Mehr Unterrichtsstunden für die Stadtteilschulen – Stellungnahme 670-03

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 10. April 2018 wie folgt beschlossen:

Die Elternkammer unterstützt den Entwurf einer Verordnung zur Änderung APO-GrundStGy „Mehr Unterrichtsstunden für die Stadtteilschulen“. Hiermit kann den Bedürfnissen der leistungsschwächsten Schülergruppe entgegengekommen werden. Schulen, die dies bereits schon mit Hilfe ihres Gestaltungsraums getan haben, erhalten mit der Änderung eine „Zeitentlastung“ und so zusätzliche Spielräume für schuleigene Schwerpunktsetzung. Wir sehen allerdings auch die Notwendigkeit, sich in diesem Zusammenhang intensiv mit der Begrifflichkeit „Üben und Vertiefen“ und der Gestaltung des Unterrichts auseinander­zusetzen: Erst wenn der Stoff verstanden wurde, kann auch geübt und vertieft werden. Wie stellen Lehrkräfte dies beim einzelnen Schüler sicher? Es müssen Methoden entwickelt werden, dass die in den Bildungsplänen festgelegten Inhalte und Kompetenzen besser gelernt und sicherer beherrscht werden können. Und es muss sichergestellt werden, dass „Schnellversteher“ nicht aufgrund dauernden Übens abschalten, sondern auch in ihren Fähigkeiten gefordert werden.

Die festgelegte Mindeststundenzahl in den Fächern Deutsch und Mathematik soll auf je 26 Stunden erhöht werden (Mathe plus 2; Deutsch plus 4). In jeder Jahrgangsstufe (5 bis 10) sollen mindestens vier Wochenstunden in jedem Fach gegeben werden, zwei weitere Stunden je Fach können von den Schulen nach ihrem spezifischen Bedarf eingesetzt werden.

Mit diesen Maßnahmen ist keine Ausweitung der Inhalte der Bildungspläne verbunden. Durch mehr Pflichtstunden sollen die grundlegende Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik gestärkt werden. Die Schulen erhalten mehr Zeit zum Üben, Wiederholen und Vertiefen. Vor allem mit Blick auf die leistungsschwächste Schülergruppe erscheint dies sinnvoll: Der IQB-Bildungstrend 2016 offenbarte hier eine Gruppe von ca. 20 % der Schülerinnen und Schüler, die nur die untersten Kompetenzstufen erreichen und damit voraussichtlich keinen Bildungsabschluss erreichen werden.

Allerdings kann „Zeit“ dies Problem nicht alleine lösen. Es braucht auch die Unterfütterung mit angepassten Unterrichtsmethoden. Und so wichtig der Blick auf die sehr große leistungsschwächste Schülergruppe ist, dürfen alle anderen nicht aus dem Blick geraten.

Zur Finanzierung der sechs zusätzlichen Stunden müssen sich die Schulen mit zwei Stunden aus dem Gestaltungsraum beteiligen, sprich der Gestaltungsraum wird von 19 auf 17 Stunden gekürzt. Da viele Schulen ihren Mathematik- und Deutschunterricht bereits mithilfe des Gestaltungsraums erweitert haben, verschlechtert sich der gelebte Gestaltungsspielraum tatsächlich nur für ein Viertel der Stadtteilschulen, viele Schulen erhalten dadurch allerdings deutlich mehr Spielraum und können diesen für eigene Schwerpunktsetzung nutzen

Es ist auch möglich, die zusätzlichen Deutsch- und Mathematikstunden im Rahmen von Projekt- oder Epochalunterricht zu erteilen. Die Anteile müssen nur klar erkennbar sein. Die Schulen haben dadurch auch eine gewisse Flexibilität.

Die Einführung der erhöhten Stundenzahl erfolgt im Regelfall zum 1. August 2018, auf Antrag zum 1. August 2019.

Für Rückfragen:
Claudia Wackendorff
Elternkammer Hamburg – Ausschuss für Stadtteilschulen
c.wackendorff@elternkammer-hamburg.de

 

PDF herunterladen