Schülerfeedback – Beschluss 686-01

Die Elternkammer Hamburg hat auf ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2019 folgendes beschlossen:

Die Elternkammer ersucht die BSB, ein Feedbackverfahren als verbindlich von der Schulbehörde an die Lehrerschaft vorzugeben.

Die Elternkammer ist stets bemüht die Schulentwicklung und Verbesserungen des Unterrichts zu fördern. Einen Teil dazu kann das Schülerfeedback an die Lehrkraft leisten. Viele Lehrer scheinen aber gegenüber dem Feedbackverfahren Vorbehalte zu haben. Sie bewerten zwar laufend die Leistungen der Kinder, seine eigene Leistung möchte man aber eher nicht bewertet haben. Es könnte ja vielleicht ein negatives Feedback geben. Hiervor fürchtet man sich offensichtlich. Dieses Verhalten ist nicht zielführend und sollte deshalb geändert werden. Im Ergebnis sollte ein Feedback zu einem Überdenken seiner eigenen Einschätzung und seinem Unterricht führen.

Es geht nicht darum eine Person an den Pranger zu stellen. Das Feedback soll in einer sachlichen und respektvollen Art erfolgen. Für sie wichtige Fragen kann die Lehrkraft an die Schüler zur Beantwortung stellen und der Schüler sollte dann diesen Fragen graduell ablehnen oder zustimmen können. Es sollten keine Romane geschrieben werden. Die Ergebnisse sollten im kleinen Kreis gehalten werden. Ziel ist die Verbesserung des Unterrichts.

Ein Feedbackverfahren wird bereits von einzelnen Lehrkräften auf freiwilliger Basis angewendet. Es scheint mehr an beruflichen Schulen und weniger an allgemeinbildenden Schulen eingesetzt zu werden.

Dieses freiwillige Verfahren ist nach Ansicht der Elternkammer nicht ausreichend. Es sollte deshalb ein Feedbackverfahren als verbindlich von der Schulbehörde an die Lehrerschaft vorgegeben werden

Für Rückfragen:
Elternkammer Hamburg – Ulrich Matthies
info@elternkammer-hamburg.de

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