Qualitätsmanagementsystem an allgemeinbildenden Schulen – Beschluss 683-01

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 27. August 2019 wie folgt beschlossen:

Die BSB möge veranlassen, dass in jeder allgemeinbildenden Schule ein Qualitätsmanagementsystem erarbeitet, eingeführt und aufrechterhalten wird. Dies erscheint vor dem Hintergrund der großen Anzahl an wachsenden und neu zu gründenden Schulen unerlässlich.

An allen beruflichen Schulen in Hamburg wurde ein Qualitätshandbuch und ein entsprechendes

Qualitätsmanagementsystem eingeführt. Die Basis von integrierten Managementsystemen ist unter anderem die Beschreibung der Ablauforganisation einer Schule. Ob Qualitätssicherung, Umweltschutz, Sicherheit oder Lernverantwortung – immer geht es darum, Prozesse in der Schule zu planen, zu steuern und zu verbessern, um eine effiziente und qualitätsgerechte Leistung umweltschonend, sicher und verantwortungsbewusst zu erbringen. Daraus resultiert die Anforderung Prozesse zu modellieren, zu dokumentieren und zu einer schulweiten Prozesslandkarte zusammenzufügen. Prozessmanagement umfasst die Entwicklung, Dokumentation, Steuerung und Optimierung von Prozessen.

Dies hat sich nach der Wahrnehmung der Elternkammer positiv auf die Entwicklung der beruflichen Schulen ausgewirkt. Eine Übertragung dieses Systems auf die allgemeinbildenden Schulen erscheint uns sinnvoll zu sein. Für die Beibehaltung und Steigerung von Unterrichts- und Schulqualität gerade in wachsenden Systemen muss dafür gesorgt werden, dass alle am Schulleben maßgeblich beteiligten Personen Kenntnis über schulinterne Standards und Prozesse haben und diese tragen.

Jede Stadtteilschule hat eine kooperierende Berufsschule für den BOSO-Unterricht. Für die Gymnasien ist eine ähnliche Regelung angedacht. Diese Kooperationspartner könnten den STS und Gymnasien bei der Erarbeitung eines QM-Systems und der notwendigen Dokumentationen unter Einbindung bereits bestehender Verfahren und Prozesse behilflich sein. Für Grundschulen und Sonderschulen müssen andere Wege gefunden werden. Wir bitten die Schulbehörde die Schulen hierbei zu unterstützen und genügend Lehrerarbeitsstunden hierfür zur Verfügung zu stellen und die Schulaufsichten ggf. nach entsprechender Schulung einzubinden.

Für Rückfragen:
Vorstand der Elternkammer Hamburg
info@elternkammer-hamburg.de

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