Meldung von Gewaltvorfällen in Schulen – Beschluss 645-03

Die Eltenkammer beschließt in der Sitzung am 18.11.2015 den folgenden Antrag:

Meldung von Gewaltvorfällen in Schulen

Die Elternkammer Hamburg bedauert, nicht in die Änderung der Richtlinie zur „Meldung von Gewaltvorfällen
an Schulen“ einbezogen worden zu sein. Die Begründung der Behörde, dass es sich nur um eine Klarstellung
einer Anweisung handelt, teilen wir nicht, denn die Wirkung dieser Änderung auf die Schulen erscheint erheblich.
Nach der neuen Richtlinie werden die Meldungen auf schwere Gewalttaten reduziert und andere Vorfälle nur
noch gemeldet, wenn die Schule ausdrücklich eine Unterstützung durch die Gewaltpräventionsstelle wünscht.
Wir fordern bei allen Fällen eine Beratungspflicht.
Dass Schulen in ihrem Meldeverhalten sehr unterschiedlich waren, zeigt, dass die Bewertung von Gewalt sehr
subjektiv wahrgenommen wird. Diese Einschätzung kann nicht als Begründung für eine Reduzierung der Meldepflicht
nur auf Gewaltverbrechen genügen. Wir sehen auch nicht die Meldepflicht als wirksames Instrument,
sondern die Präventions- und Beratungspflicht.
Die Kammer legt großen Wert auf jede Form möglicher Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von gewalttätigen
Vorfällen, zu denen aus unserer Sicht auch Mobbing gehört. Dabei geht es uns nicht um statistische
Erfassungen, sondern um Hilfe und Vorbeugung, die bereits viel früher greifen müsste.
Wir fordern die Behörde auf, zur Prävention von Gewalttaten in allen Fällen eine Beratungspflicht vorzusehen.
Dem Elternrat ist regelmäßig über alle Gewaltvorfälle zu berichten. Wir halten dies für wirksamer als die bestehende
Meldepflicht, die dennoch nicht abgeschwächte werden sollte. Auf ein statistisches Festhaltten von
Beratungsanforderungen ist zu verzichten um einem Ranking vorzubeugen.
Begründung:
Alle gemeldeten Fälle flossen in eine Statistik ein, egal, ob eine Prävention angeraten war oder nicht.
Die Gewaltprävention sollte schon bei leichten Vorfällen beginnen, deshalb ist eine Beratungspflicht notwendig.
Nach der personellen Ausstattung der Gewaltpräventionsstelle wäre das derzeit auch machbar.
Für den GSU- Ausschuss
Felicitas von der Burg
Peter Keller

 

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