Die Mitwirkung von Eltern in der Gestaltung der Institution Schule findet auf verschiedenen Ebenen statt.
Basis = die Elternschaft einer Klasse
Klassenebene = die Klassenelternvertreterinnen und -vertreter
- die Eltern einer Klasse wählen einmal im Jahr auf dem ersten Elternabend des Schuljahres ihre Klassenelternvertreterinnen und -vertreter
Schulebene = der Elternrat
- wird von den die Klassenelternvertreterinnen und -vertreter im Rahmen der Elternvollversammlung innerhalb von sechs Wochen nach Schuljahresbeginn gewählt
- Wählbar ist jedes Elternteil, der mindestens ein Kind an der Schule hat, welches noch unter 18 Jahre alt ist
- Jeder Klassenelternvertreter oder -vertreterin ist zur Teilnahme an den Elternratssitzungen berechtigt
Schulebene = die Schulkonferenz
- Vom Elternrat gewählte Vertreterinnen und -vertreter
- Die Schulkonferenz ist das oberste Beratung- und Beschlussgremium einer Schule.
- Die Schulkonferenz tagt in der Regel schulö
- Sie setzt den Ganztagsausschuss ein, der sich mit der Planung, Umsetzung und Begleitung der ganztägigen Bildung befasst.
Kreisebene = der Kreiselternrat
- Vom Elternrat gewählte Vertreterinnen und -vertreter
- Der Kreiselternrat berät über Angelegenheiten, die den Schulkreis betreffen, mit allen Schulformen
Stadtebene = die Elternkammer
- Jeder Kreiselternrat wählt alle 3 Jahre neue Mitglieder in die Elternkammer Hamburg
- Die Elternkammer Hamburg berät über Angelegenheiten, die alle Schulen in Hamburg betreffen
Das Schaubild zeigt ihnen die einzelnen Gremien und wie sie zusammenarbeiten