Beschluss 690-09 – DSGVO

Die Elternkammer hat wie folgt beschlossen:

Datenschutzgrundverordnung

Datenschutzrechtliche Vorgaben sind durch die Schulbehörde zu überarbeiten und allen Beteiligten eine Vorgabe zu machen. Was ist erlaubt und was ist verboten?
Begründung:
Situation vor Corona
Durch die neue Datenschutzgrundverordnung kommt es zu Problemen in der Kommunikation zwi- schen Schule und Elterngremien. Viele Schulen verweigern die Kontaktdaten der Elternvertreter und Eltern an die Elterngremien herauszugeben und beziehen sich hierbei auf die DSGVO. Besonders ausgeprägt ist dieses Verhalten bei den beruflichen Schulen.
Dies muss geändert werden. Die Schulen haben bereits Fragebogen zur Verwendung von Schüler- und Elterndaten verfügbar. Diese Fragebögen werden von den Eltern ausgefüllt und unterschrieben. Diese Fragebögen sollten von der Rechtsabteilung BSB/HIBB überarbeitet werden und um eine Ab- frage zur Weitergabe der Kontaktdaten an die Elterngremien erweitert werden. Jedes Elternteil kann dann über die Verwendung seiner Daten und der Kindesdaten eine verbindliche Entscheidung tref- fen.

Situation nach Corona
Die Corona Krise hat die Schulbehörde überrascht und es gab keine Vorbereitung auf diese Prob- lematik. Die Lehrkräfte waren überwiegend auf sich allein gestellt. Jede Lehrkraft sollte jetzt sofort einen Internetunterricht auf die Beine stellen. Teilweise gab es keine Kontaktlisten. Mangels Vorga- ben hat jede Lehrkraft nach bestem Wissen gehandelt. Hierzu musste auch überwiegend auf priva- tes Equipment zurückgegriffen werden. Das Motto lautet: Was Ergebnisse bringt ist erlaubt. Daten- schutzvorgaben spielen momentan keine Rolle mehr. Auch vorher verbotene Angebote wie WhatsApp usw. dürfen jetzt benutzt werden. Private Daten der Schule sind auf privaten Computern. Videokonferenzen werden mit allen möglichen Anbietern durchgeführt. Es gibt praktisch momentan keine Kontrolle.

Was vorher zu viel abgefragt und verlangt wurde, wird jetzt zu wenig berücksichtigt. Es ist notwendig die datenschutzrechtlichen Vorgaben durch die Schulbehörde zu überarbeiten und allen Beteiligten eine Vorgabe zu machen. Was ist erlaubt und was ist verboten?

Lehrkräfte, Schüler*innen und Elternvertreter müssen klare Vorgaben haben.

 

Für Rückfragen:

Ulrich Matthies
Mitglied der Elternkammer