Anpassung Schulgesetz an Gleichbehandlungsgesetz

Der Vorstand der Elternkammer hat wie folgt beschlossen:

Der Ausschuss „Antidiskriminierung“ fordert die Schulbehörde auf, den §2 HmbSG an das Gleichbehandlungsgesetz anzupassen und die Diskriminierungsmerkmale zu ergänzen.

(1) § 1 Jeder junge Mensch hat das Recht auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung und Erziehung und ist gehalten, sich nach seinen Möglichkeiten zu bilden. Dies gilt ungeach- tet seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Her- kunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung.

Folgende Merkmale müssen u.a. ergänzt werden: Diskriminierung aufgrund

  • der sexuellen Orientierung
  • sichtbarer und unsichtbarer BesonderheitenBegründung:

Die Elternkammer Hamburg verurteilt jede Form von Diskriminierung. Nicht jede Art von Behinde- rung ist sofort sichtbar, existiert jedoch und sollte zu mehr Sensibilisierung bei allen Beteiligten füh- ren und muss im Diskriminierungsdiskurs mitberücksichtigt werden. Hierzu bedarf das Schulgesetz – als Gesetzesgrundlage- eine zeitgemäße Modifikation und die Anpassung an das Gleichbehand- lungsgesetz. Dies soll als Impuls verstanden und als richtungsweisend für weitere Maßnahmen die- nen. Das Ziel der offiziellen Gesetzestextanpassung soll einen respektvollen Umgang mit allen an Schulen Beteiligten fördern, damit Kinder und Jugendliche sich in einer diskriminierungsfreieren Um- gebung entfalten können und somit mehr Chancengerechtigkeit hergestellt werden kann. Gleiches gilt ebenfalls für das schulische Personal, da auch sie das Recht auf eine diskriminierungsfreie Lehrumgebung haben.

Antragsstellung

Elternkammer Hamburg – Antidiskriminierungsausschuss

h.Melic@elternkammer-hamburg.de