KER-Budget 2019 – Beschluss 678_01

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 12. Februar 2019 wie folgt beschlossen:

Die Elternkammer stellt auch in 2019 aus Ihren freien Mitteln ein Budget von maximal 100 EUR für das laufende Jahr 2019 je KER zur Verfügung. Es werden nur Sachmittelkosten erstattet, Anträge sind mit Begründung und Belegen sowie Unterschriften von zwei Mitgliedern eines KER Vorstands an den RF der Kammer zu stellen. Nicht in Anspruch genommene Budgetbeträge verfallen zum Jahresende.

Der Vorstand der Kammer ist von einzelnen KERs wiederholt nach einem Budget für KER Sachkosten gefragt worden, die Einführung in 2017 eines entsprechenden Budgets wurde von den KERs begrüßt, daher wird dies auch in 2019 fortgesetzt werden.

Ein Betrag von 100 EUR p.a. pro KER ist bei jetziger Mittelverwendung für die EKH umsetzbar.

Für Informationen:

Thomas Koester – Rechnungsführer
t.koester@elternkammer-hamburg.de

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