Beschluss 690-07 – Fragen zum Schulschwimmen

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 23.Juni 2020 wie folgt beschlossen:

Der obligatorische Schulschwimmunterricht ist ein wichtiger Baustein zur Bildung der Hamburger Schüler*innen und Bestandteil der Bildungspläne, um die Schwimmkompetenzen der Grundschü- ler*innen zu fördern und zu sichern. In den letzten Jahren wurden durch die Kooperation zwischen BSB und Bäderland, so die Statistiken des IfBQ, einige Fortschritte und Erfolge festgestellt, die es weiter auszubauen gilt.

Der zuletzt vereinbarte Kooperationsvertrag zwischen der BSB und Bäderland ist nun am 31.07.2019 ausgelaufen. Eine Vertragsverlängerung liegt aber bisher nicht vor.

Daher fragt die Elternkammer die BSB und Bäderland:
Wie ist der derzeitige Stand der Verhandlungen zu einer Vertragsverlängerung oder Vertragserneuerung zwischen der BSB und Bäderland? Gab es bereits Verhandlungsgespräche? Wenn ja, was sind die Ergebnisse und wann werden sie vorgelegt? Wenn nein, woran ist das bisher gescheitert und wie soll damit weiter verfahren werden, um zu Lösungen zu kommen?
Gezielt möchte die Elternkammer auch folgende Fragen beantwortet wissen:
(1) Wie ist die Haftung im Falle eines Unfalls geregelt, solange es keinen gültigen Kooperationsvertrag zwischen der BSB und Bäderland gibt? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich dar- aus?
(2) Wie möchte die BSB das obligatorische Schulschwimmen unter den Aspekten der wachsenden Schüler*innenzahlen sowie den geplanten Umbaumaßnahmen von Bäderland gestalten und sicher- stellen? Wie kann die Qualität und Quantität einer erfolgreichen Schwimmfähigkeit der Grundschüler*innen (Erfolgsquote, Schwimmerfolge) weiterhin verbessert werden? Dabei ist insbesondere da- rauf zu achten, dass mehr Schüler*innen, die vor Beginn des Schwimmunterrichtes nicht schwim- men konnten, das Schwimmen nach Erteilung des Schwimmunterrichtes zuverlässig erlernt haben. Welche aktuellen Zahlen bezüglich Schwimmerfolgen der Schüler*innen liegen der BSB vor? Wie werden die Erfolgskontrollen durchgeführt?
(3) Wie ist die pädagogische Aus- und Weiterbildung der Schulschwimmbetreuer/-begleiter und der Schwimmlehrkräften geregelt bzw. gesichert?
(4) Wie ist die Bezahlung bzw. Aufwandsentschädigung für die zum und vom obligatorischen Schul- schwimmen begleitenden Personen geregelt? Bitte im Vergleich von 2018/19 zu 2019/20 je nach Personengruppe, Zeitaufwand bzw. Weglänge aufzeigen.

Daraus resultieren folgende Forderungen der Elternkammer an die BSB (und an Bäderland):

  1. Die Elternkammer fordert die Überprüfung, Einhaltung und ggf Nachqualifikation einer fachlich, pädagogische Vorbildung jeder Schwimmlehrkraft, orientiert am Alter der am obligatorischen Schulschwimmen teilnehmenden Grundschüler*innen. Zudem fordert die Elternkammer das Vorlegen eines turnusmäßig zu aktualisierenden, erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und einer Ersthelferbescheinigung sowohl der Schulschwimmbegleitung als auch der Schulschwimmlehrkraft. Ebensolches muss für die jeweiligen Schulbegleitungen, Schulwegbegleitungen bzw. Assistenzen der Schüler*innen mit und ohne besonderem sonderpädagogischem Förderbedarf gelten.
  1. Die Elternkammer fordert die BSB auf, mögliche Alternativen zu Bäderland (z.B. DLRG oder Sportlehrkräfte) als Durchführer des obligatorischen Schulschwimmens zu prüfen.
  2. Die Elternkammer fordert das unaufgeforderte Vorlegen von jeweils halbjährlichen Statisti- ken ein, die die Anzahl der teilnehmenden Schüler *innen, die individuellen Schwimmkompe- tenz zu Beginn als auch zum Ende eines Kurshalbjahres (Schwimmerfolge) aufzeigen, sowie einen Überblick der stattgefundenen und ausgefallenen Schwimmstunden darstellen.

Die Elternkammer erwartet die Stellungnahme der BSB zum 30.11.2020 (Ende des Schulhalb- jahres).

Antragsteller
Ausschuss Gesundheit, Sport und Umwelt
Christian Eim, Ausschussvorsitzender