Budget für KERe – Beschluss 661-05

Die Elternkammer beschließt auf ihrer Sitzung am 16.05.2017:

Die Elternkammer stellt aus Ihren freien Mitteln ein Budget für jeden KER für das laufende Jahr zur Verfügung. Pro KER ist dies ein Betrag von maximal 100 EUR p.a. Es werden nur Sachmittelkosten erstattet, Anträge sind mit Begründung und Belegen von Unterschriften zwei Mitgliedern eines KER Vorstands an den Rechnungsführer der Kammer zu stellen. Nicht in Anspruch genommene Budgetbeträge verfallen zum Jahresende.

 

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