Orientierungsrahmen Schulqualität – Beteiligung – Stellungnahme 685-05

Die Elternkammer Hamburg hat auf ihrer Sitzung vom 5. November 2019 folgendes beschlossen:

I. Die Elternkammer lehnt die Beschlussfassung über den überarbeiteten Orientierungsrahmen Schulqualität und des Leitfadens zum jetzigen Zeitpunkt ab und regt ein breiteres Beteiligungsverfahren an.

Der Orientierungsrahmen Schulqualität beschreibt „was in Hamburg unter guter Schule zu verstehen ist“. Damit die Akteure gemeinsam erfolgreich an der Verbesserung der so definierten Schulqualität arbeiten, ist es unerlässlich, dass sie sich mit den Entwicklungszielen identifizieren. Dazu wiederum gehört, dass sie an der Entwicklung der Definition der Zielvorgaben beteiligt sind. Eine ausreichende Partizipation vermag die Elternkammer im vorliegenden Prozess nicht zu erkennen. Auch ist der Elternkammer keine besondere Dringlichkeit bekannt, die das Verfahren rechtfertigen würde.

II. Die Elternkammer würde es begrüßen, wenn ihre Ansichten nicht erst zum Ende eines Prozesses eingeholt würden, sondern sie frühzeitig in die Entwicklung mit einbezogen würde.

Die Elternkammer beklagt, dass sie zu einem Zeitpunkt beteiligt wird, an dem ihre Anregungen – wie im vorliegenden Fall – keinen oder nur sehr begrenzten Einfluss haben können. Wenn die Sicht der Sorgeberechtigten tatsächlich in Behördenentscheidungen einfließen sollen, dann müsste das Einholen der elterlichen Meinung frühzeitig in der Entscheidungsfindung stattfinden.

III. Die Elternkammer ersucht die BSB zudem erneut darum, (wenn schon nicht beteiligt, dann wenigstens) möglichst frühzeitig über anstehende Projekte informiert zu werden, damit ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um eine fundierte Meinung zu den komplexen Themen zu entwickeln und zur Beschlussfassung zu gelangen.

Es überfordert die Elternkammer innerhalb des von der BSB geforderten Zeitrahmens eine Stellungnahme zu diesem wichtigen Thema abzugeben. Die Elternkammer erfuhr mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme am 2. Oktober (letzter Schultag vor den Hamburger Herbstferien) zur ersten Mal von der Überarbeitung der des Orientierungsrahmens. In der heutigen Sitzung wird ihr nun die Überarbeitung vorgestellt. Am 13. November soll eine fertige Stellungnahme vorliegen, da hier die Abstimmung in der Deputation vorgesehen ist.  Eine inhaltliche Stellungnahme könnte bei diesem Zeitrahmen auf der Plenumssitzung nur andiskutiert und im Nachgang im Umlaufverfahren beschlossen werden. Ein solches „Hau-Ruck-Verfahren“ darf nur in begründeten Ausnahmefällen zur Notwendigkeit werden.

Für Rückfragen:
Elternkammer Hamburg – Vorstand
info@elternkammer-hamburg.de

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