Übergang Grundschule zur weiterführenden Schule/Schulformwechsel – Beschluss 676_02

Die Elternkammer hat auf Ihrer Sitzung am 11. Dezember 2018 wie folgt beschlossen:

Die Elternkammer weist darauf hin, dass das Elternwahlrecht in Bezug auf die weiterführende Schule weiterhin Bestand haben muss. Damit Eltern die Schullaufbahnentscheidung so fundiert wie möglich ausüben können, ersucht die Elternkammer die BSB, die Qualität der Beratung an den Grundschulen zu verbessern. Die BSB möge die Schulen auch dabei unterstützen, den Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen gelingender zu gestalten. Darüber hinaus regen wir, an innerhalb der bestehenden Schulstruktur flexiblere Lösungen im Umgang mit problematischen Schulsituationen zu ermöglichen

1. Wahrung des Elternwahlrechts

Die von den Grundschulen ausgesprochenen Empfehlungen zur Schullaufbahn sind nicht hinreichend zuverlässig, deshalb erscheint das Elternwahlrecht die einzig mögliche Alternative. Ein Drittel der der Schülerinnen und Schüler, die nach der Klasse sechs das Gymnasium verlassen mussten, hatten eine Empfehlung für den gymnasialen Bildungsgang. Umgekehrt machen Schülerinnen und Schüler ohne entsprechende Empfehlung fast 19% der Siebtklässler/innen an Gymnasien aus.

2. Verbesserung der Beratung und Gestaltung des Überganges von der Grundschule zur weiterführenden Schule

Um die Zahl der unrichtig getroffenen Schulentscheidungen zu reduzieren, muss sowohl die Beratung zum Schulsystem verbessert als auch der Übergang auf die weiterführenden Schulen besser vorbereitet werden.

Grundschulen und weiterführende Schulen wissen häufig zu wenig voneinander. So können die Grundschüler weder adäquat vorbereitet, noch Eltern optimal beraten werden. Außerdem wissen die Pädagogen der weiterführenden Schulen oftmals nicht, was sie bei den neuen Schülerinnen und Schülern voraussetzen dürfen und wo sie anknüpfen können.

Damit das aber besser gelingt und mehr Kinder die richtige Schule wählen, sollen Grundschullehrkräfte an weiterführenden Stadtteilschulen und Gymnasien regelmäßig hospitieren. Gleiches gilt für die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen an den Grundschulen.

3. Flexiblere Lösungen für problematische Schulsituationen

Einem zweigliedrigen Schulsystem wie dem Hamburger ist es immanent, dass sich Schulentscheidungen im Nachhinein als unzutreffend herausstellen können. Das betrifft sowohl Empfehlungen von Grundschullehrkräften als auch die Schulformwahl der Familien. Allen Akteuren ist zu unterstellen, dass sie ihre Ratschläge bzw. Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen und zum Wohl des Kindes gemacht haben.

Deshalb müssen Wechsel unter den Schulformen bzw. sich als falsch herausstellende Schulwahlentscheidungen als etwas Normales und durch das Zwei-Säulen-System bedingtes Phänomen begriffen werden. Dazu gehört es, dass

  • die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen erhöht wird. Wann immer klar wird, dass ein Schüler oder eine Schülerin auf der angewählten Schulform unglücklich ist, sollte ein Wechsel nach eingehender Beratung zum Halbjahr möglich sein. Hier könnten Hospitationen von Schülern bzw. Schülerinnen helfen, einen Wechsel zu erleichtern.
  • genügend Plätze an adäquaten Schulen für Schulformwechsler vorhanden sind und Schulformwechsel nicht mit unzumutbar langen Wegen einhergehen.
  • Klassenwiederholungen  dort möglich gemacht werden, wo sich Schule, Schüler/innen und Elternhaus nach Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten versprechen, dass dies zu einer nachhaltigen Leistungssteigerung führt und zum Wohle des Kindes ist.

Für weitere Informationen:
Antje Müller – für den Vorstand
antje.mueller@elternkammer-hamburg.de

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