Eduport für Schüler und Eltern/WLAN an weiterführenden Schulen – Beschluss 656-03

Die Elternkammer beschließt auf Ihrer Sitzung am 13.12.2016:

Die Elternkammer begreift Lernen mit digitalen Medien nicht nur als Selbstzweck zur Steigerung der Medienkompetenz, sondern als eine zeitgemäße Lernform und als Chance, herausfordernden Situationen in heterogenen Lerngruppen gewinnbringend für viele Schülerinnen und Schüler begegnen zu können. Von überragender Wichtigkeit ist zudem, dass Schülerinnen und Schüler ein Grundverständnis vom Informationsmanagement im www erwerben, um befähigt zu werden, sich vor Manipulationen zu schützen. Insofern weisen wir auf die Dringlichkeit und Wichtigkeit hin, Schülerinnen und Schüler an den Schulen individuell und (nicht zuletzt aus Kostengründen) auch unter Verwendung privater Endgeräte ans Netz zu bringen. Das ist zurzeit allein den sechs am BYOD Projekt teilnehmenden Schulen vorbehalten.

Um einen individuellen Zugang zu digitalen Inhalten grundsätzlich zu ermöglichen, fordern wir die Behörde auf, in einem ersten Schritt alle weiterführenden Schulen flächendeckend mit WLAN auszustatten. Damit die Nutzung der digitalen Infrastruktur aber nicht nur dem Lehrpersonal vorbehalten bleibt , sondern Schülerinnen und Schüler die Nutzung digitaler Informationen und Lernangebote – sei es im pädagogischen Netz oder im Internet – über das schulische WLAN ermöglicht wird, ersuchen wir die Behörde vorzusehen, dass nicht nur das Behördenpersonal, sondern auch Schülerinnen und Schüler regelhaft und sofort bei Implementierung von EduPort, spätestens zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 als Nutzer registriert werden.

Eine Registrierung der Eltern soll auf Wunsch ebenfalls erfolgen, sofern es die Schulkonferenz beschließt, da Eltern ansonsten von der schulinternen elektronischen Kommunikation praktisch abgeschnitten sind. Ebenso profitiert die Arbeit schulischer Gremien und Funktionsstellen wie Abteilungsleitungen, Elternrat, Klassenelternvertretungen, Schulsprecher, Schülerrat u. v. m. von einer Einbindung der Eltern, Schülerinnen und Schüler in das Kommunikationsnetz der Schule.

Die Kosten für diese Maßnahmen sind durch die Behörde zu tragen, da durch die Halbierung der IT-Budgets fast aller Schulformen für die kommenden zwei Jahre eine Kostenübernahme durch die Schulen ausgeschlossen erscheint.

 

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