Die Elternkammer Hamburg hat auf ihrer Sitzung vom 5. November 2019 folgendes beschlossen:
Die BSB möge die Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu nachhaltigem Handeln unterstützen und wieder ein wirkungsvolles Anreizsystem für umweltbewusstes und nachhaltiges Handeln an Schulen schaffen.
Der Klimawandel geht zwar zunächst einmal alle Menschen an, aber gerade junge Menschen haben u. A. aber nicht nur mit der Unterstützung der „Fridays for Future“-Bewegung gezeigt, dass sie das gleichermaßen empfinden. Wir als Eltern wünschen nun ausdrücklich, dass das System Schule über die Hintergründe aufklärt, die Gedanken des nachhaltigen Handels fördert und Menschen von Jugend an daran gewöhnt, die Konsequenzen unbedachten Tuns hier am Beispiel der Veränderung der eigenen Umwelt zu verstehen. Dieses generelle Motiv kann man leicht mit wenig Aufwand in diversen Unterrichtssituationen behandeln oder im Rahmen von Aktionen wie beispielsweise gemeinsamen Müllsammeln mit anschließendem Beisammensein bei Kaffee und Kuchen, Entwicklung von Strategien zur Schonung von Ressourcen (z. B. Mehrwegsysteme in der Kantine) hervorheben.
Aktuell wird klimagerechtes Verhalten wie z. B. Einsparen von Heiz-, Strom- oder Wasserkosten nicht mehr in dem Maße beachtet und auch finanziell gefördert, wie dies notwendig ist, da nunmehr Zahlungen in unveränderter Höhe an Schulen auch dann erfolgen, wenn es keine Einsparungen oder sogar Mehrverbräuche zu verzeichnen gibt. Verbrauchswerte müssen systematisch erfasst und ausgewertet sowie den Schulen gemeldet werden, um zusätzliche Einsparpotentiale zu erkennen. Baumaßnahmen in Planung müssen selbstverständlich aktuelle Energiestandards erfüllen, die BSB hat entsprechende Vorgaben zu machen und auf deren unbedingter Einhaltung zu bestehen. Die Schülerinnen und Schüler sind zu praktischem Handeln anzuleiten, wie z. B. das Ausschalten des Lichtes beim Verlassen des Raumes oder das Herunterdrehen des Thermostates im Winter, wenn gelüftet wird.
Damit ein solcher Auftrag gelingen kann, bedarf es einer verlässlichen Zuständigkeit, es muss einen Verantwortlichen an jeder Schule geben, der sich in sinnvollen Abständen wie quartalsweise regelmäßig mit der Verbrauchslage befasst, darüber kurz berichtet und solange geeignete Optimierungsmaßnahmen entwickelt, wie dies möglich und sinnvoll ist. Hiermit sollte kein übermäßiger Zeitaufwand einhergehen, wenn man sich an funktionierenden Bespielen orientiert, so könnte z. B. ein entsprechender Ausschuss unter Beteiligung von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie nicht – pädagogischem Personal gebildet werden, der den Arbeitsaufwand verteilt. Die Verantwortung dafür sollte nicht alleine bei BSB und SBH liegen.
Für Rückfragen:
Elternkammer Hamburg – Ausschuss für Gesundheit, Sport und Umwelt, Christian Eim
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