Die Elternkammer Hamburg begrüßt den Wiederanlauf des Schulbetriebes nach den Sommerferien, sieht aber gleichwohl die Bedingungen, unter denen die Schulen wieder öffnen sollen, mit großer Besorgnis.
Es besteht die Befürchtung, dass die Vorgaben des RKI nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Verzicht auf die Einhaltung des Mindestabstands und auf das Tragen von Alltagsmasken verstoßen klar gegen deren Empfehlungen. Aus diesem Grund fordert die Kammer dringend die Einhaltung der weithin propagierten AHAFormel (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken).
Der sprichwörtliche “Schulmief”, an den sich viele von uns noch aus der Schulzeit unangenehm erinnern, ist – bis zum Beginn der Pandemie – nur ein lästiger Begleiter gewesen. Jetzt kann er wirklich krank machen. In vielen Klassenräumen ist ausreichendes Lüften schwierig bis unmöglich, weil sich Fenster nicht öffnen lassen, oder weil es sich bei den Fenstern um verhältnismäßig kleine Luftschlitze handelt, die nur einen geringen Luftaustausch ermöglichen. Die Anforderungen an den Luftaustausch der durch Covid-19 zu gewährleisten ist, können so aber nicht erfüllt werden. Hier fordert die Kammer, dass Schulbau Hamburg in die Pflicht genommen wird, um unverzüglich für eine angemessene und ausreichende Durchlüftung in allen Klassenzimmern, Umkleidekabinen und Nebenräumen die Voraussetzungen zu schaffen.
Die Kammer hält es für absolut notwendig die Unterrichtszeiten so zu verändern, dass genug Zeit zum Lüften vorhanden ist und dass alle SchülerInnen Gelegenheit bekommen, unter Einhaltung aller Hygienevorschriften, eine Pause zu machen um sich die Hände zu waschen.
Des Weiteren besteht die Elternkammer darauf, dass die Schultoiletten nach oder vor jedem Gebrauch desinfiziert werden. Das gilt auch für alle Handläufe und Griffe die während eines Schultages betätigt werden müssen. Der bauliche Zustand der Toiletten ist durch Schulbau Hamburg umgehend so herzustellen, dass notwendige laufende Desinfektionen einfach erfolgen können.
Schulbau Hamburg ist durch die BSB aufzufordern in größeren Systemen je 500 SuS eine weitere Putzstelle zu schaffen. Die von Herrn Rabe angekündigte zusätzliche Reinigungskraft pro Schule ist gerade in großen Schulen nicht auskömmlich.
Sehr großen Wert legt die Elternkammer auf die Feststellung, dass ärztliche Atteste, ebenso wie elterliche Entschuldigungen für das Fernbleiben von SuS vom Unterricht von den Schulen zu akzeptieren sind. Eine medizinische Beurteilung obliegt Ärztinnen und Ärzten bzw. Eltern, nicht den Schulen.
In dieser Situation, in der nicht gut absehbar ist, wie sich die Infektionszahlen mit SARS Covid 19 entwickeln werden, fordert die Elternkammer Hamburg, die Stundentafel so anzupassen, dass flexibel auf die Beschulungssituation reagiert werden kann. Die Kammer räumt ein, dass es sich hierbei um ein schwer erreichbares Ziel handelt, gleichwohl ist es in dieser Ausnahmesituation wenig hilfreich zu fordern, dass an Schulen dieselben Inhalte vermittelt werden, wie zu normalen Zeiten. Sowohl die Lernrückstände, die im Frühjahr entstanden sind, müssen dringend wieder aufgeholt werden; aber auch die Rückstände, die noch entstehen werden, wenn sich aufgrund des Infektionsgeschehens weitere Einschränkungen des Schulbetriebes ergeben. Dazu ist eine entsprechende unbenotete Erhebung des Leistungsstandes in allen Klassenstufen unumgänglich.
Die Elternkammer hält nach wie vor die verbindliche Bereitstellung eines Systems zur Fernbeschulung, das funktional, zuverlässig und rechtssicher für LuL und SuS nutzbar ist, für dringend erforderlich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es durch die Pandemie wieder zu partiellen oder, schlimmstenfalls, flächendeckend zur Schließung von Schulen kommt. Darauf muss das Schulsystem vorbereitet sein.
Für die Zukunft fordert die EKH die BSB eindringlich auf, ein System zur Leistungskontrolle zu erarbeiten, das LuL eine faire Bewertung der Leistung auch unter den Bedingungen eines hybriden Unterrichts respektive eines kompletten Lockdowns mit Fernbeschulung möglich macht.
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