KER-Budget

Der Vorstand der Elternkammer hat wie folgt beschlossen:

Die Elternkammer stellt auch in 2021 aus Ihren freien Mitteln ein Budget von maximal 100 EUR für das laufende Jahr 2021 je KER zur Verfügung. Es werden nur Sachmittelkosten erstattet, Anträge sind mit Begründung und Belegen sowie Unterschriften von zwei Mitgliedern eines KER Vorstands an den RF der Kammer zu stellen. Nicht in Anspruch genommene Budgetbeträge verfallen zum Jahresende.

Begründung:
Der Vorstand der Kammer ist von einzelnen KER ́s wiederholt nach einem Budget für KER Sach- kosten gefragt worden, die Einführung in 2017 eines entsprechenden Budgets wurde von den KER ́s begrüßt, daher wird dies auch in 2021 fortgesetzt werden. Ein Betrag von 100 EUR p.a. pro KER ist bei jetziger Mittelverwendung für die EKH umsetzbar.

 

Antragsteller:
Thomas Koester
Rechnungsführer
t.koester@elternkammer-hamburg.de