Integration Regelklassen – Beschluss 682-02

Die Elternkammer Hamburg hat auf ihrer Sitzung vom 24. September 2019 wie folgt beschlossen:

Die Elternkammer ersucht die eine Textänderung in der Handreichung Übergang IVK- Regelklasse vorzunehmen. 

 4, Abs. 4 „Gleichmäßige Verteilung auf die Schulen“, steht folgendes sinngemäß geschrieben: Nach Absolvierung der IVK, sollen maximal 4 Schüler*innen je Regelklasse beschult werden. Dabei wird darauf verwiesen, dass die Abgrenzung nicht klassen- sondern jahrgangsscharf stattfinden darf.

https://www.hamburg.de/contentblob/8892486/6c7a8e36691f67188e649f38e045566e/data/broschuere-uebergang-1).pdf/15.09.2019/18:40

Dies stellt aus Sicht der Elternkammer einen Zielkonflikt dar und bedarf der Nachbesserung. Die Elternkammer fordert die Schulbehörde auf, dass der Passus wie folgt geändert wird:

Im ersten Jahr nach Absolvierung der IVK nicht mehr als 4 Schüler*innen je Regelklasse beschult werden. Die Verteilung erfolgt klassenscharf und berücksichtigt zwingend ebenfalls Schüler*innen mit geringen Deutschkenntnissen.

Für Rückfragen:
Hülya Melic – Ausschuss für interkulturelle Bildung
h.melic@elternkammer-hamburg.de

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