Kommunikation Eltern – Beschluss 680_02

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 23. April 2019 wie folgt beschlossen:

Die BSB und das HIBB werden aufgefordert, die Namen und E-Mail-Adressen der Elternräte und Kreiselternräte ab dem Schuljahr 2019/2020 zu erfassen und der Elternkammer diese zur Ausübung ihrer gesetzlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen.

Gemäß § 79 HmbSG sollen die Kammern „die Beziehungen von Schule, Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften untereinander .. pflegen.“ Diese gesetzliche Aufgabe kann die Kammer nicht erfüllen, wenn ihr nicht zuverlässige und zeitgemäße Kommunikationswege zur Verfügung stehen. 

Die Art der Kommunikation hat sich in den letzten Jahren verändert. Zum einen wurde die sogenannte Ranzenpost weitestgehend durch E-Mails ersetzt, zum anderen steht der Elternkammer die Möglichkeit, durch die die BSB Informationsmaterial zu drucken und an die Elternräte zu verteilen, nicht mehr zur Verfügung. Außerdem musste die Elternkammer anlässlich der letzten Wahl zur Elternkammer feststellen, dass die Wahlunterlagen der Elternkammer durch die BSB nicht zuverlässig verteilt werden konnten, so dass Eltern nicht über ihre gesetzlich verankerten Mitwirkungsrechte informiert wurden.

Der Aufbau eines Verteilers mit E-Mail-Adressen der Elternräte und Kreiselternräte erscheint zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Kammer unverzichtbar. Die Eigenerhebung der notwendigen Daten durch die Kammer ist im Rahmen eines Ehrenamtes nicht zur bewältigen und darüber hinaus ineffizient.

Für Informationen:
Antje Müller – Vorsitzende der Elternkammer
a.mueller@elternkammer-hamburg.de

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