Bessere Versorgung mit Kulturmittlern – Beschluss 665-03

Die Elternkammer beschließt auf ihrer Sitzung am 09.10.2017 :

Schulen haben die Möglichkeit, Kulturmittler*innen als Honorarkräfte für die Mitarbeit in IVK und BK zu gewinnen. Dazu müssen sie einen entsprechenden Antrag stellen. Das bisherige Procedere sieht dies im halbjährlichen Rhythmus vor. Aus unserer Sicht ist dieses Zeitfenster zu starr und wird den Anforderungen nicht gerecht.

Kulturmittler*innen tragen dazu bei, Sprachbarrieren zu überwinden und sind durch ihre Erfahrungen und ihr Fachwissen befähigt, bei sozio-kulturell bedingten Verständigungsschwierigkeiten nicht nur zu übersetzen / dolmetschen, sondern auch Informationen zu vermitteln und unterstützen die Arbeit der Fachkräfte.

Die Schulbehörde wird aufgefordert, die finanziellen Mittel für Kulturmittler*innen aufzustocken und die bestehenden Vorgaben zu erleichtern. Die Schulen müssen die Möglichkeit erhalten, ganzjährig Kulturmittler*innen anzufordern. Des Weiteren müssen den Schulen die Möglichkeiten eingeräumt werden die jeweiligen Kulturmittler*innen längerfristig an Schulen einsetzen zu können.

 

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