Maßnahmen der Schulorganisation 2016/2017 – Beschluss 652-02

Das Plenum der Elternkammer beschließt auf seiner Sitzung am 07. Juni 2016:

Die Elternkammer Hamburg nimmt die Verordnung über Maßnahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2016/2017 zur Kenntnis und merkt zu einzelnen Maßnahmen an:

§ 2 Errichtung von Schulen

Wir begrüßen, dass mit der Einrichtung des Gymnasiums Struensee das Angebot in der Region verbessert wurde. Gleichzeitig kritisieren wir aber auch die Informationspolitik und den Umgang mit den Familien, die von der Schließung der Stadtteilschule am Ort betroffen waren. Ebenso soll zwar mittelfristig die regionale Versorgung in Altona-Altstadt mit Schulplätzen an Stadtteilschulen gesichert sein (siehe SKA 21/527), die aktuellen Anmeldezahlen zeigen allerdings, dass die Max-Brauer-Schule, die Stadtteilschule am Hafen und die Stadtteilschule Bahrenfeld ausgelastet sind. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die geplanten Sanierungen, Erweiterungen und Neubauten müssen schnellstmöglich realisiert werden.

§ 3 Schließung von Zweigstellen

(1) GS Karlshöhe, Zweigstelle Lienaustraße

Die Elternkammer Hamburg befürwortet den Vorschlag zum Bustransfer für die betroffenen Schüler zum Hauptstandort Karlshöhe, um größere Härten im Bereich der Schulweglänge zu vermeiden.

Gleichzeitig verweist die Elternkammer Hamburg auf die problematische Situation, dass hier ein Grundschulstandort geschlossen wird. Damit wird der Grundsatz “kurze Beine – kurze Wege” für die zukünftigen dort wohnenden Schülergenerationen keine Berücksichtigung mehr finden.

(2) GS Bramfeld, Zweigstelle Bramfelder Dorfplatz

Die Nichteinhaltung des Grundsatzes “kurze Beine – kurze Wege” gilt auch für die Schließung der Zweigstelle der GS Bramfeld.

§ 4 Einrichtung von Eingangsklassen

Die Elternkammer Hamburg begrüßt den Neubau der Schule am See in Steilshoop und schließt sich der Erwartung der Behörde, dass die Akzeptanz der Schule am neuen Standort deutlich steigen wird und die Anmeldezahlen sich erhöhen werden, an. Fraglich ist jedoch, warum diese organisatorische Maßnahme auf fünf Jahre angelegt ist. Mit dem Bau wurde bereits begonnen und mit dem Bezug des neuen Schulgebäudes wird doch eher kurz- als mittelfristig zu rechnen sein. In der Folge wird dann erwartungsgemäß also die Ein- oder Zweizügigkeit überwunden sein.

 

PDF herunterladen