Kreiselternräte

Wie setzt sich der Kreiselternrat zusammen?

Hamburg hat sieben Bezirke, die in insgesamt 15 Schulkreise aufgeteilt sind. Darüber hinaus gibt es je einen überregionalen Schulkreis für Sonderschulen und Berufliche Schulen. Der Elternrat einer jeden Schule des Schulkreises entsendet einen Delegierten und Stellvertreterinnen und – Vertreter in den entsprechenden Kreiselternrat (KER). Schulen mit mehr als 800 Schülerinnen und Schülern stellen zwei Delegierte und zwei Stellvertreterinnen und – Vertreter. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder des Elternrats. Die zuständige Schulaufsicht nimmt regelhaft an den monatlichen Sitzungen teil.

Was sind Aufgaben der Kreiselternräte?

Die KERs beraten über wichtige Themen den Schulkreis betreffend. Die Schulbehörde unterstützt dabei, indem sie Informationen und Referenten zur Verfügung stellt. Die zuständige Schulaufsicht des Kreiselternrates nimmt an jeder Sitzung teil, und steht für Fragen und Informationen zur Verfügung.

Als wichtiges Bindeglied vernetzen die Kreiselternräte die Schulen eines Schulkreises, informieren Schuleltern und Elternräte und halten engen Kontakt zur Elternkammer, in die jeder Kreiselternrat zwei Mitglieder wählt. Durch öffentliche Stellungnahmen zur Schulpolitik wirken die Kreiselternräte an der politischen Willensbildung aktiv mit.

Der Kreiselternrat entsendet Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die regionalen Bildungskonferenzen. Bei wichtigen schulorganisatorischen Fragen, wie der Zusammenlegung, Teilung oder Schließung von Schulen innerhalb des Schulkreises werden die betroffenen Kreiselternräte rechtzeitig gehört.

Welche Kreiselternräte gibt es und welche Schulen gehören dazu?

Übersicht über die Zuordnung der Schulen zu den KERen