Das Plenum der Elternkammer beschließt auf seiner Sitzung am 07. Juni 2016:
Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat in ihrer Pressemitteilung vom 7. April 2016 angekündigt, das BYOD-Pilotprojekt „Start in die nächste Generation“ auszuweiten. In diesem Projekt nutzen Schulen die von den Schülern mitgebrachten privaten Endgeräte (Smartphones, Laptops und Tablets) für den Einsatz im Unterricht.
Vor diesem Hintergrund fordert die Elternkammer:
Die Beistellung privater Endgeräte für schulischen Einsatz darf keine Pflicht werden. § 30 HmbSG garantiert Lernmittelfreiheit. Diese ist weiterhin zu gewährleisten.
Für durch die Schule bereitgestellte Endgeräte darf auch kein Kostenbeitrag gemäß § 30 HmbSG Abs. 1 Satz 2 erhoben werden. Bei diesen Endgeräten handelt es sich nämlich weder um Verbrauchsmaterial, noch verbleiben die Geräte anschließend im Besitz der Schüler.
Schüler, deren Eltern keine Endgeräte beistellen können, dürfen nicht benachteiligt werden. Diese Schüler müssen von der Schule kostenfrei mit Leihgeräten ausgestattet werden. Dies betrifft insbesondere Schüler in Mindestsicherung. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die „BuT-Quote“ in einzelnen Stadtteilen deutlich oberhalb von 50 % liegt.
Der Zuschuss für Schulbedarf aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beträgt lediglich 100 € pro Schuljahr. Das zusätzliche Abzweigen einer „Miet- oder Versicherungsgebühr“ für digitale Endgeräte von diesem Zuschuss verbietet sich aus offensichtlichen Gründen.
Ein „Wettbewerb“ der Schüler untereinander um das jeweils neueste und modernste Endgerät muss vermieden werden.
Voraussetzung für die Teilnahme einer Klasse am Projekt war, dass alle Eltern der Nutzung privater Endgeräte zustimmen. In Einzelfällen haben Eltern die Zustimmung verweigert, was dazu geführt hat, dass diese Klassen nicht teilnehmen konnten. Es müssen verbindliche Regeln festgelegt werden, welche einerseits die begründeten Bedenken dieser Eltern berücksichtigen, andererseits aber auch nicht die Nutzung moderner Endgeräte im Unterricht verhindern.
Viele Schulen haben gerade in den letzten Jahren Regeln für die Nutzung von mobiler Elektronik aufgestellt. Diese – oft betont restriktiv ausgelegten – Regeln stehen häufig der Nutzung im Unterricht entgegen. Es ist nicht vermittelbar, dass die Beistellung von privaten Endgeräten für die Nutzung im Unterricht erwünscht, jedoch gleichzeitig die private Nutzung derselben Endgeräte verboten wird. Zum Bildungsauftrag der Schule gehört aus Sicht der Elternkammer insbesondere, einen vernünftigen Umgang mit modernen Medien, insbesondere eine Balance zwischen schulischer und privater Nutzung, zu vermitteln.