Insolvenz von Caterern

Der Vorstand der Elternkammer hat wie folgt beschlossen:

Die Schulbehörde soll nach Wegen suchen, um einen Verlust der Essengeldguthaben im Insolvenzfall des Catering-Unternehmens für Eltern auszuschließen. Dies kann eventuell über Versicherungen, Bankbürgschaften, Notaranderkonto oder die Schulbehörde erfolgen.

Laut schriftlicher Stellungnahme der Präsidialabteilung der BSB vom 24.09.21 gibt es keinerlei Haftung der Schulbehörde für die Essengeldguthaben bei einem Caterer im Fall der Insolvenz. Die Gelder gehen damit in die Insolvenzmasse ein und sind erst einmal verloren – wahrscheinlich für immer.

Dieser Zustand sollte nach Meinung der Elternkammer dringendst geändert werden. Hier muss es ein Verfahren geben, welches den Verbraucher schützt. Einige Caterer arbeiten für mehrere Schulen. Im Falle einer Insolvenz kann es schnell um mehrere Hunderttausend EUR Guthaben gehen.

Antragsteller: Ulrich Matthies