vertretung ist ab Klasse 5 möglich. Ab der Sekundarstufe I werden diese Arbeitsaufträge unter Aufsicht einer Lehrkraft ausgeführt, später dann (ab Jahrgang 11) auch ohne Aufsicht.
  • „Vertretung durch Zusammenlegung/Aufteilung von Unterricht“ bezeichnet das gemeinsame Unterrichten zweier Lerngruppen beziehungsweise die Aufteilung einer Lerngruppe auf mehrere Lerngruppen

 

Unterricht in besonderer Form

Unterricht in besonderer Form ist kein Vertretungsunterricht. Auch er ist Unterricht, der nicht “nach Plan” gegeben wird. Unterricht in besonderer Form bezeichnet alle Unterrichte, die das Lernen in den einzelnen Fächern, Aufgabengebieten und sozialen Kompetenzerwerben durch vielfältige Angebote in besonderer Form unterstützen. Dazu gehören das Lernen an außerschulischen Lernorten, Exkursionen, Theater- und Museumsbesuche, Betriebspraktika und Schulfahrten. Der Unterricht in besonderer Form weicht vom Stundenplan ab, verfolgt aber immer ein von Lehrkräften vorbereitetes und begleitetes Unterrichtsangebot im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsziele der Jahrgangsstufe, das für die Schülerinnen und Schüler das Lernen in besonderer Form lebensnah, anschaulich und lebendig macht.

Anerkannte Gründe für ersatzlosen Ausfall

Wenn Unterricht tatsächlich ausfällt, dann darf er das nur aufgrund der folgenden dienstlich anerkannten Gründe.

Dienstlich anerkannte schulinterne Gründe

  • Personenbezogene Gründe (Krankheit, Schwangerschaft etc.)
  • Lernentwicklungsgespräche (LEG)
  • Abitur / interne Prüfung
  • Exkursion
  • Wandertag
  • Klassenfahrt
  • Klassenveranstaltung
  • Interne Fortbildung
  • Schulische Veranstaltung
  • Berufspraktikum

Dienstlich anerkannte schulexterne Gründe

  • Dienst für andere Dienststelle
  • Lehrprobe
  • Externe Prüfungen
  • Hospitationen
  • Externe Fortbildungen
  • Dienstbesprechung
Personalsituation an der Schule

Schulen bekommen die Anzahl der ihnen zur Verfügung stehenden Lehrerarbeitsstunden nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie anderen bestimmten Faktoren zugewiesen. In dieser Zuweisung sind neben Unterrichts- und anderen Zeiten auch Zeitkontingente für den Vertretungsunterricht vorgesehen. Zusätzlich hat nach dem Lehrerarbeitszeitmodell jede Lehrkraft pro Schulwoche eine Vertretungsstunde zu leisten.

 

Nach Angaben der Schulbehörde verfügt jede Schule über knapp 10% Vertretungsreserve. Bei einem Krankenstand von 6% sollte das reichen, könnte man meinen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass neben Krankheit weitere Vertretungssituationen hinzukommen. Zu nennen sind etwa: Mutterschutz, Elternzeit, Klassenreisen, Fortbildungen, Prüfungen uvm.

 

Ferner muss beachtet werden, dass die Schulen auch bei längeren Fehlzeiten von Lehrkräften in ihren Planungsmöglichkeiten zumeist begrenzt sind, da Krankschreibungen gewöhnlich nicht über einen längeren Zeitraum erfolgen, sondern von Woche zu Woche verlängert werden. Auch das knapper werdende Angebot an Lehrkräften erschwert das Finden von geeignetem Ersatz.

Dokumentations- und Auskunftspflichten der Schule
Alle Hamburger Schulen berichten seit 2015 wöchentlich an die BSB, wie sich die Unterrichtssituation (Ausfall, nach Plan und nicht nach Plan erteilt) darstellt.
Die Daten werden von den Schulen und der Schulaufsicht zur Optimierung der Unterrichtssituation genutzt und regelmäßig analysiert. Wenn die gemeldeten Zahlen einzelner Schulen höher als die Durchschnittswerte sind, klärt die zuständige Schulaufsicht mit der Schulleitung die Umstände.
Wie diese Statistik, die auch der Schulkonferenz, dem Elternrat und dem Schülerrat regelmäßig vorgelegt werden muss, aufgebaut ist, sehen Sie hier:
Sie enthält neben der Angabe zur Kalenderwoche und der Klassenstufe folgende Rubriken:
  • wöchentliche Unterrichtsstunden laut (Stunden-)Plan
  • planmäßig erteilte Unterrichtsstunden
  • nicht nach Plan erteilte Unterrichtsstunden
    • fachidentisch vertreten durch andere Lehrkraft
    • vertreten mit anderem Unterrichtsfach der Lerngruppe (nicht für Grundschulen)
    • Unterricht in besonderer Form (Projekte, Exkursion u. a.)
    • Vertretung durch Arbeitsauftrag (nicht für Grundschulen)
    • davon ausgefallene Unterrichtstunden ohne Ersatz aus dienstlich anerkannten Gründen
Informationsrechte von Elternrat und Schulkonferenz

Wenn bei Eltern der Eindruck entsteht, es falle zu viel Unterricht aus, dann steht dahinter zumeist die Sorge, die Kinder würden wichtige Lerninhalte verpassen.

