Ombudsstelle Eltern – Beschluss 680-06

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 23. April 2019 wie folgt beschlossen:

Die Elternkammer Hamburg möge eine Arbeitsgruppe mit Thema „Einrichtung einer Ombudsstelle für Eltern(vertretungen)“ einrichten und klärt dazu u.a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Informations- bzw. Klärungsbedarfe treten bei Hamburger Schuleltern auf?
  • An welche Stellen wenden sich diese Eltern im Bedarfsfall?
  • Welche Beratungsangebote gibt es zu welchen Themenfeldern innerhalb der BSB und wie werden diese genutzt?
  • Gibt es Themenfelder der Elternschaft, die bisher von keiner Stelle aufgefangen werden? Wenn ja, was tun Eltern dann? Wenn nein, gehören diese Themenfelder zur Aufgabenbeschreibung der jeweiligen Stelle?
  • Welchen Nährwert hätte die Einrichtung einer Ombudsstelle für Eltern(vertretungen) sowohl für die Elternschaft als auch für die BSB selbst? Wie sollte diese Ombudsstelle organisiert sein, um effektiv arbeiten zu können?

Bereits seit mehreren Jahren ist das Thema rund um eine Ombudsstelle für Schuleltern immer mal wieder im Gespräch auf verschiedenen Ebenen der Hamburger Schullandschaft. Erfolgreiche Arbeit leisten die bisherigen drei Ombudsstellen für Besondere Begabungen (seit August 2014), für Inklusive Bildung (seit Juni 2012) und für Schülervertretungen (diese bereits seit 1999), die alle am SIZ (Schulinformationszentrums) angesiedelt sind.

https://www.hamburg.de/bsb/ombudsstellen/

Antragssteller:

Ines Moegling
Elternkammer Hamburg
i.moegling@elternkammer-hamburg.de

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