Nutzung des WLANs mit privaten Endgeräten – Beschluss 667-02

Die Elternkammer beschließt auf ihrer Sitzung am 5.12.2017:

Nutzung des WLANs mit privaten Endgeräten

Für die Unterstützung des Unterrichts mit digitalen Mitteln an Hamburgs weiterführenden Schulen fordert die Elternkammer Hamburg die BSB auf, Schülerinnen und Schülern zumindest den Internetzugang in der Schule mit privaten Endgeräten zu ermöglichen. Das – auch von der Behörde verfolgte – Ziel, Unterricht mit digitalen Hilfsmitteln (jenseits von Smartboard und Taschenrechner) zu gestalten, sehen wir andernfalls in weite Ferne gerückt.

Die bestehenden Richtlinie aus dem Januar 2015 „Betriebssicherheit im pädagogischen Netzwerk”* verbietet die Nutzung privater Endgeräte für Nutzer ohne Eduport-Lizenz. Schülerinnen und Schüler verfügen über solche Lizenzen nicht. Eine gesicherte Aussage darüber, wann das der Fall sein wird, liegt der Elternkammer nicht vor. Die auf der Eduport Website gegebenen Informationen ”Zu einem späteren Zeitpunkt können ggf. auch Schülerinnen und Schüler hinzukommen.”** und ”… unterstützt die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und perspektivisch auch mit Schülerinnen und Schülern.”*** lassen vermuten, dass dieses Vorhaben noch länger auf sich warten lassen wird.

Andererseits kann den von der Behörde vorgebrachten und in der Richtlinie dargelegten Sicherheitsbedenken bezogen auf die Internetnutzung mit privaten Endgeräten über das pädagogische Netz zwischenzeitlich technisch begegnet werden, so dass Schülerinnen und Schülern zumindest in den Schulen, in denen entsprechende Infrastruktur vorhanden ist, nichts dagegen spricht, den Schülerinnen und Schülern den Zugang zum Internet mit privaten Endgeräten zügig zu ermöglichen.

Bereits in ihrem Beschluss 656-03 „Eduport_WLAN” weist die Elternkammer Hamburg auf die Dringlichkeit der Möglichkeit der Nutzung privater Endgeräte im Schulumfeld hin. Knapp ein Jahr später hat sich nach Wahrnehmung der Elternkammer nichts im Bereich digitaler Unterstützung des Unterrichts für die Hamburger Schülerinnen und Schüler geändert.

Auf Seite 5 Punkt 1.2.2 der Richtlinie (”Private Geräte der Schülerinnen und Schüler”) stellt die Behörde unter anderem die Erarbeitung einer Lösung für die Nutzung des Internetzugangs mit Geräten der Schülerinnen und Schülern, in Aussicht.

Die Elternkammer fragt, wie ist der Stand nach nunmehr fast drei Jahren und fordert die Behörde zugleich auf, die Richtlinie umgehend dahingehend zu ändern, dass sie eine sichere Nutzung der Internets mit privaten Endgeräten der Schülerinnen und Schülern ermöglicht.

 

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*     http://schul-it.hamburg.de/contentblob/4566476/b2ecf7ba7e2f9c2579b42aee4527a62f/data/ dl-betriebssicherheit-im-paed-lan.pdf

**   https://eduport.hamburg.de/was-ist-eduport/einfuehrungsprozess/

*** https://eduport.hamburg.de/was-ist-eduport/