Sofortiger Einsatz der digitalen Endgeräte aus dem Digital Pakt

Der Vorstand der Elternkammer Hamburg hat am 24.November 2020 wie folgt beschlossen:

Die Elternkammer fordert, dass die BSB die Schulen bei ihrer Konzepterstellung und Umsetzung zur Verleihung und Nutzung der aus dem Digitalpakt überlassenen Endgeräte unterstützt und darauf hinweist, dass den Schüler*innen, die nicht über technische Endgeräte verfügen, nicht erst nur bei Krankheit oder Quarantäne die Geräte überlassen, sondern unmittelbar zur Verfügung gestellt werden, damit sie im Bedarfsfall sofort damit arbeiten können.

Begründung:
Die Schulen müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Schüler*innen die Geräte sofort ausgehändigt bekommen, um das notwendige technische Know-how zu erlangen. Ebenso muss ein umfassender altersgerechter Umgang mit den Geräten geübt werden. Dies ist gerade im Hinblick auf den bereits stattfindenden Distanzunterricht elementar. Gleichzeitig fördert man das digitale Miteinander der Lehrer*Innen und Schüler*innen.

Auch muss der Umgang mit den genutzten Tools eingeübt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Lernstoff digital aufbereitet und für Schüler*innen verständlich ist.

Die digitalen Endgeräte sollten den Schüler*innen ohne Einschränkung, also nicht erst bei Krankheit, Quarantäne etc. zur Verfügung stehen.

Es gibt bereits best practice Beispiele an Schulen, wann ein Gerät einem*einer Schüler*in ausgeliehen wird, u.a.:

  • Schüler*in ist in Quarantäne oder kann aus anderen Gründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen,
  • Schüler*in bekommt ab Klasse 7 bis Klasse 9/10/11 ein Dauerleihgerät, danach kann der*die Schüler*in sich entscheiden, dieses Gerät zurückzugeben oder der Schule abzukaufen,
  • zusätzlich können Geräte an Schüler*innen bei besonderem Bedarf verliehen werden.

 

Hamburg, 16. November 2020

Antragssteller:
Ausschuss Kampagne Gutes Geben
Elternkammer Hamburg
gg@elternkammer-hamburg.de