 

Damit Sie das aber auch wirklich beurteilen können, sollten Sie sich Informationen über die Vertretungssituation an der Schule einholen.

  • Ist der Unterricht tatsächlich ersatzlos ausgefallen?
  • Wie viele Stunden sind wie vertreten worden?
  • Wie groß ist der Anteil an Unterricht in besonderer Form?
  • Sind einzelne Lerngruppen übermäßig betroffen?
  • Ist ein bestimmtes Fach besonders betroffen?

Die Richtlinie zur Vermeidung von Unterrichtsausfall gibt dem Elternrat ein Informationsrecht. Also kann sich der Elternrat auf seiner Sitzung die Zahlen für vertretenen, ausgefallenen und in besonderer Form erteilten Unterricht insgesamt und pro Lerngruppe durch die Schulleitung präsentieren und erklären lassen. Dies kann regelhaft, zum Beispiel zweimal pro Jahr, oder auch im akuten Bedarfsfall erfolgen.

 

Auch wäre eine Möglichkeit dieses Thema durch die Vertreter und Vertreterinnen des Elternrates in der Schulkonferenz auf die nächste Tagesordnung setzen lassen. Um eine Befassung zu erwirken, können Sie das zunächst im Rahmen der Schulkonferenz vorschlagen. Reicht das nicht aus, so haben die Vertreter und Vertreterinnen des Elternrats die Möglichkeit, einen dementsprechenden Antrag in der Schulkonferenz zu stellen. Alle interessierten Eltern können sich dann informieren, da die Sitzungen der Schulkonferenz stets schulöffentlich stattfinden.

Schulisches Vertretungskonzept

Im Rahmen der selbstverantwortenden Schule legt jede Schule ein Konzept zur Vermeidung von Unterrichtsausfall sowie zur Gestaltung von Vertretungsunterricht fest (sog. Vertretungskonzept). Beschlossen wird es von der Lehrerkonferenz (§ 57 Absatz 2 Nummer 2 HmbSG). Näheres ist in der (sehr lesenswerten!) Richtlinie zur Vermeidung von Unterrichtsausfall” geregelt

 

Danach wird das Vertretungskonzept den schulischen Gremien (Elternrat, Schülerrat, Schulkonferenz) bekannt gegeben.

 

In dem Konzept soll festgelegt werden, welcher Unterricht vorrangig stattfinden soll und durch wen ( z. B. in der Klasse oder dem Jahrgang tätige Lehrkräfte), wenn sich insgesamt ein Unterrichtsaufall nicht vermeiden lässt. Außerdem wird im Vertretungskonzept festgeschrieben, welche Art von Vertretungsunterricht eingesetzt werden soll.

 

Zudem sind Kriterien für die Qualität des Vertretungsunterrichts festzulegen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen:

  • Vertretungsunterricht soll in seiner Qualität und Zielsetzung dem regulären Fachunterricht entsprechen, er muss sich aber nicht auf den jeweils aktuellen Stoff des zu vertretenden Fachunterrichts beziehen. Im Ausnahmefall kann der zu vertretende Unterricht auch in einem anderen Fach erteilt werden.
  • Bei absehbaren Vertretungsfällen (z B. wenn die Lehrkraft eine Klassenreise begleitet) soll eine Absprache zwischen Fachlehrkraft und Vertretungslehrkraft erfolgen.
  • Arbeitsaufträge der Fachlehrkraft für die Klasse bzw. den Kurs sind ab Jahrgangsstufe 5 möglich, wenn die Überprüfung der Ergebnisse im Fachunterricht sichergestellt ist. In der Sekundarstufe I werden diese Arbeitsaufträge unter Aufsicht einer Lehrkraft ausgeführt.
  • Hilfreich ist, wenn die Schule – für jede Lehrkraft sofort zugänglich – ein themenorientiertes, jahrgangsbezogenes Vertretungskonzept mit ausgearbeiteten Arbeitsmaterialien zu jedem Thema hat.
Kompetenter Umgang mit Arbeitsaufträgen

Das Vertreten durch Arbeitsaufträge ist nur dann sinnvoll, wenn sie die Schülerinnen und Schüler bezogen auf die Unterrichtsinhalte weiter voranbringen. Damit das auch geschieht, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • In der Grundschule ist Vertretung durch Arbeitsauftrag nicht zulässig.
  • Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die notwendigen Kompetenzen, um den Arbeitsauftrag selbstständig zu bearbeiten.
  • Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die notwendigen Arbeitsmittel zur Bearbeitung.
  • Der Arbeitsauftrag genießt einen dem Unterricht vergleichbaren Stellenwert.
  • Im nächsten Fachunterricht wird Bezug auf die erteilten Arbeitsaufträge und deren Ergebnisse genommen.
  • In der Sekundarstufe 1 muss die Erledigung des Arbeitsauftrags unter Aufsicht einer Lehrkraft stattfinden.
Kommunikation von Vertretung und Ausfall

Eine gute Qualität von Vertretungsunterricht kann nur erreicht werden, wenn alle Beteiligten frühzeitig und zuverlässig über die Vertretungssituation informiert werden.

