Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 15. Januar 2019 beschlossen:
Die Elternkammer stellt auch in 2020 aus Ihren freien Mitteln ein Budget von maximal 100 EUR für das laufende Jahr 2020 je KER zur Verfügung. Es werden nur Sachmittelkosten erstattet, Anträge sind mit Begründung und Belegen sowie Unterschriften von zwei Mitgliedern eines KER Vorstands an den RF der Kammer zu stellen. Nicht in Anspruch genommene Budgetbeträge verfallen zum Jahresende.
Der Vorstand der Kammer ist von einzelnen KERs wiederholt nach einem Budget für KER Sachkosten gefragt worden, die Einführung in 2017 eines entsprechenden Budgets wurde von den KERs begrüßt, daher wird dies auch in 2020 fortgesetzt werden.
Ein Betrag von 100 EUR p.a. pro KER ist bei jetziger Mittelverwendung für die EKH umsetzbar.
Antragssteller:
Thomas Koester
Elternkammer Hamburg