Die Elternkammer Hamburg hat auf ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2019 folgendes beschlossen:
Die Elternkammer ersucht die BSB, den Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf rechtzeitig vor der Anmelderunde 2020 eine Übersicht zur Verfügung zu stellen, die Auskunft darüber gibt, welche Schulen für die Beschulung welcher sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfe im Sinne des Zuweisungsverfahrens als geeignet gelten.
Das Schulwahlrecht wird für Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eingeschränkt, da nur eine solche Schule zugewiesen wird, die für den festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf von der BSB als geeignet betrachtet wird.
Damit Familien mit Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf fundiert wählen können, müssen sie in Kenntnis darüber gesetzt werden, welche Schulen grundsätzlich für den festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf ihres Kindes von der BSB als geeignet gelten.
Für Rückfragen:
Elternkammer Hamburg – Vorstand
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