Datenschutzkonformer Kommunikationsweg – Beschluss 687-01

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 14. Januar 2020 wie folgt beschlossen:

Die Elternkammer Hamburg fordert die BSB und das HIBB auf einen DSGVO-konformen Kommunikationsweg für die interne Kommunikation von Elternkammer zu den Eltern-vertretungen einzurichten.

Laut § 81 Hamburger Schulgesetz ist die Elternkammer Hamburg das Gremium, das die Meinung der Eltern der Hamburger Schülerinnen und Schüler gegenüber der BSB bzw. dem HIBB vertreten soll. Um diesen Auftrag erfüllen zu können, ist eine zeitgemäße Kommunikation zwischen den Beteiligten unumgänglich.

Damit die Funktionsträger der Elterngremien untereinander und auch mit denen der anderen Gremien beispielsweise der Elternkammer kommunizieren können, richten die Behörden zusätzlich zu dem bereits bestehenden E-­Mail Adresspool der Elternkammer, geschlossene E-Mail-Verteiler ein, die alle Elterngremien (Klassenelternvertreter, Elternräte, Kreiselternräte und Elternkammer) adressierbar machen, beispielsweise EDU-Port Funktionsadressen.

Insbesondere sind die Anforderungen an die Richtigkeit, Vollständigkeit und die Löschfristen, die sich aus der DSGVO ergeben sind zu berücksichtigen.

Antragssteller:
Ulrich Matthies
Elternkammer Hamburg – Ausschuss für Berufliche Schulen
u.matthies@elternkammer-hamburg.de

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