 

Dies kann

  • auf der Homepage der Schule,
  • über eine SchulApp oder durch
  • Aushang/Bildschirm im Schulgebäude

geschehen.

Es ist allerdings der Datenschutz dabei zu berücksichtigen. Vertretungspläne dürfen nur so veröffentlicht werden, dass sie die Datenschutzrechte der betreffenden Lehrkraft nicht verletzen. Dies bedeutet:

Im Internet darf der Vertretungsplan nur  veröffentlicht werden, wenn kein Rückbezug auf konkrete Lehrkräfte möglich ist. Viele Schulen realisieren das, indem sie Lehrerkürzel weglassen oder über einen mit Benutzernamen und Kennwort geschützten Bereich auf der Homepage.

Mittel aus dem schulischen Vertretungsbudget (VOrM)

Für nicht genutzte Stellen und Stellenanteile erhalten die Schulen Zuweisungen in ihr Vertretungsbudget (VOrM). Aus diesen Mitteln können die Schulen befristete Vertretungsmaßnahmen wie z.B. Aufstockungen oder befristete Lehraufträge anstoßen, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Auch zum Erstellen von Arbeitsmaterialien für den Vertretungsunterricht können diese Mittel verwendet werden.

Vertretung in der Oberstufe

Auch in der Oberstufe darf Unterricht nicht ersatzlos ausfallen. Allerdings stellt sich die Situation anders dar. Die Schülerinnen und Schüler in der Regel selbstständiger sind als in der Mittel- und Unterstufe. Der Unterrichtsinhalt ist komplexer, so dass es schwieriger ist, eine Lehrkraft inhaltlich zu vertreten.

 

Auf der anderen Seite ist die Zeit bis zum Abitur knapp, Ausfälle sind besonders schmerzhaft. Der sorgfältige Umgang mit Arbeitsaufträgen, der darauf gerichtet ist, dass die Schülerinnen und Schüler die notwendigen Lernfortschritte erzielen, erscheint für die Oberstufe sinnvoll. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass nicht deswegen Stunden durch Arbeitsaufträge vertreten werden, weil die Lehrkräfte in anderen Stufen Vertretungsunterricht geben müssen.

Was können wir Eltern tun?
  • Lassen Sie sich das Vertretungskonzept und die Unterrichtsausfallstatistik in Elternrat und/oder Schulkonferenz erläutern.
  • Wirken Sie auch darauf hin, dass dies im Schülerrat geschieht.
  • Sorgen Sie dafür, dass möglichst viele Eltern das Vertretungskonzept kennen. Je mehr es kennen, desto besser wird es eingehalten und umso größer kann das Verständnis für die Situation an der Schule sein.
  • Sollten einzelne Lerngruppen besonders von Vertetung/Ausfall betroffen sein, fragen Sie nach, wie die Schule etwaige Lücken schließen will.
  • Haben Sie den Eindruck, dass mehr Unterricht ersatzlos ausfällt als in der Statistik ausgewiesen, sprechen Sie Ihre Schulleitung darauf an. Verabreden Sie unter Einbeziegung der Schule, dass Schülerinnen und Schüler über einen festen Zeitraum aufschreiben, wie die Vertretungssituation in der Klasse ist. Halten Sie dabei aber fest, ob es sich um Ausfall, Vertreteung oder Unterricht in besonderer Form handelt.
  • Fragen Sie bei den Schülerinnen und Schülern nach, ob Arbeitsaufträge vorhanden waren und ob und wie diese in der nächsten Fachstunde aufgegriffen wurden. In der Sekundarstufe 1 sollen die Arbeitsaufträge in der Schule beaufsichtigt sein.
  • Erkundigen Sie sich, ob es für den Fall, dass die Vertretungslehrkraft nicht mit Informationen vom Fachlehrer versorgt werden kann, für jede Stufe definierte und zuverlässig zugängliche Ausweicharbeitsmaterialen gibt. Das können z. B. Matheübungen, Vokabel- oder Orthographietrainings sein. Vertretungsunterricht soll keine bloße Beschäftigung sein.
  • Klären Sie, ob es feste und allen Schülerinnen und Schülern bekannte Regeln gibt für den Fall, dass zu Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft anwesend ist. Bei wem und wann melden sich Schülerinnen und Schüler? Wer ergreift aufgrund dieser Meldung welche Maßnahmen?
  • Achten Sie darauf, dass bei geplanten Abwesenheiten auch der Vertretungsunterricht geplant sein muss.
  • Regen Sie an, dass Klassenreisen und Projektwochen für möglichst viele Klassenstufen zeitgleich stattfinden. Das minimiert Vertretungssituationen.