Freie Schulwahl bei Ferienbetreuung – Beschluss 668-01

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 23. Januar 2018 wie folgt beschlossen:

Für die Ferienbetreuung ist aktuell die Stammschule der Ansprechpartner der Familien, dort müssen Eltern auch die Anmeldung zur Ferienbetreuung abgeben. Nur im Falle einer schulübergreifenden Kooperation in der Ferienbetreuung könnte auf Ferienbetreuungsprogramme anderer Schulen zurückgegriffen werden (so z.B. bei weiterführenden Schulen, die in Kooperation mit einer Grundschule gehen).

Außerhalb der Ferien ist die Bindung an die Schule/den Kooperationspartner der Schule für die Ganztagsbetreuung aus organisatorischen und inhaltlichen Gründen sinnvoll. Das Programm der Ferienbetreuung ist in der Regel allerdings abgekoppelt vom “normalen” Schulalltag, so dass eine Bindung hier nicht zwangsläufig nötig ist.

Aus unterschiedlichen Gründen erscheint der Elternkammer eine „Entkopplung“ von Stammschule und Anwahl der Ferienbetreuung sinnvoll:

  • Aus verschiedenen Gründen kann in den Ferien ein anderer Standort für Familien räumlich näher sein.
  • Teilweise besuchen Kinder einer Familie unterschiedliche Schulen. Könnten alle Kinder an einem Standort in den Ferien betreut werden, würde es die Familien organisatorisch entlasten. Das Angebot anderer Anbieter/Standorte kann den Interessen des Kindes näherkommen.
  • Finden Familien das Angebot “ihrer” Stamm-Schule oder des entsprechenden Kooperationspartners aus welchen Gründen auch immer nicht tragbar/überzeugend, bleibt ihnen nur die Selbstorganisation, und die Vereinbarkeit von Familie/Beruf kann gefährdet werden.
  • Sollte die Bindung an eine kooperierende Grundschule aufgehoben werden, so dass man auch Kinder anderer Schulen aufnehmen könnte, gäbe es für weiterführende Schulen den Anreiz, ein etwas passgenaueres Angebot für die Altersklasse 10-14 zu entwickeln. Vielleicht sogar mit “Summerschools”, in denen man auch Förderung neben Spaß und Spiel einbauen kann?
  • “Abstimmung mit den Füßen” gilt als qualitätsfördernde Maßnahme. Warum dann nicht auch für die Ferienbetreuung?

Wir fordern daher die Schulbehörde auf, die organisatorischen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Familien den Standort „ihrer“ Ferienbetreuung im Rahmen des Ganztags in Hamburg auf Antrag frei wählen können.

 

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