Schulentwicklungsplanung muss Schulqualität berücksichtigen – Beschluss 674_04

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 30. Oktober 2018 wie folgt beschlossen:

Bis es (wie in ihrem Beschluss 674_3 vom 30 Oktober 2018 von der Elternkammer gefordert) transparente und demokratische Verfahren zur Schulentwicklungsplanung gibt, fordert die Elternkammer die BSB auf bei der erforderlichen Aufnahme von zusätzlichen Klassen, die Wahrung und Stärkung der Schulqualität zu berücksichtigen.

Besonders erfolgreiche Schulen werden von Hamburger Familien stark angewählt. Die BSB verfährt nach der Praxis, den Wunsch der anwählenden Eltern zu erfüllen, indem zusätzliche Klassen auch gegen den erklärten Willen der Schule immer dann eingerichtet werden, sofern nach Aktenlage ein Klassenraum zur Verfügung steht. Dabei bleiben die negativen Auswirkungen auf die Qualität der aufnehmenden Schule unberücksichtigt. Denn schul- und unterrichtsorganisatorisch hängt ein erfolgreiches Konzept auch mit der Anzahl der Klassen, Lehrer, Unterrichts- und Differenzierungsräume zusammen. Müssen Schulen mehr Lerngruppen beschulen als es ihr Konzept vorsieht, kann sich das negativ auf den Erfolg des Schulkonzepts, das ja auch ausschlaggebend für die Schulwahl war, auswirken

Statt durch dieses Verfahren erfolgreiche Schulen zu überfordern, sollten Anstrengungen unternommen werden, die Konzepte erfolgreicher Schulen für weniger stark angewählte Schulstandorte nutzbar zu machen und deren Attraktivität zu erhöhen.

Ist die Aufnahme einer zusätzlichen Klasse unvermeidbar, muss dieses frühzeitig geplant und mit entsprechenden Ressourcen (wie z. B. Funktionszeiten) begleitet werden, damit die Schule erfolgreich weiterarbeiten kann.

Darüber hinaus möge die BSB die Beschlüsse der Drucksache 21/4866, Guter Ganztag, berücksichtigen, so dass eine überfrequente Zuweisung im Vergleich zum SEPL nicht zu Lasten der Räume und Flächen für die Ganztagsbetreuung erfolgt bzw. diese deswegen eingeschränkt werden muss. Sofern eine Umnutzung von Räumen und Flächen zur Gunsten der Beschulung erfolgt, ist von der Schule mit Unterstützung der BSB innerhalb des gleichen Schuljahres adäquater Ersatz zu schaffen (ggf. durch die Anmietung von Räumen, wofür zusätzliche Budgets zur Verfügung gestellt werden müssen).

Für Rückfragen:
Thomas Neitzel – Ausschuss für Bildungspläne und zentrale Aufgaben
t.neitzel@elternkammer-hamburg.de

Claudia Wackendorff –  Ausschuss für Stadtteilschulen
c.wackendorff@elternkammer-hamburg.de

 

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